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Gast44

Mädchenfüsse

Beitrag von Gast44 »

Mich würde interessieren ob ich mich strafbar mache wenn ich ein Mädchen (4j) am Küchentisch sitzen habe und ihr spielerisch die Zehennägel lackiere da ich Fussfetischit bin. Ich würde ihr auch gern die Füsschen küssen dabei. Da ich dabei so erregt bin und nur durch kurzes reiben mit der Hand durch die Hose (also nicht nackt) zum abspritzen kommen würde denke ich hätte ich nichts verbotenes getan. Bin ich da im Irrtum? Bin seit längerer Zeit Leser des Forums und weiß das hier sehr viele gutinformierte rumlaufen. Wäre dankbar für Rückmeldungen.
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Luna
Beiträge: 9086
Registriert: 04.12.2010, 00:23
AoA: 6~11 flauschig sind!

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Luna »

Ich glaube nicht, jedoch können dir unerwartete Fragen gestellt werden.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Aiko
Beiträge: 1610
Registriert: 28.07.2014, 20:45

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Aiko »

Sexuelle Handlung(en), dazu zählt auch die Masturbation, vor einem Kind gilt als sexueller "Missbrauch" von Kindern.

Inwieweit das Strafrecht greift, wenn das Kind davon nichts merkt, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, sollte jemand sowas machen und dabei erwischt werden und dies wird auch noch Angezeigt, so würde sich ein Staatsanwalt der Sache bemächtigen und keinen Unterschied darin sehen ob das Kind diesen Akt mitbekommen, gesehen hat oder nicht.

Ein Kuss kann auch als sexueller "Missbrauch" gewertet werden. Es gab einen Fall, der wurde hier berichtet, da wurde ein Mann zu mehreren Monaten Freiheitsentzug verurteilt. In der Auflistung der einzelnen Punkte, die in die Monate einflossen, war z.B. ein Kuss auf die Nase, im Gesamtkontext des "Missbrauchs" am Kind, 6 Monate wert.

Halten wir fest: Es erregt dich sexuell das du einem Kind die Füsse massierst. Und würdest dabei relativ schnell zum Orgasmus kommen ohne das, bzw. kaum, du dein Glied berührst. Ein Kuss auf die Füsse des Kindes würde deine Erregbarkeit steigern. Das halte ich ansich, persönlich, für Unproblematisch und OK, gehen wir/ich davon aus, das dass Kind freude an der Massage hätte und es möchte. Bemerkt aber jemand dabei deine Erregung wird es, bzw. kann es, schnell problematisch werden, bzw. sollte man sich an die geltende Rechtslage halten, wenn man keine Probleme haben möchte.
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Khenu Baal
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Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Khenu Baal »

So wie Du's umschreibst ("kommen würde") isses juristisch vollkommen sauber.

@ Aiko
"... würde sich ein Staatsanwalt der Sache bemächtigen und keinen Unterschied darin sehen ob das Kind diesen Akt mitbekommen, gesehen hat oder nicht."
Ein StA ist kein Richter :P. Völlig brenne, was der/die sich zusammenschustert.
Drauf ankommen lassen würde ich's natürlich dennoch nicht.
"Du sagst, Du willst die Welt nicht ändern
Dann tun's eben and're für Dich"


Rio Reiser - "Wann"
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

Fuesse sind bei Frauen eine erogene Zone. Bei Kindern sind sie es nicht. Das Kuessen nichterogener Zonen ist keine sexuelle Handlung. Du darfst Dich nicht sexuell streicheln vor ihr und angekleidet. Dagegen ohne sexuelles Zutun erregt zu werden kann keiner Anklage erheben, da dies zu Deiner Schuetzenswerten Persoenlichkeit gehoert nach Artikel 1 GG. Es heisst TAT und setzt AKTIVE sexuelle Handlungen voraus. Was sexuell ist kann unterschiedlich bewertet werden, aber als Nichtfetischist werte ich das als nichtsexuell. Ausserdem muss der Staatsanwalt erstmal beweisen dass Du angezogen eine Latte hattest UND wodurch diese entstand, was unmoeglich ist. Passives erregt werden durch nichtsexuelle Handlungen keine Tat, da die aktive Kontrollmoeglichkeit fehlt.
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Smaragd aus Oz
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Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Khenu Baal[/color] hat geschrieben:Ein StA ist kein Richter :P. Völlig brenne, was der/die sich zusammenschustert.
Der (irreparable) soziale Schaden kann bereits durch das Ermittlungsverfahren mit den damit zusammenhängenden Maßnahmen verursacht werden. Da kann es also schon brennen.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

Gut so krasse Urteile wie ein Kuss = mehrere Monate Haft gibt es und das Risiko ist da. Auch kann ein Richter Fetischismus als sexuelle Handlung werten, wenn Deine spezielle Neigung bekannt wird. Allerdings setzt das eigene Fehler voraus bei Aussagen und ist eher die absolute Seltenheit. Denn Kinder werden gebadet uvm. und keiner kann da noch nachvollziehen wer erregt wird oder warum und bei Fetischen noch weniger.
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

Sozialer Schaden und Belastungen fuer das Kind, welches gleichgueltig eine Erregung nicht versteht und dadurch keine Nachteile hat, in einem Prozess aber vergewaltigt, als Opfer dargestellt und von oben herab behandelt wird, Stichworte junge Schlampe und soziale Aechtung.
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Smaragd aus Oz
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Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Smaragd aus Oz »


Diese Auskünfte sind unrichtig:
[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Das Kuessen nichterogener Zonen ist keine sexuelle Handlung.
Wenn der Täter mit seinen Orallippen an der Nase oder am Bauchnabel herum schlabbert, ist das selbstverständlich eine sexuelle Handlung.
"Kuss" kann schon per se sexuell besetzt sein, unabhängig, wohin er geht. Den Unterschied macht die Art des Kusses.

