Wie verhält es sich aber mit einem Medium, das Folgendes zeigt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/face ... 37409.html
Die Frau könnte ihr Verhalten wie Karremanns Lehrbuch-Pedovieler erklären: "Das Baby hat es doch gewollt." Klar. Das Baby kann noch nicht in Worten sprechen, aber das Schreien bedeutet natürlich begeisterte Zustimmung.Immer wieder tunkt die Frau das Baby in den Wassereimer. Sie rührt den kleinen Körper durch das Wasser, packt das Kind an den Beinen und hält es kopfüber in die Luft. Das Baby schreit. Das stört die Frau offenbar nicht. Sie wirbelt das Kind weiter umher. Etwa zwei Minuten dauert der Facebook-Clip, der sich in den vergangenen Tagen im sozialen Netzwerk verbreitet hat.
Wie gehen nun die Medien und Plattformen mit diesem klaren Fall von Kindesmisshandlung um? Nun, stellen wir einen Vergleich an mit den Reaktionen auf ein Edathy-Pörnchen:
Empört, ja gut... Bei einem Nacktbild wären sie fassungslos.Kinderschützer sind empört über das Video.
Schön, er schreibt einen Brief an Facebook und beklagt sich.Peter Wanless, der Chef der Organisation National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC), schreibt einen offenen Brief an Facebook und beklagt sich darüber, dass nichts gegen den Film unternommen werde.
Bei einem Nacktbild würde ein Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben und angeklagt werden.
Sichtlich besorgt um das Wohlergehen."Wir sind sichtlich besorgt um das Wohlergehen des Kindes", schreibt Wanless.
Das klingt schon ganz anders als die rhetorischen Paraden, in denen bei Edathy-Pörnchen das Best-Off "Kind in Sexhölle als schlimmstes Martyrium auf Erden mit allerschlimmsten Qualen" abgespult wird.
Aber ja! Natürlich!Seiner Meinung nach verletzt der Clip ganz eindeutig die Gemeinschaftsregeln des Netzwerks.

Bei einem Edathy-Pörnchen hingegen werden zur Stützung der Anklage Straftatbestände aus dem Hut gezaubert, die zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht existierten und erst geschaffen werden müssen. Aber egal: Es wird einfach alles unter "Strafgesetzbuch" verbucht, weil: Muss ja.
Es grenzt! Es ist ja nicht richtig Misshandlung. Weil: Vielleicht will die Mutter dem Kind das Schwimmen beibringen. Oder es ans Wasser gewöhnen. Vielleicht soll es mal Astronaut werden und soll deshalb die Auf-Kopf-Perspektive üben. Und überhaupt: Das Kind könnte auch Spaß an den Guantanamo-Methoden gehabt haben, hat aber nur geschrieen, weil es mehr wollte. Ist ja logisch. Ein Grenzfall halt. Eine Grauzone.Brigitte Dietz, Kinderärztin und Sprecherin im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, sagt gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Das grenzt für mich an Kindesmisshandlung."
Bei einem Edathy-Pörnchen haben wir keine Grauzonen und auch keine Grenzfälle. Ein Edathy-Pörnchen ist immer eindeutig: Sobald irgendwo auf einem Foto ein Penis (Glied) oder eine Muschi (Scheide) eines Kindes zu sehen ist, ist es ein Kinderporno. Und damit Missbrauch und Kinderschändung. Wo kommen wir denn hin, wenn es hier noch Grenzfälle gäbe?
Ach so. Könnte wehtun. Bisschen Angst; schon ok.Das heftige Schwenken im Wasser mache dem Kind mit Sicherheit große Angst und könne ihm wehtun.
Wenn sich die geilfühlende 13-y-Sarah vor (nicht! von) ihrem 21-y-GL einen rubbelt, weil ihr gerade vor Muschijucken das Lustsekret in Sturzbächen unter dem Kitzler hervor sprudelt, der GL aber nicht sofort das Weite sucht, dann ist das natürlich eine schlimme Straftat. Denn der Sarah könnte es große Angst machen... zB wenn sie erstmals der Orgasmus so richtig tiefendurchdringend durchschüttelt, dass sie glaubt, sie würde gleich sterben. Und natürlich könnte sie sich beim Fingern wehtun, zB wenn sie ihre Fingernägel nicht präzis' geschnitten hat.
Möglich.Einige Nutzer schreiben, dass es sich möglicherweise um eine Form des Baby-Yoga handeln könnte.
Dass es sich bei den Edathy-Pörnchen um reine FKK gehandelt haben könnte und den Kindern es wegen Unwissenheit schnurz ist, ob Edathy auf sie onaniert, auf diese abartige und fernliegende Idee ist natürlich niemand gekommen.
Recht so. Warum auch löschen? Es ist ja nichts Sexuelles. Sollen die Leute sich das weiter angucken. Soll das Kind virtuell immer wieder ins Wasser fallen und kopfüber hängen. Sollen andere geisteskranke Mütter ein neues Vorbild finden.Außerdem verlangen die Kinderschützer, dass der Konzern das Video löscht.
Doch Facebook weigert sich.
Ein Edathy-Pörnchen hingegen ist dokumentierter Missbrauch. Dokumentierter Missbrauch ist Fachsprache und bedeutet, dass das Kind jedesmal unterbewusst ein wiederholtes Martyrium durchlebt, wenn sich irgendwo jemand auf der Welt das Dokument anguckt. Wie so etwas möglich ist, kann uns sicherlich Mr. Spock erklären.
Goil. Gibt es auf Facebook bald auch legale Edathy-Pörnchen?Zwar sagt eine Facebook-Sprecherin gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Wir nehmen dies sehr ernst. Genau wie andere empfinden wir das Verhalten in dem Video als sehr ärgerlich und verstörend." Dennoch will das Unternehmen das Video nicht entfernen.

Aha. Clever: Zensur gegen Meinungen der nichttäterschaftlichen User. Aber das Dokument darf bleiben und von Gefühlsspastikern insgeheim bejubelt werden.Mit einer Ausnahme: Sobald Nutzer das Video teilen und in der dazugehörigen Statusmeldung die im Video gezeigten Handlungen gutheißen oder unterstützen, werden die Beiträge gelöscht.
Bei einem Edathy-Pörnchen macht man keine halben Sachen: Da wird sowohl das Pörnchen entfernt und jeder irgendwie positive Beitrag dazu zensiert.
Gut. Also auch... oder gerade die Geisteskranken, die auf Baby-Misshandlung stehen. Echt logisch.Anschauen darf den Clip dann nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
LOL! Und morgen gibt es dann "All You can watch"-Kipo-Verbreitung, um die in den Pornos zu sehenden Kinder zu retten.Facebooks schwer nachvollziehbare Begründung lautet folgendermaßen: Man habe in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass die Verbreitung solcher Videos zur Rettung von Kindern beitragen könne.
