Für "UNS" Coco und alle wirklich an der "Einvernehmlichkeitsdebatte" Interessierten :
Das impotente Kind (von Sebastian Anders)
In den sexuell permissiven Gesellschaften des westlichen Kulturkreises ist die Sexualmoral ein Regelwerk zur Verhinderung des Auslebens menschlicher Sexualität. Der Begriff „Moral“ suggeriert dabei die Legitimation durch allgemeingültige ethische Grundsätze. Daß Sexualmoral mit Ethik wenig gemein hat, meint Sebastian Anders
Bereits die bis weit in das 20. Jahrhundert hineinreichende und auch noch heute im Strafgesetz verankerte Sittenmoral zeigte deutlich, daß Sexualmoral nicht auf allgemein gültigen ethischen Grundsätzen beruhte, sondern diesen geradezu diametral entgegen stand.
Die legalisierte Vergewaltigung in der Ehe, die Pönalisierung nichtehelichen Geschlechtsverkehrs, der heute noch existierende berühmt-berüchtigte Kuppelparagraph oder die Verfolgung Homosexueller sind nur einige Beispiele dafür. Ihr Zweck bestand darin, die von einigen Wenigen definierten sittlich-moralischen Wertvorstellungen – notfalls mit Hilfe des Strafrechts – aufzuzwingen. Dem wollte die sogenannte sexuelle Revolution abhelfen. Im strafrechtlichen Bereich erreichte sie zwar Lockerungen des Sexualstrafrechts, doch dessen angestrebte Abschaffung blieb in weiter Ferne. Auf gesellschaftlicher Ebene trat an Stelle der Sitten- die Konsensmoral. Erlaubt sein sollte alles, worin die beteiligten Sexualpartner einwilligen und die Verbote unzüchtiger Sexualhandlungen sollten fallen. Die Konsensmoral schien damit im Einklang mit der Ethik nicht-sexueller Lebensbereiche zu sein. Dies warf jedoch ein Problem auf: Wie sollte mit Kindern verfahren werden, die mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen einverstanden sind? Denn diese wären nach der Konsensmoral zulässig.
Informed consent
Für dieses Problem gab es nur eine Lösung: Der kindliche Wille mußte in Fällen einverständlicher Sexualität für irrelevant erklärt werden. Seiner Lösung widmete 1979 der US-amerikanische Mißbrauchsforscher David Finkelhor seinen vielzitierten Aufsatz „What’s wrong with sex between adults and children“. Er argumentierte, daß Kinder wohl ihr Einverständnis zu sexuellen Handlungen mit Erwachsenen in einigen Fällen geben (Simple Consent?; Anm. von mir)
,sie aber nicht zustimmen können, weil sie nicht fähig seien, die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Sie verfügen weder über sexuelles Wissen noch über das Einschätzungsvermögen über den Sexualpartner und kennen nicht die Reaktionen der Umwelt auf ihr Handeln.
Dieser Gedanke war nicht neu. Finkelhor übertrug das dem Arztrecht entstammende Konzept der informierten Zustimmung (engl: informed consent), wonach Patienten umfassend über die Risiken und Nebenwirkungen ärztlicher Behandlungen informiert werden müssen, auf sexuelle Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern. Diese Argumentation hat sich weitgehend durchgesetzt und bestimmt wesentlich die heutigen Anschauungen zum Umgang mit kindlicher Sexualität. In diesem Kontext ist sein Aufsatz ein Zeitdokument.
Finkelhor argumentierte, daß bei sexuellen Interaktionen zwischen Menschen eine einfache Zustimmung nicht ausreichend ist, sondern daß die wesentlich höhere ethische Anforderung der informierten Zustimmung aller Partizipanten vorliegen muß. Dieses Argumente ist deshalb so attraktiv, weil es sich nach allgemeinen ethischen Prinzipien, wie sie auch in nicht-sexuellen Lebensbereichen zur Anwendung kommen, zu richten scheint und sich so dem Verdacht der Moralisierung entziehen will.
