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gelöscht_13
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von gelöscht_13 »

Ich weiß wie es sich anfühlt wenn man etwas Unrechtes getan hat (nicht gut). Allein das finde ich bereits Strafe genug. Dass jemand Hilfe erhält der danach fragt finde ich moralisch nicht verwerflich- diese abzulehnen dagegen schon.
Ob einer der so offen und irgendwo auch schuldbewusst auftritt mit den abgebrühten Ratschlägen hier etwas anfangen kann, würde mich mal interessieren.
Nein, weil derjenige sein Gewissen entlasten und damit sich selbst belasten will. Das funktioniert aber über die Justiz nicht und die Strafen nützen weder ihm noch der Tochter.

Er sieht seine Schuld ein, also wird er seine Tat nicht wiederholen. Warum also noch auf ihn einschlagen oder Hilfe ablehnen, wo er eh schon am Boden liegt und sich Vorwürfe macht. Die Angst eine harte Strafe erhalten zu können bis zum Gerichtstermin ist ebenso eine Folter. Der Kerl ist bestraft genug.

Er ist bei seiner Tochter zu weit gegangen, sie wurde wegen ihm befragt und wird es eventuell vor Gericht und seine Ehe liegt in Trümmern. Ihm keine Hilfe zu geben wäre unzumutbar und ob das repräsentativ ist oder nicht interessiert mich nicht die Bohne.
Zuletzt geändert von gelöscht_13 am 07.05.2013, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Gast »

mensch ihr macht mich ganz kirre, hab ich nicht schon gesagt @Versuchungunter13
Dein erster Gedanke dazu, der trifft den Nagel auf dem Kopf. Nah sicher vergräbst du dich nun in dem Wirrwarr all deiner Gedanken. Versuch doch bitte noch mal an den Anfang deines Schreckens zu kommen. Was waren deine ersten Gefühle, die du als Ausweg empfunden hast?
Gast

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Gast »

Nun ja bei all den Ratschlägen kannst du genauso gut Beratungs- Selbsthilfe- und sonstigen Firlefanz aufsuchen, obendrein noch die kapitalistische Anwaltschaft.
Empoert

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Empoert »

Strafen nützen weder ihm noch der Tochter.
Aber der Abschreckung!!! SCNR
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Horizonzero
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Horizonzero »

Völliger Unsinn. Daran glaubt kein Richter oder Politiker mehr. Seit es das Strafkonzept gibt hat sich nix geändert - man sollte meinen die Zeit seither sollte reichen um "abzuschrecken" -

Nein, nur ganz wenige Taten werden geplant begangen, mit Abwägung aller für und wider. Bei Spontanen Vorgängen kann man davon ausgehen das die Überlegung bzgl möglicher Strafen marginal sind.

Gestraft wird um ein übergeordbetes Volksbegehren zu befriedigen. Rache quasie.
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Gast

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Gast »

Quatsch @Empoert, du isst zu viele Eier. Wissenschaftlich soll das erweiterte Bewusstsein mit der sinkenden Körpertemperatur wahrscheinlich den Körper verlassen. Definitiv beim medizinischen Hirntot. Nun ja, Glaubten halt noch nicht viel dran!
Aber Menschen die sich verbrennen fallen aus der Wissenschaftlichen Erkenntnis schlicht weg raus.
Also was sie just im Moment ihrer Todesangst erleben.
Wie ist das jetzt mit dem Frühstücksei?
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Cocolinth
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Cocolinth »

@ Horizonzero


So simpel lässt sich das Abschreckungsargument nur unter der (fragwürdigen) Voraussetzung abwatschen, dass einzig ein kurzfristiges bewusstes, sorgsames Abwägen sämtlicher Für und Wider überhaupt einen Nährboden dafür bieten würde.

Sämtliche längerfristigen Gedankenvorgänge und -- vor allem -- normativen Konditionierungen (um die es IMO bei der Außenwirkung von Strafen hauptsächlich geht) ignoriert man dabei jedoch.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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gelöscht_13
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von gelöscht_13 »

Sämtliche normativen Konditionierungen ignoriert man dabei.
Zu Recht.
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Cocolinth
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Cocolinth »

@ Verurteilt


Zu Unrecht!

Schließlich führt diese Ignoranz evtl. zu fahrlässigen Fehlschlüssen.

