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Glaubwürdigkeitsgutachten
Guten Tag, ich bin noch ganz neu hier im Forum.
Nun wer kennt sich denn bitte aus mit Glaubwürdigkeitsgutachten ... es soll eines von meiner Tochter erstellt werden ... wie gehe ich damit um und was kann ich allgemein tun ??? wer kann mir bitte hier weiterhelfen
LG
Nun wer kennt sich denn bitte aus mit Glaubwürdigkeitsgutachten ... es soll eines von meiner Tochter erstellt werden ... wie gehe ich damit um und was kann ich allgemein tun ??? wer kann mir bitte hier weiterhelfen
LG
- Tamaras-Boyfriend
- Beiträge: 1526
- Registriert: 24.04.2012, 08:17
- AoA: 5-25
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
In welchem Zusammenhang steht denn dieses Gutachten? Hat deine Tochter eine Aussage gemacht? Womöglich eine, die Dich belastet oder sogar einer Straftat beschuldigt?
Beste Grüße
Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden. (C) Lolimat
- gelöscht_13
- Beiträge: 2797
- Registriert: 31.12.2011, 23:47
- AoA: 8-12
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
In Welchem Kontext steht das? Also warum soll begutachtet werden?
Als Kläger: So lang begutachten lassen, bis das gewünschte Resultat heraus kommt.
Als Verteidiger: Die Kompetenz des Gutachter anzweifeln, die Glaubwürdigkeit der Tochter in Frage stellen.
Als Kläger: So lang begutachten lassen, bis das gewünschte Resultat heraus kommt.
Als Verteidiger: Die Kompetenz des Gutachter anzweifeln, die Glaubwürdigkeit der Tochter in Frage stellen.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Ob das hier der richtige Briefkasten ist, weiß nicht. Vielleicht liest du dich hier mal durch und versuchst dir zusagende User, wenn sie den die Möglichkeit bieten, direkt zu kontaktieren. Das ist aber echt verdammt schwer hier bei den scheuen Pervs.
Verständlich bei deiner Frage, dass es anscheinend auch ein Zeitlicher Aspekt auftut und du somit gewiss in der Zwickmühle bist.
Also bedacht! Und der beste Ratgeber sind einfach deine ersten Gedanken.
Verständlich bei deiner Frage, dass es anscheinend auch ein Zeitlicher Aspekt auftut und du somit gewiss in der Zwickmühle bist.
Also bedacht! Und der beste Ratgeber sind einfach deine ersten Gedanken.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Nun, ich liebe meine Tochter sehr, habe ihr auch vieles gezeigt und jetzt in der Trennung meiner Ehe kommt auf einmal das zur Sprache .... ohne Vorwarnung .... jetzt gibt es demnächst ein Gutachten ... kommt aus München von der GWG kennt die jemand ??? Ich verzweifle gerade total
- gelöscht_13
- Beiträge: 2797
- Registriert: 31.12.2011, 23:47
- AoA: 8-12
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Nimm Dirn Anwalt wenn Du selbst nicht die nötigen Schritte einleiten kannst. Falls das Geld nicht reicht kannst Du einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen.
Ein Gespräch mit der Mutter kann auch nicht schaden.
Ein Gespräch mit der Mutter kann auch nicht schaden.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Hallo Versuchungunter13,
schön, wenn jemand ansatzweise so offen ist. Solltest du dich möglicherweise strafbar gemacht haben, indem du deiner Tochter etwas gezeigt hast, was man juristisch nicht darf, dann musst du schweigen üben und dir einen Anwalt nehmen, der eventuell ein Gegengutachten in Auftrag geben kann etc.
Wenn du deine Tochter wirklich liebst, gestehst du besser ALLES, denn Verfahren und solche Begutachtungen sind nicht zum Wohl der Kinder.
Was du allgemein tun kannst ist drüber zu reden. Mit TOR solltest du dich zwecks anonymisierung deines Falls vertraut machen. Es geht nicht um das ausbreiten der Tat, sondern um den Schutz deiner Persönlichkeit.
Mich macht es nachdenklich, wenn Ehen geschieden werden und Männer dann - zu recht oder unrecht - beschuldigt werden.
