Richtig. Kann man sich ja auch. Wenn Frau Müller sich einmischt, indem sie den Geschmack von klein Lieschen mit einem "ich glaube, das steht dir nicht so gut" kritisiert, wo ist das Problem?Tropi hat geschrieben:...sagte Frau Müller, als sie sich darüber aufregte, daß klein Lieschen, statt mit geringelter Wollstrumpfhose, mit Nylonstrumpfhose auf die Strasse geschickt wurde...Sascha hat geschrieben: Also, wenn ich mich einmische, dann dann, wenn ich es für richtig halte. Wann denn sonst?
Verstehst du, was ich damit sagen will? Wenn ich mich also einmischen darf, wann immer ich es für richtig halte, besteht die Gefahr, daß man sich bei jedem Scheiss einmischen kann.
Doch höchstens dass Frau Müller einen noch schlechteren Geschmack hat als klein Lieschen.
Die Frage, worauf es ankommt, ist bei solchen Einmischungen immer nur die Verhältnismäßigkeit.
Ich sehe keinen Grund für irgendwelchen Generalverdacht, wenn man einfach nur das Naturrecht wieder Naturrecht sein lässt. Und das Naturrecht ermöglicht es Kindern, die alt genug sind, von zu Hause wegzulaufen. Beispielsweise zu Freunden oder Bekannten oder Verwandten. Und dort dann, wenn die von ihm Aufgesuchten damit einverstanden sind, unterzukommen.So, wie Madicken ein generelles Recht für alle Kinder fordert, muß man doch zunächst mal alle Eltern unter Generalverdacht stellen, sie würden ihre Kinder nicht kindgerecht erziehen. Es überwiegen aber immer noch die Zahl der Familien ohne Auffälligkeiten in Erziehungsfragen.
Eben, das ist doch die Frage. Was ist denn noch angemessen? Ich gehe mal davon aus, daß du, Madicken oder ich uns wirklich nur dann einmischen würden, wenn es die Situation erfordert, einem Kind in Not zu helfen.
Warum sollte ich mich darauf beschränken? Bemerkungen mache ich selbst zu Fremden zwar nur selten, aber ich sehe darin erstmal nichts an sich Verwerfliches. Bemerkungen sind auch bei Kleinigkeiten im Rahmen einer angemessenen Reaktion.
Wenn sie den Rahmen der Verhältnismäßigkeit überschreitet, also beispielsweise zu einem körperlichen Angriff übergeht, gibt es, ganz natürlich, das Recht auf Selbstverteidigung und Nothilfe.Frau Müller würde es als ihre Plicht ansehen, sich einmischen zu müssen, wenn die Kleidung des Kindes nicht ihrer moralischen Vorstellung entspräche. Und ob sie sich dann nur für verbale Einmischung entscheidet, bleibt auch ungewiss.
In einer libertären Gesellschaft gäbe es Sicherheitsfirmen die so etwas regeln. Stell dir eine ein kleines abgegrenztes Wohngebiet vor, für deren Bewachung diese Firma zuständig wäre. Die Bewohner könnten sich im Konsens Regeln für das Zusammenleben in dieser Gemeinschaft geben. Die könnten sehr verschieden sein. Jeder könnte sich dann eine Gemeinschaft suchen, die zu seinen Vorstellungen passt.Doch wer sollte das deiner Meinung nach regeln?
Die Leute kennen sich dort, und wissen halt auch, dass Frau Müllern nicht ganz dicht aber letzten Endes doch ungefährlich ist, auch wenn sie rumkeift, und so macht klein Lieschen sowieso einen Bogen um sie.
Da hast du was völlig falsch verstanden. Dort stand was von dem Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Das ist ein Recht der Eltern über die Kinder. Mit diesem Aufenthaltsbestimmungsrecht haben die Eltern durchaus sowas ähnliches wie das Recht, ihr Kind prophylaktisch wegzusperren. Leider. Aber dagegen ist Madicken ja. Er will also dieses Recht, wegzusperren, allgemein verringern, statt es irgendjemandem zu geben.Nur ein Wort von mir geändert und schon gibst du ihnen das Recht, uns prophylaktisch wegzusperren.Madicken hat geschrieben: Aber dazu müßte man das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Pädos zumindest (zeitweise) einschränken. Und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.