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Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Hallo zusammen,
hier mal ein interessanter Fall und vor allen Dingen ein durchaus annehmbarer Artikel dazu:
http://www.noz.de/lokales/lingen/artike ... verurteilt
Meine Stellungnahme dazu bzw. das News hier:
Der Gesetzgeber stellt jede Form von Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern unter Strafe. In der Folge spielt es für die Justiz keine Rolle, ob eine sexuelle Beziehung einvernehmlich ist oder nicht. Gemäß des Schand § 176 ff. StGB ist Beides ein schwerer sexueller Kindesmissbrauch. Ein jetzt 23-jähriger Angeklagter hat im Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück "gestanden", mit einem damals zwölfjährigen Mädchen aus Lingen geschlafen zu haben. Die Zwölfjährige habe sich ins Bett gelegt und ihn aufgefordert, mit ihm zu kuscheln. Das sei auch geschehen, doch es habe sich eine von ihm unerwartete Dynamik entwickelt. Nach einigen intimen Berührungen soll die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt haben. Daraufhin war es zum Beischlaf gekommen. Die 3. Großen Strafkammer in Osnabrück stellte dem Angeklagten eine positive Sozialprognose aus. Entscheidend war, so der Vorsitzende der Kammer, dass bei dem Mädchen keine Anhaltspunkte für gravierende bleibende psychische Schäden auszumachen seien. Im Klartext: Der Mann & das Mädchen wollten es Beide. Die Mutter des Mädchens hatte jedoch Anzeige erstattet, weil Ihre Tochter ihr davon erzählt hat. Die Tochter musste nicht vor Gericht aussagen, weil der Mann ein "Geständnis" im Sinne der Anklage abgelegt hatte. Ein solcher Deal zwischen den Verfahrensbeteiligten wird oft dann gemacht, wenn das Gericht ein mildes Strafmaß verhängen will. Ein Freispruch ist nicht möglich, weil auch das Gericht an Gesetz & Recht gebunden ist. Einige Gerichte erkennen dieses Dilemma und können auf diese Weise unterhalb des Mindeststrafmaßes von zwei Jahren bei Geschlechtsverkehr bleiben - und damit die Freiheitsstrafe auf Bewährung aussetzen. Auch in diesem Fall darf sich der Kinderschutzbund wieder auf eine Geldstrafe von 1.440,00 Euro freuen, obwohl es bei Einvernehmlichkeit überhaupt nichts zu schützen gibt. Die Mutter hätte auch im Interesse ihrer Tochter keine Strafanzeige erstatten dürfen....
http://krumme13.org
Gruß Dieter-K13
hier mal ein interessanter Fall und vor allen Dingen ein durchaus annehmbarer Artikel dazu:
http://www.noz.de/lokales/lingen/artike ... verurteilt
Meine Stellungnahme dazu bzw. das News hier:
Der Gesetzgeber stellt jede Form von Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern unter Strafe. In der Folge spielt es für die Justiz keine Rolle, ob eine sexuelle Beziehung einvernehmlich ist oder nicht. Gemäß des Schand § 176 ff. StGB ist Beides ein schwerer sexueller Kindesmissbrauch. Ein jetzt 23-jähriger Angeklagter hat im Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück "gestanden", mit einem damals zwölfjährigen Mädchen aus Lingen geschlafen zu haben. Die Zwölfjährige habe sich ins Bett gelegt und ihn aufgefordert, mit ihm zu kuscheln. Das sei auch geschehen, doch es habe sich eine von ihm unerwartete Dynamik entwickelt. Nach einigen intimen Berührungen soll die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt haben. Daraufhin war es zum Beischlaf gekommen. Die 3. Großen Strafkammer in Osnabrück stellte dem Angeklagten eine positive Sozialprognose aus. Entscheidend war, so der Vorsitzende der Kammer, dass bei dem Mädchen keine Anhaltspunkte für gravierende bleibende psychische Schäden auszumachen seien. Im Klartext: Der Mann & das Mädchen wollten es Beide. Die Mutter des Mädchens hatte jedoch Anzeige erstattet, weil Ihre Tochter ihr davon erzählt hat. Die Tochter musste nicht vor Gericht aussagen, weil der Mann ein "Geständnis" im Sinne der Anklage abgelegt hatte. Ein solcher Deal zwischen den Verfahrensbeteiligten wird oft dann gemacht, wenn das Gericht ein mildes Strafmaß verhängen will. Ein Freispruch ist nicht möglich, weil auch das Gericht an Gesetz & Recht gebunden ist. Einige Gerichte erkennen dieses Dilemma und können auf diese Weise unterhalb des Mindeststrafmaßes von zwei Jahren bei Geschlechtsverkehr bleiben - und damit die Freiheitsstrafe auf Bewährung aussetzen. Auch in diesem Fall darf sich der Kinderschutzbund wieder auf eine Geldstrafe von 1.440,00 Euro freuen, obwohl es bei Einvernehmlichkeit überhaupt nichts zu schützen gibt. Die Mutter hätte auch im Interesse ihrer Tochter keine Strafanzeige erstatten dürfen....