Nicht ohne diesen Hintergedanken beruft sich Finkelhor auf das Arztrecht. Doch schon mit diesem Vergleich kehrt sich Finkelehor von allgemein anerkannten ethischen Prinzipien ab und installiert ein Sonderrecht für die Sexualität. Denn das Arztrecht verbietet nicht die Behandlung von Patienten, sondern fordert deren umfassende Informierung. Analog hätte Finkelhor die Aufklärung von Kindern fordern müssen anstatt sexuelle Beziehungen mit ihnen moralisch zu verwerfen.
Wie wenig die Konsensmoral sich ethisch legitimieren kann, zeigt der Vergleich zu nicht-sexuellen Lebensbereichen. Ethisch korrektes Handeln setzt zwar in vielen Bereichen die informierte Zustimmung aller Partizipanten voraus, Verstöße dagegen gelten jedoch als minderschwere Verwerflichkeit. So gelten Kinder als nicht beziehungsweise eingeschränkt geschäftsfähig, doch geschäftliche Interaktionen mit ihnen sind lediglich rechtsunwirksam, nicht aber ein mit langjährigen Haftstrafen belegter Straftatbestand. Ethisch korrekt müßten sexuelle wie nicht-sexuelle Tatbestände gleich behandelt werden: Nichtsexuelle Handlungen ohne informierte Zustimmung müssen so entweder mit langen Haftstrafen pönalisiert oder sexuelle Handlungen ohne informierte Zustimmung für straffrei erklärt werden. Obwohl beide Forderungen logisch korrekt sind, scheinen sie dem „gesunden Menschenverstand“ zuwider zu laufen. Dieses Unbehagen weist auf einen tiefer liegenden Punkt in dieser Argumentation hin.
Es stellt sich die Frage, weshalb Finkelhor in sexuellen Dingen die Anforderung der informierten und nicht bloß der einfachen Zustimmung stellt.
Dazu äußert er sich recht verschwommen: “Sie [die Kinder] sind unwissend in Bezug auf Sex und sexuelle Beziehungen. Nicht nur, daß sie mit der Funktionsweise von Sex und Reproduktion unvertraut sein mögen. Wichtiger ist, daß sie sich grundsätzlich der sozialen Bedeutung der Sexualität nicht bewußt sind. Zum Beispiel sind sie sich der Regeln und Bestimmungen, die sexuelle Intimität umgeben, nicht bewußt -sie wissen nicht was ihre Bedeutung sein soll.”
Was genau diese Bedeutung sein soll, erklärt Finkelhor gerade nicht. Vielmehr verläßt er sich darauf, daß Sexualität als etwas Negatives und moralisch Verwerfliches begriffen wird, deren Ausleben nur unter gewissen Umständen gesellschaftlich gestattet ist und eine gewisse moralische Mindestreife voraussetzt, über die Kinder eben nicht verfügen. Das Verbrechen – und nur im sexuellen Lebensbereich ist es ein Verbrechen -besteht nun darin, das unwissende und moralisch unreife und reine Kind zu einer moralisch verwerflichen Tat zu bewegen.
Das Kind verliert – durch die ihm zugeschriebene Asexualität – seine Reinheit und Unschuld. Die Sprache verrät dabei ihre Sprecher: Der “Kinderschänder” ist nicht etwa einer, der Schande über sich, sondern über das Kind bringt. Das “reine” und (sexuell) “unschuldige” Kind wird durch Sexualität mit “Schande” beladen. Wie im vorletzten Jahrhundert wird Sexualität unbewußt in Konzepten wie Schuld und Schande begriffen.
