Wenn man denkt, es kann nicht mehr schlimmer kommen, dann kommt Nemo und belehrt, dass es doch geht.
-.- Niemand hat hier Kinderpos verharmlost![color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:Wogegen ich mich nur wehre, das ist eine absolute Verharmlosung dieser sehr ernsten Thematik!
Hier geht es um Knuddelbaer und die (Nicht-)Harmlosigkeit seiner Strafe. Du bist derjenige, der das Thema von Knuddelbaer immer und immer wieder zum Kinderpo lenkt, um mit edlen Gedanken zu glänzen.
Da fehlte eigentlich nur noch dieser Kollege hier:[color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:Also hast Du als "Wiederholungstäter" nichts dazugelernt und/oder warst weiterhin so "naiv", Dich als "Bildergucker" wieder erwischen zu lassen?
Aber ich denke mal, dass da noch etwas mehr mit im Spiel war. Da war bestimmt nicht nur "Bildergucken", sondern wohl auch aktiver Tausch dabei, und da liegt das Strafmaß eben eindeutig höher.

Ja, super kontrollierbar![color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:gegenüber einem Vergewaltiger, dem man den Freigang mit Fußfessel erlaubt. Nun, dieser ist damit so kontrollierbar, dass er so schnell keine erneute Vergewaltigung begehen kann.

Die Fußfessel vermag nur, über den Aufenthaltsort des Trägers zu informieren. Es handelt sich bei der Fußfessel aber nicht um einen Keuschheitsgürtel, der das Penisgenital am Eindringen in die Vaginascheide hindert!!
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 20931.html
Du solltest nicht mit Begriffen um Dich schmeißen, die eindeutig zu groß für Dich sind. Mit "Mittäterschaft" bist Du hier auf einer Spur, die nicht mal die prüdesten Staatsanwälte vertreten, sondern allenfalls populistische Stammtischnazis.[color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:dann hast Du Dich dabei zum Mittäter gemacht
Das wird sicherlich auch von anderen vertreten, z.B. von den oben schon erwähnten Stammtischnazis.[color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:und da dürfte der Unterschied zum Vergewaltiger auch nicht mehr so groß sein.
Das Standardargument, Kinderpo-Konsum kurbele die Nachfrage an und müsse deshalb verboten werden, lässt sich gut hören. Aber was Du mit Deinen Vergewaltiger- und Mittätervergleichen anstrengst, würde selbst den Gesetzgeber die Stirn runzeln lassen.
Jo, das haben wir. Vor dem Richter wirst Du mit Deiner Unschuld auch punkten können. Aber bis Du zum Richter kommst, hast Du es nicht in der Hand, dass die Staatsanwältin mal auf gut Glück die Beziehung zu Deiner Großnichte oder Deinen Festplatteninhalt untersucht, weil Du vielleicht mal mit einem Polizeibekannten Bildchen getauscht haben könntest...[color=#000000]Nemo[/color] hat geschrieben:Einspruch: Letztendlich haben wir es doch selbst in der Hand, inwieweit wir uns an geltende Gesetze halten!