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Gruß Dieter-K13
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Hallo zusammen,
wie so fällt eigentlich niemanden etwas dazu ein ? Komisch!
Gruß Dieter-K13
wie so fällt eigentlich niemanden etwas dazu ein ? Komisch!
Gruß Dieter-K13
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Hallo Dieter,
Weil im Beitrag eigentlich schon alles steht. Er hat gegen das Gesetz verstoßen und wurde am unteren Straframen abgeurteilt. Was ich, und vermutlich auch die anderen, über die Mutter denken kannst du dir wohl ausmalen. War eigentlich schon mal ne Frau auf dem Mond?
Weil im Beitrag eigentlich schon alles steht. Er hat gegen das Gesetz verstoßen und wurde am unteren Straframen abgeurteilt. Was ich, und vermutlich auch die anderen, über die Mutter denken kannst du dir wohl ausmalen. War eigentlich schon mal ne Frau auf dem Mond?

Wenn jeder an sich selbst denkt ist an Alle gedacht, oder???
Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Ja, was soll man da schon groß drüber sagen... Die Gesetze werden sich ohnehin nicht mehr ändern, und wenn, dann nur zum Schlechten hin. Also ist an diesem Urteil leider nichts überraschendes, auch wenn allen Beteiligten eigentlich klar sein sollte, dass in dem Fall niemandem jemals geschadet wurde und es eigentlich nur durch weitere Ermittlungen (Mädchen müsste vor Gericht aussagen usw.) zu Folgeschäden kommen würde.
Was bleibt, sind die üblichen Kollateralschäden, denn auch eine Bewährungsstrafe ist für den Verurteilten nicht gerade ein Zuckerschlecken, vom dem erzwungenen Strafgeld einmal abgesehen. Wenn ich zu einer solchen Geldstrafe verurteilt würde, dann würde ich die gerne abarbeiten, und zwar in einer Einrichtung für Kinder und mit Kindern zusammen, aber das werden vermutlich alle kategorisch ablehnen. Die Kohle nehmen sie jedoch mit Kusshand, diese Heuchler...
Was bleibt, sind die üblichen Kollateralschäden, denn auch eine Bewährungsstrafe ist für den Verurteilten nicht gerade ein Zuckerschlecken, vom dem erzwungenen Strafgeld einmal abgesehen. Wenn ich zu einer solchen Geldstrafe verurteilt würde, dann würde ich die gerne abarbeiten, und zwar in einer Einrichtung für Kinder und mit Kindern zusammen, aber das werden vermutlich alle kategorisch ablehnen. Die Kohle nehmen sie jedoch mit Kusshand, diese Heuchler...

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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Nun, dass sehe ich logischerweise auch so. Jedoch halte ich Reaktionen/Antwortpostings auf eine solche Meldung für durchaus angebracht. Man könnte sonst meinen, dass interessiert hier niemanden.Stullen Andi hat geschrieben:Hallo Dieter,
Weil im Beitrag eigentlich schon alles steht.
Gruß Dieter-K13
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Das sollte uns alle jedoch nicht daran hintern, immer wieder neu eine Änderung der Schand §§ 176 und 184 und 184 StGB etc... zu fordern.Mitleser hat geschrieben: Die Gesetze werden sich ohnehin nicht mehr ändern...
Gruß Dieter-K13
Ps:
Im Übrigen wird kein Gesetz jemals pädophile Beziehungen etc.. verhindern...
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Das sowieso nicht - und außerdem sollten die Leute lieber erst einmal ihren gesunden Menschenverstand einschalten, bevor sie zur Polizei gehen und eine Maschinerie in Gang setzen, von der sie selbst keine Ahnung haben.Dieter-K13 hat geschrieben:Im Übrigen wird kein Gesetz jemals pädophile Beziehungen etc.. verhindern...
Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Pädophile Beziehungen sind heutzutage unmöglicher denn je weil alle Eltern paranoid sind. Die Gesetze werden vielleicht verschärft aber nicht gelockert, da kann auch der reichste Pädo fordern und fordern man wird ihn einfach als krank, unzurechnungsfähig oder verrückt abstempeln.
ricochet:jsxji5wy47wudli6
TOX CCE4A341BFEF75377571186F62F54708D261C5324E48A4C6D0B0D72DC60B5038B691F8EDCF91
An alle Pedohasser
https://www.youtube.com/watch?v=09vFKfpyuII
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Auch wenn die Mehrheit hier Pädos sind dann heisst das doch nicht daß ein Pädo nur glücklich sein kann wenn er Sex mit einem Kind hat, oder?
Für mich zählt die Liebe zu den Kindern, und Kuscheln wird wohl noch erlaubt sein, wenn sie es will. Es verbindet uns eine tiefe Zuneigung und Liebe und das ist wesentlich wesentlicher als dieser völlig überschätzte Sex, und die unendlichen Diskussionen darüber, die ich echt nicht mehr hören kann!
Verzichtet halt drauf ihr Deppen und macht es mit euch selber aus so wie ich auch!
Kann ja nicht so schwer sein!
Für mich zählt die Liebe zu den Kindern, und Kuscheln wird wohl noch erlaubt sein, wenn sie es will. Es verbindet uns eine tiefe Zuneigung und Liebe und das ist wesentlich wesentlicher als dieser völlig überschätzte Sex, und die unendlichen Diskussionen darüber, die ich echt nicht mehr hören kann!
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Trotzdem müssen diese Forderungen durchgehend aufgestellt und vorhanden sein. Wer keine Forderungen aufstellt, kann auch nichts erreichen - egal wann und wie das sein wird.Jonny hat geschrieben: Die Gesetze werden vielleicht verschärft aber nicht gelockert, da kann auch der reichste Pädo fordern und fordern man wird ihn einfach als krank, unzurechnungsfähig oder verrückt abstempeln.
Gruß Dieter-K13
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Niemand stellt die Forderung auf, Sex mit Kindern zu haben. Wenn ein BL und GL aber eine sexuelle Beziehung hatte oder gerade hat oder haben möchte, dann darf ER dafür bei Einvernehmlichkeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das ist ein Unterschied und nicht das Gleiche "Sex mit Kindern".cortejador hat geschrieben: Auch wenn die Mehrheit hier Pädos sind dann heisst das doch nicht daß ein Pädo nur glücklich sein kann wenn er Sex mit einem Kind hat, oder?!
Von allen legalen Handlungen spricht niemand - das ist nicht verboten.
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Aus diesem Grund sehe ich die Überlebenswichtigkeit einer Gesetzesänderung nicht gegeben.[color=#000000]Dieter-K13[/color] hat geschrieben:Im Übrigen wird kein Gesetz jemals pädophile Beziehungen etc.. verhindern...
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Sehe ich genauso.Smaragd aus Oz hat geschrieben:Aus diesem Grund sehe ich die Überlebenswichtigkeit einer Gesetzesänderung nicht gegeben.
Das Grundgesetz, die Bundes- und Landesgesetze, die die brd von einem Terror-Regime unterscheiden, und die daran hängenden Einschränkungen staatlicher Willkür sind doch alle schon längst nicht mehr das Papier Wert, auf dem sie gedruckt wurden.
An solche Gesetzte hält sich keiner und Folgen hat es auch keine.
Unsere Obrigkeiten sind doch leuchtende Vorbilder für die Pädos!
Sakura
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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Du meinst Trump wegen grab them by the pussy.[color=#FF40FF]Sakura[/color] hat geschrieben:Unsere Obrigkeiten sind doch leuchtende Vorbilder für die Pädos!

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Re: Nach einigen intimen Berührungen hat die Zwölfjährige aus ihrem Nachttisch ein Kondom hervorgeholt
Trump ist keine Obrigkeit. Jedenfalls nicht meine.
Obwohl... Es gab Demonstrationen gegen ihn, organisiert vom fotzokratischen Establishment.
Wo waren da die üblichen Wasserwerfer und Prügelbullen?
Niemend da. Waren wohl alle Kinderpornogucken.
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Wo waren da die üblichen Wasserwerfer und Prügelbullen?
Niemend da. Waren wohl alle Kinderpornogucken.
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