Das Problem mit der Logik
Auf diesen Moralismus baut Finkelhor einen Kreisschluß. Er trat an zu Begründen, weshalb sexuelle Interaktionen mit Kindern verwerflich sind, muß jedoch die Verwerflichkeit schon voraussetzen, um sie überhaupt begründen zu können. Der Kreisschluß fällt nicht auf, weil nicht etwa reflektiert wird, ob sexuelle Interaktionen mit Kindern gegen ethische Grundsätze verstoßen, sondern dies dogmatisch angenommen wird.
Dieses unbewußte, einem Bauchgefühl entspringende, Dogma läßt sich logisch nicht erklären, muß aber die Logik bemühen, um ihm eine scheinrationale Legitimation zu verleihen. Da das Dogma unter keinen Umständen angezweifelt werden darf, folgen aus seiner falschen l ogischen Begründung weitere falsche Schlüsse. Der einmal dogmatisch vorgegebene Weg darf nicht wieder verlassen werden.
Einen solchen Fehlschluß hat Finkelhor selbst erkannt: “Wenn Kinder Sex nicht zustimmen können, weil ihnen das Wissen darüber fehlt, schließt das nicht auch Sex unter Gleichaltrigen aus?” Wem sie ihre Zustimmung nicht geben können, ist dabei ohne Belang. Dies bedeutet auch: Wer eine Ablehnung einverständlicher sexueller Interaktion zwischen Kindern und Erwachsenen auf die fehlende Zustimmungsfähigkeit von Kindern gründet, lehnt folgerichtig auch solche unter Kindern ab.
Machtverhältnisse
Nachdem Finkelhor sein Argument der informierten Zustimmung selbst falsifizierte (!), vollbrachte er ein logisches Kunststück. Er führte ein weiteres Argument ins Feld, so als ob dies sein erstes falsifiziertes post mortem verifizieren würde: “Andererseits hat ein Kind nicht die Freiheit, ja oder nein zu sagen. (…)Das Argument vom Machtgefälle wird deshalb gerne angenommen, weil es auf der Grundannahme beruht, daß Kinder sich niemals auf sexuelle Beziehungen mit Erwachsenen einlassen würden und erst der Erwachsene durch die Ausnutzung des Machtgefälles ihnen ein scheinbares “Ja” entringt, das tatsächlich ein “Nein” ist. Dies könnte einleuchtend sein, gäbe es nicht das von Natur aus mit Sexualität ausgestattete Kind, das auch aktiv seine Bedürfnisbefriedigung sucht.
Dabei schreckt es auch vor älteren Sexualpartnern nicht zurück; sie besitzen auf Grund ihres sexuellen Wissens sogar gewisse Vorzüge gegenüber Gleichaltrigen. Gerade in Fällen, in denen die Initiative von Kindern ausgeht, wird das Machtgefälle bedeutungslos. Jemand, der einem Kind Schokolade gibt, kann wohl kaum mit der Begründung verurteilt werden, daß er ein Machtgefälle ausgenutzt und Gewalt angewendet habe, wenn es selbst danach verlangt hat.
Finkelhor war sich wohl bewußt, daß eine pauschale Ablehnung kindlich-erwachsener Sexualität weder mit dem Postulat des sittlichmoralisch unreifen Kindes noch mit der Gleichsetzung eines Machtverhältnisses mit dessen Ausnutzung gelingen würde: “Der entscheidende Unterschied bei Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ist die Kombination aus fehlendem Wissen und der fehlenden Macht von Kindern.” Nur die Kombination seiner Argumente sei letztlich ausschlaggebend. Damit vollführte er das Kunststück, zu einer Null eine weitere Null zu addieren und das Ergebnis Eins sein zu lassen.
Moral und Wissenschaft
Das Konzept der informierten Zustimmung sollte weitreichende Konsequenzen für Wissenschaft und Politik haben. In die Sexualwissenschaft fand es Eingang als moralischer – und nicht empirischer – Operator. Dies geschah in der Geschichte der Sexualwissenschaft nicht zum ersten Mal.
