"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Wenn Du die Augen eines Kindes stimulierst, indem Du ihnen pornografische Schriften vorsetzt, machst Du Dich ruckzuck strafbar.
(Quelle: StGB)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Verurteilt hat geschrieben:Das Wissen über alle erogenen Zonen, vor allem das über die des Auges
Mir war das (mit den Augen) bis gestern auch nicht bekannt gewesen.
Tja, da wird man(n) alt wie eine Kuh....
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Wenn man ein Kind im Gesicht leckt, wird das ein Richter wohl auch sexuellen Missbrauch nennen. Orale Stimulation eines Mädchen nennen die ja auch Vergewaltigung und gemalte Nackedeibilder sind Kinderpornos.
Einigen wir uns darauf dass die richterliche Entscheidung unterschiedlich ausfällt und die persönlichen Erfahrungen des Richtes bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.
Verurteilt hat geschrieben:...dass die richterliche Entscheidung unterschiedlich ausfällt und die persönlichen Erfahrungen des Richtes bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.
Du meinst, ob er selbst schon mal geleckt hat oder hat lecken lassen und wie ihm das so gefallen hat ?
Trinkt (oder lest), o Augen, was die Wimper hält, von dem goldnen Überfluß der Welt!
(Gottfried Keller)
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Ja und falls er das hat: Ist ihm überhaupt die sexuelle Stimuli bewusst?
Frauen lassen sich zum Beispiel gern am Rücken massieren und werden dadurch scharf. Ob allen bewusst ist dass es dort erogene Zonen gibt denke ich nicht.
Bei Kindern sieht das unterschiedlich aus: Nicht alle erogenen Zonen bei der Frau sind beim Mädchen voll ausgeprägt. Das ist wie beim Orgasmus der Frau: Es gibt sehr viele und unterschiedliche, die allesamt erst entdeckt werden müssen. Wobei es Kinder gibt die ihren Körper besser kennen als Erwachsene. Sei es weil sie ohne Scham daran gehen (machen was angenehm ist, Augen lecker u.a.) oder weil sie neugierig sind.
Madicken hat geschrieben:Wäre Kinder - "Augen lecken" (auch) sexueller Mißbrauch ?
stand da nicht was von gesundheitlichen bedenken? so bindehautentzündung un so?
DAS sollte antwort genug sein >.<
Ich frage mich, wie unendlich schön es sein muss, alles Leben auf der Welt zu überdauern. Asche ist soooo~ schön. Ich wünschte, die Welt würde noch heute anfangen zu brennen c.c
Blindhautentzündungen wären harmlos. Körperliche Schäden sind normal. Aber sollte es einen sexuellen Touch bekommen wäre es skandalös. Sus wo lebst Du? Gewalt ist harmlos und körperliche Liebe brutal.
[color=#000000]asgl[/color] hat geschrieben:Wenn man ein Kind im Gesicht leckt, wird das ein Richter wohl auch sexuellen Missbrauch nennen. Orale Stimulation eines Mädchen nennen die ja auch
Bei der oralen Stimulation wird aber nicht bestraft, weil man die Zunge bewegt hat, sondern weil das weibliche Geschlechtsorgan geleckt wurde (Cunnilingus). Bezugspunkt ist also das Genital, nicht die Zunge.
Der Einsatz der Zunge wird nicht per se als sexülle Handlung angesehen. Maßstab für einen darüber entscheidenden Richter wird sein, ob sich das Augenlecken in der konkreten Situation als sexüller Kontext darstellt. Das wird man dann anhand der Erheblichkeitsschwelle (§ 184g Nr. 1 StGB) messen.
Falls nun eine massive Berichterstattung über das neue Phänomen beginnen sollte, in der das Augenlecken als sexülle Handlung geprisen wird, dann freilich könnte die Handlung ziemlich schnell als per se sexülle Handlung eingestuft werden. Das Augenlecken würde damit zur Praktik "Japanisch" - neben "Französisch" (Oralsex) und "Italienisch" (Reiben des Penis in der Achselhöhle der Frau). Dann würde Augenlecken bei Kindern, selbst wenn man es nicht in sexüller Absicht tut, immer ein strafbarer Missbrauch sein, also auch bei Eltern, die nur den Strandsand aus den Kinderaugen lecken wollten.
Verurteilt hat geschrieben:[sträflich verachtende vergewaltigung meines namens durch mich übertüncht]wo lebst Du?
hier nocheinmal die kurzvariante (jedoch weitaus längere variante als die vorhergehende) im schnelldiagramm:
gesundheitsrisiko -> kleinumfängliches, jedoch präsentes leiden -> sadistische veranlagung vom erzeuger ausgehend -> sexueller (macht)missbrauch -> wegsperren
man muss kein genius sein um sich sowas auszudenken. >.<
und richter sin bekanntlich nit grad die hellsten. also haben sie sowas schon längt im petto c.c
Ich frage mich, wie unendlich schön es sein muss, alles Leben auf der Welt zu überdauern. Asche ist soooo~ schön. Ich wünschte, die Welt würde noch heute anfangen zu brennen c.c