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[color=#000000]1 Qs 339/17[/color] hat geschrieben:Daraus, dass ein Haus einen Keller hat, lässt sich jedenfalls kein Schluss darauf ziehen, dass kinderpornographische Schriften vertrieben werden.
Hört, hört!!
Damit sind Häuslebauer und -eigentümer gerettet. Die AfD plante schon, nach ihrem Einzug in den Bundestag ein Gesetz einzubringen, mit dem Besitzer von Häusern mit Kellern ohne weitere erforderliche Beweise wegen Kipo-Vertriebs verurteilt und bestraft werden können.
[color=#000000]1 Qs 339/17[/color] hat geschrieben:Und die Behauptung, dort sei ein Computer, ist genauso pauschal gehalten, wie die Beschuldigung selbst.
Wieso eigentlich Kipo? Ein Computer im Keller könnte auch auf einen Hacker-Spion des KGB oder des MIT hindeuten.
In meinem Keller lagere ich übrigens zwei Tastaturen und einen alten Drucker - also Computerbehör. Damit wäre ich vor dieser Gerichtsentscheidung schon richtig hochkriminell gewesen.