Neu war indes, daß Finkelhor als Wissenschaftler nicht nur mit der Moral im Hinterkopf forschte und schrieb, sondern sie auch noch selbst definierte: “Es stellt das Argument [der Ablehnung -d.A.} auf eine moralische Basis im Gegensatz zu einer empirischen. Selbst wenn jemand viele Fälle aufzeigen könnte, in denen Kinder solche Erfahrungen genossen und durch sie nicht geschädigt wurden, kann man immer noch argumentieren, daß es falsch war, weil Kinder nicht zustimmen können." So formuliert niemand, den der Erkenntnisgewinn treibt, sondern jemand, der taktisch argumentiert. Nachdem der kindliche Wille aus sexualmoralischen Gründen für irrelevant erklärt worden war, wurden Vergewaltigung und einverständliche sexuelle Beziehungen mit Kindern gleichgesetzt.
So führte die von radikalen Feministinnen oft zitierte Mißbrauchsforscherin Diana Russel zur Methodologie der Befragung von Frauen über die Prävalenz und Folgen sexueller Erfahrungen in der Kindheit aus: "Wie können Kinder {Personen unter 18 Jahren d.A.] Handlungen initiieren, von denen sie kein oder nur wenig Verständnis haben? Um zu vermeiden, diesen Mythos zu propagieren, fragten wir nicht danach, wer die Initiative ergriff.” Somit wurden die negativen Folgen gewaltsamer sexueller Erfahrungen auch einverständlichen zugeschrieben. Auf die gleiche Art und Weise ließe sich auch” beweisen”, daß einverständlicher Sex unter Erwachsenen traumatisch sei, wenn man gewaltsame mit einverständlichen Sexualerfahrungen unterschiedslos gleichsetzt.
Der Sexualforscher Paul Okami zeigte auf, wie in einer Studie Finkelhors neutrale Sexualerlebnisse von Kindern in negative umgedeutet wurden: “Eine weitere Inflation negativer Berichte in dieser Studie resultiert aus der Tatsache, daß Erfahrungen, die Finkelhors Antworter als neutral einstuften [...}, von den Kodierern als negative Erfahrungen bewertet wurden, wenn ein Altersunterschied von mehr als Fünfjahren zwischen den Teilnehmern existierte." Weil die Forscher solche neutralen Erfahrungen als moralisch verwerflich betrachteten, machten sie kurzerhand negative daraus. Das Kind ward entgegen seiner eigenen Einschätzung per Definition zum Opfer deklariert.
Empirische Forschungen, die nicht auf dem moralischen Operator der informierten Zustimmung basieren, zeigen ein anderes Bild: Allie Kilpatrick befragte 501 Frauen nach sexuellen Erfahrungen in der Kindheit und Jugend6. 55 Prozent berichteten von sexuellen Erfahrungen in der Kindheit. Zwei Drittel davon gaben an, daß die Sexualhandlungen einverständlich waren. Ein Viertel bewertete sie als negativ, eine signifikante Korrelation zwischen dem Alter des Sexualpartners und negativen Reaktionen existierte nicht: "Altere Partner [ab fünf Jahren Altersunterschied] wurden nicht als signifikanter Faktor in Korrelation zum späteren erwachsenen Funktionieren gefunden. Solche simplistischen linearen Annahmen müssen ernsthaft in Frage gestellt werden.
Es ist zwingend erforderlich, daß Forscher ihre Interpretationen nicht auf Daten basieren, die sich auf irrigen Annahmen oder moralistischen Anschauungen begründen.” Im Jahr 1998 veröffentlichten die Sexualforscher Bruce Rind, Robert Bauserman und Philip Tromovitch die Ergebnisse ihrer Meta Analyse. Sie fanden heraus, daß nahezu keine negativen Effekte in Folge einverständlicher sexueller Erfahrungen in der Kindheit festgestellt werden konnten – wohl aber dann, wenn Zwang im Spiel war. Ebenso wenig konnten sie einen Zusammenhang zwischen der Intensität der sexuellen Handlungen und möglichen negativen Effekten finden. Statt dessen offenbarte sich ein starker Kausalzusammenhang zwischen emotionaler und physischer Mißhandlung beziehungsweise Vernachlässigung und späteren psychischen Problemen.
