Sassenberg -
Vor dem Amtsgericht Warendorf musste sich am Montag ein 25-jähriger Sassenberger verantworten. Ihm wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Es wurden mehr als 300 Bilder sowie ein Video sichergestellt. Diese zeigten Mädchen im Alter von drei bis 12 Jahren beim Oral- und Geschlechtsverkehr. Nachdem der Angeklagte im Rahmen des polizeilichen Verhörs noch von einem unwissentlichen Besitz gesprochen hatte, korrigierte er diese Aussagen vor Gericht und legte dabei ein umfassendes Geständnis ab.
Von Christopher Irmler
Er habe um die Illegalität des Materials gewusst und sei sich bewusst, wie groß das Leid der missbrauchten Mädchen sein müsse. Ferner betonte der Angeklagte, er sei zu der Einsicht gekommen, therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. So habe er sich diesbezüglich bereits im Vorfeld des Prozesses erkundigt.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde indes die ursprüngliche Aussage, es habe sich um eine unwissentliche Überspielung gehandelt, stark in Zweifel gezogen. Der Angeklagte habe die kinderpornografischen Schriften nicht nur kurzzeitig besessen, sondern sie sich nachweislich mehrfach angesehen. Ferner hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass durch den Besitz des Materials ein illegaler Markt unterstützt worden sei, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft weiter. Es sei bedauerlich, dass die Hintermänner dieser Taten häufig verborgen blieben. Das Handeln von Personen wie dem Angeklagten ermögliche indes erst die Schaffung jenes rechtswidrigen Markts. Der Fund des Materials auf mehreren Festplatten sowie einem Handy war ein Zufallsfund. Ursprünglich war die Hausdurchsuchung aufgrund eines anderen, mittlerweile eingestellten, Verfahrens erfolgt.
Strafmildernd wirkten sich das Geständnis des Hartz IV-Empfängers sowie die Bereitschaft zur Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe aus. Zudem war der Sassenberger bisher nicht vorbestraft. Aufgrund der großen Menge der sichergestellten kinderpornografischen Schriften plädierte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Zusätzlich forderte sie die Ableistung von 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Gericht folgte diesem Antrag und forderte den Angeklagten zur Teilnahme an einer Therapie auf. Ferner wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. In der Urteilsbegründung nannte die Richterin den großen Umfang des sichergestellten Materials sowie das sehr junge Alter der misshandelten Kinder als strafverschärfend.
Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, akzeptierte das Urteil.
300 Bilder und ein Video ist also eine große Menge. Wenn ich an meine MP3-Sammlung denke wäre das eher eine geringe Menge und wenn ich an Cannabis denke, werden geringe Mengen eingestellt.
Aber laut gericht könnten rund 300 Kinder missbraucht worden sein [je nach dem ob ein Kind auf mehreren Fotos oder mehrere Kinder auf einem Foto sind]. Das wäre irgendwo eine verständliche Argumentation [musste mein krankes Hirn erstmal bemühen darauf zu kommen^^]. Nur... Ob ich einen oder 3 Menschen ermorde hat doch auch keinen Unterschied, wenn es in "Tateinheit" geschieht - oder?
Das er keinen Anwalt hatte ist nicht gut..... Darf es eigentlich nicht geben! Wie gibts das? Da ich annehme, dass das ganze kafkaesk bleiben wird, werden wir es auch hier nicht erfahren
