Den Originalbeitrag hier, in dem es offenkundig satirisch/ironisch über Bondage im Kinderbett geht, kenne ich längst. Heise hat schließlich darauf aufmerksam gemacht und hier war das auch nachzulesen.
Auf der Pressekonferenz wurde dieser Beitrag so dargestellt, als würden sich Teilnehmer in diesem Forum, zu dem ich nun auch als Journalist gehöre, über Bondage mit Kindern austauschen.
Da hat jemand wahrscheinlich bewusst gelogen. Eine andere Erklärung sehe ich derzeit nicht, bin aber offen dafür. Nur, wer war es? Kuhnigk gegenüber der Polizei? Die Polizei gegenüber der Öffentlichkeit? Das versuche ich u.A. herauszubekommen.
Ungläubiger hat geschrieben:Wie die Gegenleistung aussehen könnte habe ich gezielt offen gelassen. Das ein_Journalist "entlohnen" daraus macht ist schade. Ist doch ein Geben und Nehmen, gerade wenn es um Interna geht, die eine Verteidigung in Bedrängnis bringen könnten...
Wenn ich etwas nicht leiden kann, dann ist es Sophisterei. Du hattest geschrieben:
Ungläubiger hat geschrieben:Da die Betroffenen sicher eine Menge Geld für ihre Antwälte vorstrecken müssen, wäre es interessant wie die Gegenleistung für diese exklusiven Informationen in die Akten aussehen könnte.
Des Weiteren ist Journalismus kein Geben und Nehmen. Ich nehme nur und gebe nichts (außer vielleicht einen sachlichen Artikel), alles andere ist journalistisch nicht redlich.
Gast hat geschrieben:Pädophile aßen Kuchen und tranken Kaffee.
Das müsste in der Akte stehen, wenn sie halbwegs wahrheitsgetreu ist.
Warum sollte das einen Anwalt in Bedrängnis bringen.
Anwälte sind angehalten, die Akten im Laufenden Verfahren keinen Dritten zukommen zu lassen. Halten sie sich nicht daran, kann das Probleme bereiten.
Informant hat geschrieben:Meines Wissen nach dauern die Ermittlungen momentan noch an und Akteneinsicht ist deshalb erstmal nicht zu kriegen und somit keine genauen und nachweisbaren Informationen.
Es erfolgte bereits ein Zugriff mit Maßnahmen, die in die Bürgerrechte eingreifen. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben die Betroffenen wahrscheinlich das Recht, sich gegen die Maßnahme nachträglich zur Wehr zu setzen. Das erfordert Akteneinsicht in diesen Teil des Verfahrens.
Da gibt es allerdings noch andere interessante Fragen:
- Bedurfte es einer richterlichen Genehmigung zu dieser Art der Identitätsfeststellung?
- Holger Herrmann meinte auf die Frage, weshalb die Verdächtigen freigelassen wurden: "Ein Anfangsverdacht reicht für einen Haftbefehl nicht aus. Für einen Haftbefehl braucht man einen dringenden Tatverdacht." Er hatte keinen Haftbefehl. Weshalb hatte er keinen? Hatte er keinen beantragt oder hatte er einen beantragt und er wurde abgewiesen?
Der Fall könnte also interessant sein.
Ein_Journalist