Rind et al legten dar, daß moralische Operatoren wie die informierte Zustimmung in der Sexualforschung zu ideologisch beeinflußten Forschungsergebnissen führen und regten zudem an, den Begriff”sexueller Mißbrauch” für einverständliche Sexualerlebnisse in der Kindheit nicht mehr zu verwenden, weil er als moralischer Operator in der empirischen Forschung keine Konstruktvalidität besitzt. Den Beweis für die Richtigkeit ihrer Forderung lieferte dann nach einer Medienkampagne feministischer Gruppen auch prompt der US-amerikanische Kongreß. Er verurteilte die Studie einstimmig als unmoralisch- und nicht etwa als unwissenschaftlich – und beschloß Studien in Auftrag zu geben, die das Gegenteil beweisen (!) sollten.
Moral und Politik
Die sexualpolitischen Folgen der Argumentation Finkelhors sind weitaus gravierender. Sie wurde in den USA zum Kern der strafrechtlichen Würdigung der Sexualität mit Kindern. Dabei wurde die von Finkelhor postulierte fehlende informierte einer verweigerten Zustimmung und somit einer Vergewaltigung gleichgesetzt. Aus einer einverständlichen Sexualhandlung wurde per Definition eine Gewalttat. Der dafür geprägte juristische Fachbegriff “staturoy rape” (dt: Vergewaltigung per Statut) entbehrt nicht eines gewissen Zynismus gegenüber Kindern, die pauschal zum Vergewaltigungsopfer deklariert werden. Spätestens hieran wird deutlich, daß der Kinderschutz mehr und mehr als trojanisches Pferd mißbraucht wird, um eine repressive Sexualpolitik zu betreiben.
Diese wandte sich in den USA denn auch gegen Kinder und Jugendliche selbst. Ließ zunächst noch ein Mindestaltersunterschied von Fünfjahren ein einverständliches Sexualerlebnis zu einer juristisch verordneten Vergewaltigung werden, wurde er vielfach auf drei fahre abgesenkt, bis er in vielen USBundesstaaten -logisch korrekt, weil ein Altersunterschied kein valides Kriterium für eine Vergewaltigung ist-ganz verschwand. Die Kinder wurden indes immer älter.
Das Zustimmungsalter (“age of consent”) liegt in den USA überwiegend bei 16 bis 18 Jahren. Ist ein Sexualpartner jünger, bleibt ihm nur die Wahl, auf Sexualität zu verzichten oder sich per Dekret vergewaltigen zu lassen. Der Kinderschutz begründet dies mit dem Schutz vor sexueller Gewalt (sic!) und der Wahrung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Kindern und als Kinder bezeichneten jugendlichen.
Tatsächlich spricht er dem Kind die Fähigkeit zum sexuell selbstbestimmten Handeln ab. Schetsche schilderte dies als “Selbstbestimmungs-Paradoxon”: “Wie kann im Rahmen eines – zumindest programmatisch -auf die sexuelle Selbstbestimmung abhebenden Strafrechts der Schutz der Individuen begründet werden, denen (z.B. aus Altersgründen) ein Selbstbestimmungsrecht gerade nicht zugestanden wird.” Schon 1979 hatte Finkelhor darin einen kritischen Punkt erkannt: “Es mag zutreffen, daß Kinder durch arbiträre, von Erwachsenen auferlegte Regelungen unterdrückt werden. Aber es erscheint extrem zweifelhaft, daß eine große Gruppe von Kindern sich darüber beklagt, daß es ihnen nicht erlaubt ist, sich auf Sex mit Erwachsenen einzulassen.” Damit bedient er sich der gleichen Argumentation wie sexuelle Mißbraucher, die meinen, daß das Kind zugestimmt habe, nur weil es sich nicht gewehrt hat. Doch fehlende Gegenwehr ist noch keine Zustimmung.