Wenn du dich strafbar gemacht hast, dann muss es dir nachgewiesen werden.
schön, wenn jemand ansatzweise so offen ist. Solltest du dich möglicherweise strafbar gemacht haben, indem du deiner Tochter etwas gezeigt hast, was man juristisch nicht darf, dann musst du schweigen üben und dir einen Anwalt nehmen, der eventuell ein Gegengutachten in Auftrag geben kann etc.
Wenn du deine Tochter wirklich liebst, gestehst du besser ALLES, denn Verfahren und solche Begutachtungen sind nicht zum Wohl der Kinder.
Was du allgemein tun kannst ist drüber zu reden. Mit TOR solltest du dich zwecks anonymisierung deines Falls vertraut machen. Es geht nicht um das ausbreiten der Tat, sondern um den Schutz deiner Persönlichkeit.
Mich macht es nachdenklich, wenn Ehen geschieden werden und Männer dann - zu recht oder unrecht - beschuldigt werden.
Wenn du dich strafbar gemacht hast, dann muss es dir nachgewiesen werden.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Was dann ja wohl mit dem, was die Tochter gesagt hat und mit einen Glaubwürdigkeitsgutachten versucht wird. Bei genügend Indizien ist eine Beweisführung nicht mehr nötig.Miritil hat geschrieben: Wenn du dich strafbar gemacht hast, dann muss es dir nachgewiesen werden.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Mahadma Gandhi
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Danke für alle euere Antworten .... wer bitte ist TOR ??? wenn ihr mir irgendwie helfen könntet wäre es wirklich gut ...!
Nun ich habe da wohl etwas falsches gemacht und muß nun dazu stehen, denn ich möchte nicht das es zum Nachteil meiner geliebten Tochter hinausgeht ...
Hoffe nur es ist bald vorbei, und da habe ich noch sehr viel Glück gehabt bisher, denn in NRW ist man glücklicherweise schnell aus der U-Haft wieder raus .... möchte ja nicht wissen wie das in Bayern oder Badenwürtemberg ist
Danke
Nun ich habe da wohl etwas falsches gemacht und muß nun dazu stehen, denn ich möchte nicht das es zum Nachteil meiner geliebten Tochter hinausgeht ...
Hoffe nur es ist bald vorbei, und da habe ich noch sehr viel Glück gehabt bisher, denn in NRW ist man glücklicherweise schnell aus der U-Haft wieder raus .... möchte ja nicht wissen wie das in Bayern oder Badenwürtemberg ist
Danke
- gelöscht_13
- Beiträge: 2797
- Registriert: 31.12.2011, 23:47
- AoA: 8-12
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Sag nichts vor Gericht oder lass den Anwalt sprechen.
Du musst nicht dazu stehen was Du gemacht hast und das nutzt weder Deinem Gewissen, noch der Tochter (außer dass sie die Befragungen nicht über sich ergehen lassen muss). Sich selbst belasten ist das Dümmste was Du machen kannst. Ich kenne das und habe es selbst getan. Wegen dem schlechten Gewissen. Aber damit ist keinem geholfen. Das Gewissen wird nicht entlastet und die Tochter hat nichts davon.
Eine Bestrafung kann Dich mehrere Jahre ins Gefängnis bringen oder Dein komplettes Leben verbauen (Sexualstrafe im Führungszeugnis).
In der Regel lassen sich keine Beweise finden, es sei denn Du belastest Dich selber. Davor rate ich dringend ab.
Ich fasse nochmal zusammen was Du machen kannst:
1. Schweigen- da Du Dich nur selbst belasten würdest,
2. Einen Anwalt aufsuchen, zur Not mit Beratungsschein,
3. Ein eigenes Gutachten erstellen lassen,
4. Die Glaubwürdigkeit anzweifeln / die Beweislage anprangern / Gutachter diskreditieren,
5. Beim Schuldspruch (ohne eigenes Geständnis) Berufung einlegen.
Du kannst außerdem die Staatsanwaltschaft oder Deine Frau kontaktieren für eine außergerichtliche Einigung. Ein Gutachter kostet ein paar tausend Euros.
