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Cocolinth
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Re: Bitte helft mir zu verstehen..

Beitrag von Cocolinth »

Ovid hat geschrieben:Der Wille betrifft eine konkrete Handlung oder ein konkretes Muster, welches man auf die Realität zu übertragen versucht, um dadurch bestimmte Konsequenzen zu erzielen, die den eignen Wunsch erfüllen.
Somit wäre "Einwilligung" synonym zu "Einverständnis".
So kann man aus dem [Einverständnis] einer Person, seine Wünsche nicht ablesen.
Exakt!

Anders ausgedrückt: Der "Wille" i.o.S. bezieht sich auf die Tat bzw. das Geschehen, der Wunsch jedoch auf das Motiv dahinter.

HERR Müller beispielsweise, kann genauso wie Frau Müller mit der Einschläferung der Katze einverstanden sein. Doch ihm geht es dabei darum, endlich "dieses Mistvieh" loszuwerden, das er eh noch nie richtig ausstehen konnte. ;-)
Cocolinth hat geschrieben:Gerade wenn wir dann auf Finkelhor zurückkommen, ist diese Frage essentiell, wenn es um die "willentliche Zustimmung" zum Sex geht. Dann ist entscheidend, ob sich der Wille tatsächlich auf den Sex bezieht (Sex erwünscht) oder beispielsweise bloß auf das Spielzeug, das als Gegenleistung dafür versprochen wurde (Spielzeug erwünscht, Sex evtl. gar nicht).
Also könnte man dies so sagen, dass das Kind Sex haben will, um sich den Wunsch "Spielzeug" zu erfüllen.
Nicht in der von mir oben benutzten Definition. Dann würde man nämlich sagen: Das Kind will (eigentlich) keinen Sex, sondern bloß das Spielzeug. Aber es gibt sein Einverständnis zum Sex.

In Deiner neu vorgeschlagenen Definition wäre die Einwilligung ja synonym zum Einverständnis des Kindes.
Cocolinth hat geschrieben: Groteskerweise ergibt sich vor allen Dingen, dass Sex GAR NICHT GEWÜNSCHT sein muss, weder beid- noch einseitig, um einvernehmlich zu sein!

Wenn der Arzt zwei mündigen Eltern, die einander HASSEN, sagt, sie können ihr Kind retten, indem sie auf der Stelle miteinander Sex haben, und sie tun das dann, so ist dieser Sex zwar einvernehmlich -- aber wohl mitnichten beidseitig gewünscht!
Jo, stimmt. Man könnte sagen, dass die Eltern Sex haben wollen, mit dem Wunsch ihr Kind zu retten.
Ja und nein. S.o.
Cocolinth hat geschrieben: Das ist das eigentlich Verblüffende an der ganzen Sache und zeigt, wie unterschiedlich die moralischen Anforderungen an sexuelle Interaktion zwischen den gegnerischen Parteien im Pädophilie-Diskurs wirklich sind. :!:
Ja, irgendwie wird ja ein bestimmter Grad der "Informiertheit" sozusagen verlangt. Sei dieser gegeben, spricht man gemixt mit dem bloßen Willen von einer Einvernehmlichkeit, auch wenn der Wunsch dazu fehlt.

So könnte man das doch auflösen?
Ja, sofern man "Einwilligung" mit "Einverständnis" gleichsetzt.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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