Finkelhor merkt wohlweislich nicht an, daß Kinder lobbyistisch nicht selbst tätig sind, sondern von einer Kinderschutz- Lobby vertreten werden, die ihnen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gerade abspricht – zumindest, wenn sie den Wunsch nach Sexualität äußern.
Denn in einem Nachsatz meint Finkelhor:
“Wenn nachgefragt, vermuten wir, daß Kinder für einen besseren Schutz gegen sexuelle Annäherungsversuche Erwachsener und nicht für mehr ‚Freiheit stimmen würden.”
Passen angenommene kindliche Willensäußerungen in sein Konzept, gesteht Finkelhor Kindern plötzlich ungeheure kognitive Fähigkeiten zu, über die nicht einmal Erwachsene verfügen: Die Frage nach der Grenze zwischen Kinderschutz und sexueller Freiheit konnten selbst Sexualwissenschaftler in hundert Jahren nicht klären. Wie soll das ein Kind, das laut Finkelhor über keinerlei kognitive Fähigkeiten bezüglich Sexualität verfügt, abschätzen können? In seiner Argumentation mißbraucht er das Kind selbst, um dogmatischen sexuellen Moralvorstellungen einen scheinrationalen Anstrich zu verleihen.
Was kindliche Sexualität betrifft, kann sich die Konsensmoral genauso wenig auf allgemeingültige ethische Prinzipien berufen wie die Sittenmoral. Sie muß den kindlichen Willen in punkto Sexualität für irrelevant erklären, um sexuelle Beziehungen mit und unter Kindern aus einer logisch nicht begründbaren Emotionalität heraus abzulehnen. Beiden gemein ist, daß sie ein Konstrukt sind, mit dem Wenige die Herrschaft über die Sexualität Vieler ausüben.
Der Unterschied ist nur marginal. Was sexuell interagierende Menschen wünschen, versucht die Sittenmoral ihnen mit der Definition des Unzüchtigen zu versagen, während die Konsensmoral vorschreibt, wer zu wünschen fähig zu sein hat und wer nicht. Ebenso ist ihnen gemein, daß sie für Sexualität ein Sonderrecht installieren.
Was in nichtsexuellen Bereichen ethisch bedeutungslos ist, mutiert zum Verbrechen, wenn das Feld des Sexuellen betreten wird.
Das Versagen der Konsensmoral macht sich besonders deutlich fest am dogmatischen Festhalten an ihrer logisch inkonsistenten Scheinlegitimation, in dessen Folge sie sexuell aktive Kinder und Jugendliche selbst zu dem deklarieren muß, wovor sie sie zu schützen vorgibt: zum “Kinderschänder”.
(gekürzte Fassung)
Quelle: Sebastian Anders, GiGi Nr. 38
Edith.: Ev. hat Coco recht und der Text sollte rüber ins Politik-Feld !?
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Finkelhor und "das impotente Kind"
Zuletzt geändert von Madicken am 04.02.2013, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
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“We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Hab's überflogen.
Im Westen, Osten, Norden, Süden nichts Neues.
Außerdem: Falsche Rubrik. Der Beitrag sollte ins Politik-Forum ("Gespräche über Wissenschaft, Politik, Kultur."), nicht in die Arena.
Im Westen, Osten, Norden, Süden nichts Neues.
Außerdem: Falsche Rubrik. Der Beitrag sollte ins Politik-Forum ("Gespräche über Wissenschaft, Politik, Kultur."), nicht in die Arena.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Danke. Gibt das auch ungekürzt?Madicken hat geschrieben:(gekürzte Fassung)
Quelle: Sebastian Anders, GiGi Nr. 38
Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Danke. Gibt es das auch auf wenige Sätze zusammengefasst?