Du musst nicht dazu stehen was Du gemacht hast und das nutzt weder Deinem Gewissen, noch der Tochter (außer dass sie die Befragungen nicht über sich ergehen lassen muss). Sich selbst belasten ist das Dümmste was Du machen kannst. Ich kenne das und habe es selbst getan. Wegen dem schlechten Gewissen. Aber damit ist keinem geholfen. Das Gewissen wird nicht entlastet und die Tochter hat nichts davon.
Eine Bestrafung kann Dich mehrere Jahre ins Gefängnis bringen oder Dein komplettes Leben verbauen (Sexualstrafe im Führungszeugnis).
In der Regel lassen sich keine Beweise finden, es sei denn Du belastest Dich selber. Davor rate ich dringend ab.
Ich fasse nochmal zusammen was Du machen kannst:
1. Schweigen- da Du Dich nur selbst belasten würdest,
2. Einen Anwalt aufsuchen, zur Not mit Beratungsschein,
3. Ein eigenes Gutachten erstellen lassen,
4. Die Glaubwürdigkeit anzweifeln / die Beweislage anprangern / Gutachter diskreditieren,
5. Beim Schuldspruch (ohne eigenes Geständnis) Berufung einlegen.
Du kannst außerdem die Staatsanwaltschaft oder Deine Frau kontaktieren für eine außergerichtliche Einigung. Ein Gutachter kostet ein paar tausend Euros.
- Horizonzero
- Beiträge: 14040
- Registriert: 29.01.2009, 18:08
- AoA: ab 8 aufwärts
- Wohnort: [email protected]
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
TOR ist kein "jemand" sondern eine Software die man sich installiert und sie zum spurenfreien Bewegen im Netz verwendet. Näheres dazu findest Du im Sicherheitsbereich.
TORCHAT ist ein darauf basierendes Chatprogram, das ganz simpel kleine Fenster öffnet, in denen Du mit anderen "abhörsicher" komunizieren kannst. Dazu mußt Du allerdings den gewünschten Partnern Deine Chat ID mitteilen und deren ID ´s adden. Viele GLF Nutzer haben ihre Torchat ID in der Signatur oder iwo unter dem Avatar stehen.
TORCHAT ist ein darauf basierendes Chatprogram, das ganz simpel kleine Fenster öffnet, in denen Du mit anderen "abhörsicher" komunizieren kannst. Dazu mußt Du allerdings den gewünschten Partnern Deine Chat ID mitteilen und deren ID ´s adden. Viele GLF Nutzer haben ihre Torchat ID in der Signatur oder iwo unter dem Avatar stehen.
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
- Khenu Baal
- Beiträge: 4704
- Registriert: 16.10.2008, 12:31
- Wohnort: Sachsen-Anhalt
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Leider kommt Deine Einsicht zu spät für Euch und da es um die eigene Tochter geht, ist für mich Dein Wohlergehen in der ganzen Sache von eher untergeordneter Relevanz. Ich find's jedenfalls ätzend, daß auch sie den Mist ausbaden mußt, den Du offenbar verzapft hast.Nun ich habe da wohl etwas falsches gemacht und muß nun dazu stehen, denn ich möchte nicht das es zum Nachteil meiner geliebten Tochter
Was für'n bescheuerter Rat ist das denn? Da steht doch eindeutig, daß das Kind bereits befragt wurde und begutachtet werden wird! Was soll es ihm oder ihr jetzt noch bringen, Sachen zu gestehen, die dem Mädel unter suggestivem Druck eventuell in den Mund gelegt wurden? Das Beste, was er vor Akteneinsicht (incl. Aussage des Opfers) tun kann, ist zu schweigen.Miritil hat geschrieben:Wenn du deine Tochter wirklich liebst, gestehst du besser ALLES, denn Verfahren und solche Begutachtungen sind nicht zum Wohl der Kinder.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Mein persönlicher Rat - in Ergänzung der Vorredner - ist: KEINE, absolut keine Aussage machen, weder bei der Polizei noch später im Prozeß. Es wird sowieso jedes Wort, was ein Angeklagter sagt, gegen ihn ausgelegt.
