Diese Gerichtsentscheide mögen uns unbedeutend erscheinen. Aber für das Leben von Pedovielen mit einer Verurteilungsgeschichte dürften sie einige Verbesserungen in ihrem Alltag bringen.Vor einigen Jahren erhielt Brian Valenti, ein registrierter Sexualstraftäter, der in Hartford City, Indiana, lebt, eine Vorladung, weil er im Auto seines Bruders gesessen hatte. Der Wagen war vor dem Haus seines Bruders parkiert, welches zufällig gegenüber der Schule lag. Indem er im Auto sass, verstiess Valenti gegen einen lokalen Erlass, der es jedem wegen eines Sexualvergehens an einem Minderjährigen Verurteilten verbat, eine Reihe von „Kindsicherheitszonen“ zu betreten oder in der Nähe herumzuspazieren. Zu diesen Sicherheitszonen gehören Schulen, Pärke, Bibliotheken, Schwimmbäder, Sportplätze, Kinos und Bowling Bahnen.
Wegen dieses Erlasses war es Valenti, der vor 28 Jahren in Kalifornien ein Sexualvergehen begangen hatte, nicht erlaubt, die Schule seiner Tochter zu besuchen, mit ihr in Bibliotheken zu gehen, lokale Pärke zu besuchen, beim YMCA (=CVJM) mitzumachen, seine Tochter dort einzuschreiben, mit seiner Familie bowlen zu gehen, oder in dem ihm zugewiesenen Wahlbüro wählen zu gehen.
Wegen eines ähnlichen Gesetzes dürfen in North Carolina registrierte Sexualtäter, deren Taten Minderjährige einbezogen, sich nicht näher als 100m jeglichem Ort nähern, der in erster Linie für den Gebrauch durch Minderjährige oder für ihre Aufsicht gedacht ist.
Fünf Sextäter, die das Gesetz herausforderten, sagten, es halte sie davon ab, die Kirche oder die Schule ihrer Kinder zu besuchen, an Softball Spielen für Erwachsene teilzunehmen, in Fast food Restaurants mit Spielzonen zu essen, politischen Versammlungen beizuwohnen, die in der Nähe einer Bibliothek stattfinden, oder das Parlament zu besuchen, welches in der Nähe eines historischen Museums tagt, welches von Kindern besucht wird. Die Kläger beanstandeten auch, dass sie sich schuldig machen würden, wenn sie an Bauprojekten innerhalb der 100m Zone mitwirkten oder zur Arbeit pendelten, denn sie könnten auf dem Weg dorthin leicht an verbotenen Plätzen vorbeifahren.
Letzte Woche warf nun ein Bundesgericht beide Gesetze über den Haufen, indem es sie als unverfassungsmässig vage bewertete. Richterin Theresa Springmann, die Valentis Klage anhörte, beanstandete auch, dass das Gesetz rückwirkende Bestrafung einschloss, was das Gesetz von Indiana verletzte. Was North Carolina betraf, wurde festgestellt, dass es gegen das First Amendment (Erster Verfassungszusatz, betr. Recht auf Meinungsfreiheit) verstosse.
Was von diesem Bundesgericht des 4. Distrikts gesagt wurde, erinnert an das, was der 6. Distrikt im August über Michigans Gesetz gesagt hat: Dass „nichts darauf hindeute, dass die Schwierigkeiten, welche die Gesetze den Registrierten auferlegen, durch irgend einen positiven Effekt aufgewogen würden.“ Im Gegenteil, „die Strafwirkungen dieser Restriktionen überwiegen bei weitem ihre heilsamen Effekte."
Nachdem die Bundesgerichte sich jahrelang wenig um das kümmerten, was [lokale] Gesetzgeber im Namen des Schutzes der Kindern vor Sexualtätern unternahmen, fangen sie nun endlich an sich zu fragen, ob diese Gesetze Sinn ergeben.
https://reason.com/blog/2016/12/05/two- ... banning-se
übers. Nab.
Auf dem Blog sieht man übrigens ein Foto von einem Warnschild "Child Safety Zone". Es stehen da offenbar in den USA standardisierte Schilder dieses Inhalts an den Strassenrändern. Das würde man ja noch verstehen, wenn sie als Verkehrssicherheitsschilder gedacht wären. Aber nach allem, was ich bis jetzt begriffen habe, richten die sich in erster Linie an Sexualstraftäter.