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
@ madicken
könntest Du uns ggfs. einen Link zum Ursprung zukommen lassen -
denn ggfs. könnte bei einem so umfangreichen Zitat doch der Vorwurf der ungenehmigten Vervielfältigung entstehen-
daher möchten wir uns einen Eindruck vom ungekürzten Werk machen.

denn ggfs. könnte bei einem so umfangreichen Zitat doch der Vorwurf der ungenehmigten Vervielfältigung entstehen-
daher möchten wir uns einen Eindruck vom ungekürzten Werk machen.
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- Madicken
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Hallo GLF -Team und Sascha !
Auweia, Asche auf mein greises Haupt
! Da ist der uǝʇɥǝɹpɹǝʌ aber ein herber Schnitzer unterlaufen !
"Eigentlich" gibt es den (dort dann wirklich - und zwar erheblich! -)
eingekürzten Text hier :
http://www.gigi-online.de/inhalt38.html
Den vollständigen Artikel von Sebastian Anders, aber "normalerweise" nur in der (bei der Gigi-Onlineredaktion immer noch erhältlichen und nachbestellbaren) Printausgabe.
Oder aber, (und das ist jetzt vielleicht nicht ganz koscher?) hier :
http://hetzer.net/2013/01/das-impotente ... &wpmp_tp=0
Ich habe erst jetzt gemerkt, dass es eine ungekürzte Fassung aus dem Gigi-Heft Nr.38 ist, und nicht etwa, wie es am Ende des von mir dort kopierten Textes fälschlicherweise steht, eine "gekürzte".
Mein Fehler, dass nicht vorher kontrolliert zu haben.
Sorry
!
Auweia, Asche auf mein greises Haupt

"Eigentlich" gibt es den (dort dann wirklich - und zwar erheblich! -)
eingekürzten Text hier :
http://www.gigi-online.de/inhalt38.html
Den vollständigen Artikel von Sebastian Anders, aber "normalerweise" nur in der (bei der Gigi-Onlineredaktion immer noch erhältlichen und nachbestellbaren) Printausgabe.
Oder aber, (und das ist jetzt vielleicht nicht ganz koscher?) hier :
http://hetzer.net/2013/01/das-impotente ... &wpmp_tp=0
Ich habe erst jetzt gemerkt, dass es eine ungekürzte Fassung aus dem Gigi-Heft Nr.38 ist, und nicht etwa, wie es am Ende des von mir dort kopierten Textes fälschlicherweise steht, eine "gekürzte".
Mein Fehler, dass nicht vorher kontrolliert zu haben.
Sorry

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
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- Annika
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- Wohnort: Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Sowas Unsittliches in unserer Arena. Unerhört! Ihr Strolche!
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
- Forum-Geist
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Gibts das auch als Hörbuch?
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit
Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Nun ja dann hab ich mich eben vertutet in was weis ich für nem Beitrag den ich noch beantworten wollt, ja von Luna irgendwas.
Ich könnt det als mp3 kreieren @Forum-Geist. Wollste daraus ein rap machen, ein bischen was dazu texten wäre dann angebracht.
Ich könnt det als mp3 kreieren @Forum-Geist. Wollste daraus ein rap machen, ein bischen was dazu texten wäre dann angebracht.
"Psychoanalyse ist die Geisteskrankheit, für deren Heilung sie sich hält"
_____________________________________________Karl Kraus 1899
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- Forum-Geist
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Re: Finkelhor und "das impotente Kind"
Nein, aber beim Lesen werde ich so schnell müde das ich dachte vill halte ich mit nem Hörbuch länger durch...Fetzer hat geschrieben:@Forum-Geist. Wollste daraus ein rap machen
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
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Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit
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Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit