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asgl
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Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von asgl »

Mit radikalem Vorstoß: Bayern will Kinderporno-Plattformen das Handwerk legen

Betreiber von Kinderporno-Plattformen sind den Ermittlern immer einen Schritt voraus. Meist deshalb, weil ihnen die Möglichkeiten fehlen, sich Zugriff zu den Plattformen zu verschaffen und die Betreiber ausfindig zu machen. Bayerns Justizminister will das mit einem radikalen Vorstoß ändern. Der stößt jedoch auf Bedenken.

Das Angebot war perfide: Andreas V., mutmaßlicher Serienkinderschänder aus dem westfälischen Lügde, soll einer 13-jährigen Schülerin einen Laptop versprochen haben, wenn sie mit einem jüngeren Mädchen vor der Webcam sexuelle Spiele veranstaltete. Gleich 18 Mal trat der Teenager im Jahr 2013 in Live-Chats auf der Plattform „Omegle“ vor bisher unbekannten Zuschauern auf. Andreas V., genannt Addi, soll die Mädchen dabei mit den Worten angefeuert haben: „Ihr müsst Euch ein bisschen anfassen, damit Geld fließt.“

„Kinderporno-Szene ist aktiver und vernetzter denn je“
Im Detmolder Prozess gegen den 56-jährigen Hartz-IV-Empfänger hat die Staatsanwaltschaft vergangenen Freitag 14 Jahre plus anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Urteil steht noch aus.

Addis perverse Kunden von der „Omegle“-Plattform werden sich wohl nicht mehr finden lassen. Die Täter-Suche verläuft bei solchen 1:1-Chats aussichtslos. Denn nur Kunde und Anbieter kommen zusammen. Die Gesprächspartner bleiben anonym. Für den Angeklagten Addi V. das passende virtuelle Terrain.

„Die Kinderporno-Szene ist aktiver und vernetzter denn je“, weiß Georg Ungefuk. Der Oberstaatsanwalt leitet die Zentralstelle gegen Internetkriminalität in Frankfurt/Main, die etwa in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) eine der größten Kinderpornoplattformen namens „Elysium“ enttarnt hat

Die deutschen Betreiber versorgten mindestens 110.000 Nutzerkonten weltweit mit allen Kategorien von Kinderporno-Dateien. Dabei gehe es nicht so sehr ums Geld, erklärt Ungefuk, „die Währung machen neue Bilder, neue Clips, neues Material aus“. Kinderporno-Portale funktionierten wie Tauschbörsen, so Ungefuk. Wer eintreten will, muss selbst erst einmal einschlägige Dateien liefern. Die Justiz spricht von „Keuschheitsproben“.

Computergenerierte Pornos in Tauschbörsen
Im Gegensatz zu US-Ermittlern dürfen die hiesigen Cyber-Fahnder keine Missbrauchs-Videos oder -Fotos einsetzen, um in die Tauschbörsen zu gelangen und die Kunden zu entlarven.

Das Verbot will Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) umgehen. Der Christsoziale möchte eine neue gesetzliche Regelung über den Bundesrat einbringen. Demnach soll es verdeckten IT-Ermittlern gestattet sein, künftig computergenerierte Keuschheitsproben an der Zugangspforte im Netz abzugeben, um ihre Tarnung aufrecht zu erhalten.

Die Gefahr der rechtlichen Grauzone
Bei seinem Unionskollegen Peter Biesenbach in NRW aber überwiegen die Bedenken. Die Ministerialen in Düsseldorf fürchten, dass „computergenerierte Bilder für versierte Täter leicht von echten zu unterscheiden“ seien. „Dies dürfte nachhaltig verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten ausschließen, weil verdeckte Ermittler so auch schnell enttarnt werden könnten“, erklärt Ministeriumssprecher Ralf Herrenbrück gegenüber FOCUS Online. Zudem würde das neue Fahnder-Instrument sich schnell „in der Szene herumsprechen“.

Die Folge: Die Schwelle der Keuschheitsproben werde angehoben. Herrenbrück: „Um weiter effektiv ermitteln zu können, müssten die Befugnisse der verdeckten Ermittler stetig ausgeweitet werden.“ In dem Fall gerate man dann auch in eine rechtliche Grauzone, die vor Gericht womöglich nicht mehr greife.

„Sweetie“ überführte 1000 Kinderporno-Konsumenten
Die Experten im Freistaat halten dagegen, dass künstliche Lockvogel-Offerten bereits zu Fahndungserfolgen geführt hätten. So verweisen die Bayern auf die „Sweetie-Kampagne“. Niederländische Mitarbeiter des Kinderhilfswerks terre des hommes hatten bereits 2013 Teile eines Kinderpornorings hochgehen lassen.

Die Identität von 1000 Pädosexuellen wurde durch das computeranimierte Mädchen „Sweetie“ aufgedeckt. Die Täter hatten von dem angeblich zehnjährigen philippinischen Opfer in einem Chatroom sexuellen Handlungen verlangt und dafür gezahlt.

Laut den Vereinten Nationen und der US-Bundesbehörde FBI durchsuchen in jeder Minute 750.000 Nutzer weltweit das Netz nach minderjährigen Opfern. Schätzungsweise mehrere Zehntausend Kinder müssen sich vor einer Webcam prostituieren. Seitdem Bund und Länder Spezialeinheiten bei Justiz und Polizei gegen Computerkriminalität ausbauen, klettern hierzulande die Kinderporno-Fallzahlen: Bundesweit meldete das BKA für 2018 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von gut 14 Prozent auf knapp 7450 Verfahren wegen der Verbreitung, Erwerb, dem Besitz und der Produktion von Kinderschänder-Dateien.

Enorme Schlupflöcher im Internet
Mit dem Blick auf den Massenmissbrauch etwa in Lügde wirbt Bayerns Justizminister Eisenreich gegenüber FOCUS Online für sein Fahnder-Modell mit den Keuschheitsproben. „Die aktuellen Fälle in Deutschland zeigen, wie wichtig der Kampf gegen Kinderpornografie ist.“

Nach wie vor sei es für die verdeckten Ermittler schwierig, in diese abgeschotteten Tauschbörsen und Chat-Gruppen hineinzukommen. „Deshalb müssen wir ihnen das nötige Instrumentarium und die entsprechenden Befugnisse an die Hand geben.“ Andere Ermittlungsansätze gebe es oft nicht, führt der Minister aus. „Die Folge ist, dass die Täter ungehindert weiter machen können.“ Deshalb müsse man Keuschheitsproben in Ausnahmefällen zulassen.

Die Schlupflöcher für die digitalen Dunkelmänner im World Wide Web sind enorm. Nicht dass die Cyber-Ermittler stets chancenlos wären. In den vergangenen Jahren haben die Fahnder ihre Methoden verfeinert und feierten so manchen Erfolg. Allerdings hapert es mit der Auswertung der enormen, Datenmengen, die bei Tatverdächtigen sichergestellt werden. Allein im Fall Lügde wurden 14 Terrabyte mit 3,2 Millionen Fotos und 86.000 Videos beschlagnahmt. Bei einem Mitbeschuldigten des Hauptangeklagten Addi V. fanden sich über 40.000 Kinderporno-Dateien.

Behörden versinken in Datenflut
Kürzlich erste bemängelte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), dass die Behörden „der riesigen Datenmengen nicht Herr werden". Seinen Angaben zufolge würden derzeit nur zwölf Prozent der rund 1900 anhängigen Verfahren ausgewertet. Knapp 560 Durchsuchungsbeschlüsse warten darauf, vollstreckt zu werden.

Weil die Analytiker nicht mehr mit der Arbeit nachkommen, drohen häufiger Fälle zu verjähren. Hans-Peter M., ein Student aus Köln, bot Hard-Core-Material via Internet-Tauschbörse eMule an. Der Kölner hatte sich 55.000 Bild- und 1100 Videodateien heruntergeladen. So musste ein kleiner Junge seinen Peinigern zu Willen sein, selbst Aufnahmen zweijähriger gefolterter Kinder hatte der Beschuldigte auf seinem Rechner gespeichert.

Im Tausch gegen neue Clips speiste M. sein Material per File-Sharing-Programm in den frei zugänglichen Netz-Basar ein. Nach einem Hinweis Stuttgarter Cyber-Fahnder durchsuchte die Kölner Polizei 2010 die Wohnung des Hochschülers. Anfang März 2015 erst wurde Hans-Peter M., 24, angeklagt. Kurz vor der Verjährungsfrist. Ein Versäumnis mit Folgen: Wegen der überlangen Verfahrensdauer kam der Student mit einer milden Bewährungsstrafe davon.

Justizbehörden geben dringliche Verfahren an private Anbieter ab
Vor dem Hintergrund geben viele Justizbehörden dringliche Verfahren an private Anbieter ab. So etwa an das Münchner Unternehmen Fast-Detect. Dort analysieren 35 IT-Forensiker unter anderem Hunderte Kinderporno-Fälle, darunter nach eigenen Angaben auch aus NRW und aus Köln.

„Im Schnitt beträgt die Bearbeitungsdauer eines solches Gutachtens je nach Priorität zwischen drei und neun Monate“, berichtet Dominic Degel, Geschäftsführer der Firma. Je umfangreicher etwa die Speichermedien, desto größer der Aufwand. „Es reicht vom USB-Stick bis hin zu 200 Terrabyte“, so der Unternehmenschef.

Zum einen klären die PC-Analytiker die Frage, ob es sich bei den Opfern tatsächlich um Kinder handelt, zum anderen verfolgen sie virtuelle Spuren, die auf Komplizen, Tauschpartner oder die Herkunft des Materials hindeuten. „Eine große Rolle spielt hierbei, den tatsächlichen Missbrauch des Beschuldigten zu erkennen“, erläutert der Geschäftsführer.

Quantensprung in der Ermittlungsarbeit?
Geht es nach der NRW-Landesregierung soll der Auswertestau für die Kinderporno-Fahnder an Rhein und Ruhr in absehbarer Zeit ein Ende finden. Kürzlich erst stellte die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Kölner Staatsanwaltschaft ein neues Auswertesystem vor, dass die belastende und zeitaufwendige Auswertearbeit für Kripo und Justiz erleichtern soll. In Kooperation mit Microsoft und weiteren Experten haben die Kölner Staatsanwälte ein Forschungsprojekt gestartet, um mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) riesige, konfiszierte Datenmengen zu durchleuchten.

Bei der Präsentation wies NRW-Justizminister Biesenbach auf die rechtlichen Hürden im Umgang mit kinderpornografischem Datenmaterial hin, die durch die Neuentwicklung bewältigt worden seien: „Die Anwendung von Techniken künstlicher Intelligenz auf Basis von Cloud-Computing und neuronalen Netzen war im Bereich daher bislang unmöglich.“ In dem interdisziplinären Projekt sei es nun aber gelungen, eine Lösung zu entwickeln.

Nach Angaben des Kölner Behördensprechers Christoph Hebbecker, „siebt die KI-basierte Software strafrechtlich relevante Bilder aus dem Beweismaterial heraus.“ Die besondere Herausforderung bestehe darin, „kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial möglichst effizient von sonstigen Dateiinhalten unterscheiden zu können.“

Der Staatsanwalt ist zuversichtlich, dass im kommenden Jahr der nötige Algorithmus steht. „Dann ist die Methode vielseitig einsetzbar.“ Hebbecker spricht von einem Quantensprung. „Neben dem Bereich Kinderpornografie können wir diese Ermittlungsmethode möglicherweise in einer Vielzahl von unterschiedlichen Verfahren mit Massendaten einsetzen.“


Quelle: Focus online
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naylee
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von naylee »

Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat.
„Es reicht vom USB-Stick bis hin zu 200 Terrabyte"
Wenn hier die Rede von 200 TB ist, warum habe ich davon noch nie was gehört???
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Arrowhead
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Arrowhead »

Der Artikel hat aber schon ein paar Jahre auf dem Buckel, oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ermittlern der Einsatz von computergenerierter Kinderpornographie bereits seit einiger Zeit erlaubt ist.
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Mitleser
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Mitleser »

Ich weiß nicht, wo asgl immer diese alten Artikel ausbuddelt, aber zumindest ein Link zum Original wäre als Quellenangabe nicht schlecht. Einfach den kompletten Artikel kopieren verstößt zudem gegen das Urheberrecht. Jedenfalls ist der besagte Artikel schon über vier Jahre alt, und mittlerweile wurde das Strafgesetzbuch geändert, so dass der Einsatz von computergeneriertem Material für Ermittler legal ist. Wer sich in den besagten Tauschbörsen selbiges dann herunterlädt, macht sich jedoch strafbar.

https://www.focus.de/panorama/welt/einsatz-von-keuschheitsproben-bayern-will-kinderporno-szene-das-handwerk-legen-mit-radikalem-vorstoss_id_11058494.html
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Luna
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Luna »

Ja, ich dachte mir auch beim lesen das es ein alter Text sein muss. Dennoch war der Text nicht uninteressant. Wurden durch die ganzen Maßnahmen denn jetzt auch mehr Kinder vor Missbrauch geschützt?
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Sakura
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Sakura »

Davon hatte ich auch schon vor Jahren mal gelesen. Trotzdem werden die Bilder immer grausamer, die Opfer immer jünger und die Kinderschützer immer dümmer.