(Freilich unter Voraussetzung eines humanistischen Weltbilds. Ohne dieses ist letztlich eh alles irgendwo zwischen beliebig und egal. Dann braucht man auch nix zu diskutieren.)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
blablub

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von blablub »

Wobei das Argument der Abschreckung ja überhaupt nichts damit zu tun hat, ob man als einzelner Angeklagter nun versucht eine möglichst niedrige Strafe zu bekommen oder nicht.
Oder warum wurde das überhaupt gennant? Soll er sich nun auf eine möglichst hohe Strafe einlassen um dem Prinzip der Abschreckung zu dienen? Warum legt man ihm moralisch die Pflicht auf dieses Exempel zu statuieren?
Jeder würde für sich die niedrigste Strafe herausholen wollen - unabhängig davon ob dieser nun Reue zeigt oder nicht. Sei es, dass er beweisen will, dass er es besser kann, vlt. zeigen will, dass er an der Gesellschaft teilnehmen kann ohne diesen Fehler erneut zu beghen und zwar in Freiheit, oder sei es eben, dass man sich im Recht sieht und die Strafe nicht anerkennt.

Sei also noch einmal auf diesen Teilbeitrag eingegangen:
Das niemand ein schlechtes Gefühl äußert einen möglichen Inzestvergewaltiger (wer weiß was er alles "gezeigt" hat) zu verteidigen ist auch für die Leute beachtlich, die das Forum hier nur mit lesen. Es kann den Eindruck geben man würde hier helfen eine möglichst milde strafe zu erhalten.
Wieviel Strafe man nun absitzt, sagt tatsächlich überhaupt nichts darüber aus, ob man tatsächlich Reue zeigt, später keinen Rückfall begeht und ähnliches. Also die Aspekte, die wirklich zählen.
Es kann sogar sein, dass manche durch eine milde Strafe eher zum Nachdenken angeregt werden und diese neue Chance dankend annehmen und nicht mehr straffällig werden, wohingegen jemand, der lange im Gefängnis brühen muss, während der Gefangenschaft aus Trutz schon sehnsüchtig seine nächste Straftat plant.
Das sollte man bedenken.
ichbins

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von ichbins »

zusammengefast
du lebst in der Gegend die kulturell gesehen sich ziemlich global orientieren will, das geht aber in die Hose.
egal wie du dich nach den hier ausgesagten Empfehlungen entscheidest, was ja gerade mal nur Verstand beinhaltet, dein Gewissen bleibt der hiesigen Prüfung unterstellt, gesellschaftlich juristisch und religiös.
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gelöscht_13
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von gelöscht_13 »

Strafen sind nicht human und führen zu nicht humanen Rachegefühlen.
Das heißt um den Kreislauf der Straftaten zu unterbrechen muss entweder ein Unschuldiger die Strafe in Kauf nehmen oder jemand seine Rachelust unterbinden. Das ist das eine, so dass Juristik nie human sein wird und Anwälte emotionslose Strategen bleiben werden.

Zum Einfluss von Konditionierung: Für die Taten haben sie keinen Einfluss. Beispiel ist die USA, das ist selbsterklärend, wäre ein eigenes Thema wert.
Für die Außenwirkung der Strafen sind derzeit Sendungen wie law and order ursächlich, genau wie Medienberichterstattung. Auf wirkliche Bezüge, Rückgang der Straftaten, wird keine Rücksicht genommen.
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Cocolinth
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Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von Cocolinth »

Verurteilt hat geschrieben:Strafen sind nicht human und führen zu nicht humanen Rachegefühlen.
Das muss man eben in Kauf nehmen.

Irgendwas ist immer.

VIel fahrlässiger wäre es, nicht zu bestrafen.
Zum Einfluss von Konditionierung: Für die Taten haben sie keinen Einfluss.
Hä?

Selbstverständlich hat die soziale Konditionierung einer Gesellschaft enormen Einfluss auf die Handlungen derselben. Aber hallo!
Für die Außenwirkung der Strafen sind derzeit Sendungen wie law and order ursächlich, genau wie Medienberichterstattung. Auf wirkliche Bezüge, Rückgang der Straftaten, wird keine Rücksicht genommen.
Die Anzahl der Straftaten hängt von vielen Faktoren ab, von denen Abschreckung nur 1 ist.

Diese Gemengelage verhindert leider JEGLICHEN empirischen Nachweis der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Präventionsmaßnahmen gegen Straftaten -- welcher Form sie auch immer sein mögen.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
jingjing

Re: Glaubwürdigkeitsgutachten

Beitrag von jingjing »

"München von der GWG"

Die GWG ist für ihre Gutachten berüchtigt. Du soltest mal ein wenig danach im Internet suchen. Diese Firma ist Fluch und Chance zugleich. Ohne einem guten Anwalt ist es eher ein Fluch und mit einem guten Anwalt ist es eher ein Segen für Dich. Stichpunkt nicht wissenschaftlichen Methoden. Und da ist der Ansatzpunkt für Dein Anwalt. Es gibt im Internet viele Geschädigte der GWG.

Egal wie das Gutachten ausfällt es muss nicht unbeding was mit der Realität zu tuen haben, wie auch immer die Realität sein mag. Das weißt nur Du und Dein Kind.

Gruß
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