[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Es heisst TAT und setzt AKTIVE sexuelle Handlungen voraus.
Beim Kindesmissbrauch ist auch die passive Tat mit Strafe belegt.

Richtig ist:
[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Du darfst Dich nicht sexuell streicheln vor ihr und angekleidet.
Deshalb ist unrichtig:
[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Ausserdem muss der Staatsanwalt erstmal beweisen dass Du angezogen eine Latte hattest UND wodurch diese entstand
Die sexuelle Handlung, die bestraft wird, ist ja nicht das "Lattehaben", sondern die sexuelle Manipulation im (bekleideten) Schritt vor den Augen des Kindes.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

FUER MICH sind Kuesse an nichterogenen Bereichen keine sexuellen Handlungen und die extrem seltenen Faelle wo das anders bewertet wurde halte ich fuer vernachlaessigbar. Nur weil ein Kometauf die Erde fallen koennte, richte ich meine Handlungen nicht danach aus und sehe auch die Art des Kusses als unwesentlich. Man kanns auch uebertreiben was die eigene Besorgnis angeht oder sich auf Sonderlinge mit abweichenden, seltenen und seltsamen Urteilen berufen. Auch die passive Tat ist nur theoretisch mit Strafe belegt und findet kaum Anwendung. Die Latte wird bestraft, weil eine Manipulation da ist, aber so selten dass dies ignoriert werden kann. Deine Aussagen mag ich nicht wie eine passive Tat wird bestraft, denn das ist als wuerde man sagen dass Kometen auf die Erde stuerzen. Das ist einerseits richtig, verschweigt aber dass es fur alle derzeit Lebenden, bzw. 99,999999999 Prozent keine Relevaz hat und wegen dem Rest auf Freude zu verzichten ist falsch.
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

JA wenn dann ne Anklage wegen sexueller Manipulation kommt, wie von Smaragd geschildert, dann lach Dich kaputt, weils da keine Strafe fuer gibt. Smaragd ist es auch Manipulation wenn auf ein Foto ejakuliert wird? lol.
Blickwinkel

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Blickwinkel »

Hallo.
Immer schön, wenn sich jemand vorab Gedanken macht und nicht direkt zur Tat schreitet.
Wie das juristisch zu bewerten ist, ist die eine Sache, was missbrauch eigentlich bedeutet die andere. Du gebrauchst die Füße als Fetisch und das ist eine moralische Frage über die man nachdenken kann. Der Gebrauch von Loliföß ist für normal ein anderer, weniger egoistischer.

Ob da nicht immer das schlechte Gefühl mitschwingt, dass man möglicherweise ein Verfahren auslöst, muss man im Sinne des Kindes entscheiden. Es spricht nichts dagegen den Raum für einen Toilettengang zu verlassen.

Wenn du wirkliche Rechtsberatung haben willst, dann frageinenanwalt.de r wird dir genaueres sagen.

ein Kuss auf die Nase, im Gesamtkontext des "Missbrauchs" am Kind, 6 Monate wert.
Weil es geringer nicht geht (Mminderschwerer Fall?), wenn die eine Tat bewiesen wurde.
Bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe spielt das dann eine untergeordnete Rolle. Bitte um das Aktenzeichen.
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Khenu Baal
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Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Khenu Baal »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Khenu Baal[/color] hat geschrieben:Ein StA ist kein Richter :P. Völlig brenne, was der/die sich zusammenschustert.
Der (irreparable) soziale Schaden kann bereits durch das Ermittlungsverfahren mit den damit zusammenhängenden Maßnahmen verursacht werden.
Ach :shock: ! Tatsächlich :shock: :shock: :shock: ?!?
Zur Erinnerung: Die Frage des Threaderstellers lautete "... ob ich mich strafbar mache", was zweifelsfrei zu verneinen ist.

@ Blickwinkel
Um Moral geht's hier grad nicht.
"Du sagst, Du willst die Welt nicht ändern
Dann tun's eben and're für Dich"


Rio Reiser - "Wann"
Gast

Re: Mädchenfüsse

Beitrag von Gast »

Strafe hat immer etwas mit Moral zu tun.
Man fragt einen Anwalt, wenn es um Fakten geht und nicht in einem solchartigen Chatroom.
Was doch immer wieder vorgeworfen wird ist, dass man als pädophiler keine oder eine andere Moral hätte. Für mich darf die nicht fehlen, denn am Ende ist die Strafe nun wirklich kein Grund einem Mädchen nicht die Föß zu liebkosen.
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duffdadong
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Re: Mädchenfüsse

Beitrag von duffdadong »

Jedes Mädchen hat ein Recht auf eine Fussmassage.

Ausserdem ist es deine heilige Pflicht als GL. Bitte einen Kuss von mir mit draufdrücken!
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LG,

der Duffdadong

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Die Welt gehört in Kinderhände
Dem Trübsinn ein Ende
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