Ein s.g. Gegengutachten bringt imho überhaupt nichts, weil das Gericht das nicht mal zur Kenntnis nehmen muß. Besser ist, wenn der Anwalt das s.g. Glaubwürdigkeitsgutachten auseinandernimmt. Solche Gutachten sind am Ende NIE wissenschaftlich fundiert.
Das Problem mit Pflichtverteidigern und Beratungskostenhilfe wird sein, dass kein wirklich guter Anwalt bereit ist, zu den dort gezahlten Konditionen wirklich mit Erfolg tätig zu sein. Aus den vielen von mir beobachteten Prozessen habe ich die Konsequenz gezogen, dass jeder in den Anwalt investierte Euro sich am Ende mehr als Hundertfach auszahlt.
Noch ein "Rat" zum Schluß: Sollte irgendwann mal eine Aufforderung ins Haus flattern, dass Du Dich bei einem Gutachter einfinden sollst, um DICH begutachten zu lassen: Geh mit dem Anwalt hin und sag nicht mehr als Deinen Namen und dass Du NICHTS sagen wirst. Alles andere ist juristischer Selbstmord.
Liebe Grüße
asGL
Ein s.g. Gegengutachten bringt imho überhaupt nichts, weil das Gericht das nicht mal zur Kenntnis nehmen muß. Besser ist, wenn der Anwalt das s.g. Glaubwürdigkeitsgutachten auseinandernimmt. Solche Gutachten sind am Ende NIE wissenschaftlich fundiert.
Das Problem mit Pflichtverteidigern und Beratungskostenhilfe wird sein, dass kein wirklich guter Anwalt bereit ist, zu den dort gezahlten Konditionen wirklich mit Erfolg tätig zu sein. Aus den vielen von mir beobachteten Prozessen habe ich die Konsequenz gezogen, dass jeder in den Anwalt investierte Euro sich am Ende mehr als Hundertfach auszahlt.
Noch ein "Rat" zum Schluß: Sollte irgendwann mal eine Aufforderung ins Haus flattern, dass Du Dich bei einem Gutachter einfinden sollst, um DICH begutachten zu lassen: Geh mit dem Anwalt hin und sag nicht mehr als Deinen Namen und dass Du NICHTS sagen wirst. Alles andere ist juristischer Selbstmord.
Liebe Grüße
asGL
- gelöscht_13
- Beiträge: 2797
- Registriert: 31.12.2011, 23:47
- AoA: 8-12
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Ich kann da asgl nur zustimmen. Wobei klar ist, dass man Beratungshilfe nur dann in Anspruch nimmt und nehmen kann, wenn einem die finanziellen Mittel für einen renomierten oder allgemein für einen Rechtsverteidiger fehlen.
Re: Glaubwürdigkeitsgutachten
Perdon, dass bezog sich schon auf einen Prozess.Khenu Baal hat geschrieben:Was für'n bescheuerter Rat ist das denn? Da steht doch eindeutig, daß das Kind bereits befragt wurde und begutachtet werden wird! Was soll es ihm oder ihr jetzt noch bringen, Sachen zu gestehen, die dem Mädel unter suggestivem Druck eventuell in den Mund gelegt wurden? Das Beste, was er vor Akteneinsicht (incl. Aussage des Opfers) tun kann, ist zu schweigen.Miritil hat geschrieben:Wenn du deine Tochter wirklich liebst, gestehst du besser ALLES, denn Verfahren und solche Begutachtungen sind nicht zum Wohl der Kinder.
Es geht nur darum, dass Kinder im Zeugenstand eigentlich nichts zu suchen haben.
Ob einer der so offen und irgendwo auch schuldbewusst auftritt mit den abgebrühten Ratschlägen hier etwas anfangen kann, würde mich mal interessieren.
Das niemand ein schlechtes Gefühl äußert einen möglichen Inzestvergewaltiger (wer weiß was er alles "gezeigt" hat) zu verteidigen ist auch für die Leute beachtlich, die das Forum hier nur mit lesen. Es kann den Eindruck geben man würde hier helfen eine möglichst milde strafe zu erhalten. Das ist weit gedacht, aber wie man sich repräsentiert außerhalb von TORChat ist doch nicht unwichtig.