So ein Sweetie müsste doch irgendwie erkennbar sein, wenn man darauf vorbereitet ist. Vielleicht lockt mal eine gut organisierte Perv-Gruppe Ermittler in einen Hinterhalt, lockt sie zu einer Hausdurchsuchung, die dann im Kugelhagel endet. :twisted:
Mich wundert, dass noch niemand darauf gekommen ist.
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Luna
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Luna »

Die Täter werden aber auch immer jünger! :mrgreen:
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Dämon im Herzen
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Dämon im Herzen »

Die Täter werden älter. Jüngere kommen hinzu.
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Verehrer
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Verehrer »

Vorsicht , die wollen uns nur neugierig machen ... :mrgreen:
200 TB , wie lange würde man da wohl brauchen , um alles anzugucken ?
Da bleibt ja gar keine Zeit zum Wichsen :shock:
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von uwuux »

asgl hat geschrieben: 30.10.2023, 22:18 In Kooperation mit Microsoft und weiteren Experten haben die Kölner Staatsanwälte ein Forschungsprojekt gestartet, um mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) riesige, konfiszierte Datenmengen zu durchleuchten.
Microsoft arbeitet schon seit ca. 15 Jahren an solchen Dingen.

-> https://www.microsoft.com/en-us/photodna
-> https://en.wikipedia.org/wiki/PhotoDNA
Ich bin hauptsächlich im VoA unterwegs... schaue mich hier aber manchmal um.
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Pan Tau
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Pan Tau »

200 TB sind auf DVD (4,7 GB) knapp 50 DVD´s , ich denke das ist schnell zusammen gesammelt. Zumal ja das Phänomen besteht das manche Sammler nur noch "saugen" ohne sich jedes Werk an zu sehen ...
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Sakura
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Sakura »

Pan Tau hat geschrieben: 06.11.2023, 21:46 200 TB sind auf DVD (4,7 GB) knapp 50 DVD´s , ich denke das ist schnell zusammen gesammelt. Zumal ja das Phänomen besteht das manche Sammler nur noch "saugen" ohne sich jedes Werk an zu sehen ...
Das sind knapp 50.000 DVDs! :idea:
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Luna
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Luna »

Ich finde die Angaben von Dateigrößen in diesem Zusammenhang verwirrend. Zum einen verändert sich die Dateigröße ja je nachdem in welchem Format die Datei abgespeichert wird. Hinzu kommt sicherlich auch noch die gewissen Wahrscheinlichkeit das manche Dateien doppelt existieren. Zieht man das alles ab, reichen vielleicht doch 50 DVDs. Aber bitte das richtige beschriften nicht vergessen. :mrgreen:


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Mitleser
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Mitleser »

Ist eine mit "Kinderpornographie" beschriftete DVD eigentlich eine kinderpornographische "Schrift", auch wenn da keine Kinderpornos drauf sind? ;)

200 "Terrabyte" gibt es sowieso nicht, wenn, dann sind es "Terabyte", aber ich glaube kaum, dass die mal eben so jemand zu Hause herumliegen hat. Man könnte natürlich die Speicherkapazität aller BluRays, DVDs, Festplatten, USBs-Sticks usw., die sich im Besitz des ermittelten Täters sind, zusammenrechnen, und da kommt man bei einem Filmfan leicht auf solche Werte, wenn man bedenkt, dass eine BluRay durchaus eine Speicherkapazität von 25 GB haben kann (doppelt so viel bei Dual-Layer-Discs).
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Luna
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Re: Einsatz von „Keuschheitsproben“

Beitrag von Luna »

Mitleser hat geschrieben: 07.11.2023, 20:37 Ist eine mit "Kinderpornographie" beschriftete DVD eigentlich eine kinderpornographische "Schrift", auch wenn da keine Kinderpornos drauf sind? ;)
:rotfl: :mrgreen:

Mal im Ernst, man würde dir zumindest den Beschaffungsversuch vorwerfen und der ist auch strafbar. Ich würde davon abraten.
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