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- gelöscht_13
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- AoA: 8-12
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Manchmal frage ich mich echt, ob Du auch nur ansatzweise Pädo bist.
Heißt Du würdest auf alle sexuellen Kontakte bei 14+ Jährigen verzichten.
Sorry aber das kann nur einer schreiben, der sowieso keine Kontakte hat.
Nur weil Du keine Kontakte hast, musst Du das anderen nicht schlecht reden.
Heißt Du würdest auf alle sexuellen Kontakte bei 14+ Jährigen verzichten.
Sorry aber das kann nur einer schreiben, der sowieso keine Kontakte hat.
Nur weil Du keine Kontakte hast, musst Du das anderen nicht schlecht reden.
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- Beiträge: 2893
- Registriert: 06.02.2010, 10:53
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Auf deine Impulsivität kann man sich immer verlassen. Wenn dir die Argumente ausgehen, verteilst du Beleidigungen. Du bist echt mal durchschaubar.


- gelöscht_13
- Beiträge: 2797
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Sag bloß Du hast sexuelle Kontakte zu 14-17-Jährigen... falls nein, worauf ich alles verwette, waren das keine Beleidigungen, sondern richtige Aussagen.
Ich gehe nur nach dem, was Du bereits geschrieben hast. Und demnach lässt sich leicht reden, wenn man Kontakte eh ablehnt.
Edit: Oder abgelehnt wird.
Ich gehe nur nach dem, was Du bereits geschrieben hast. Und demnach lässt sich leicht reden, wenn man Kontakte eh ablehnt.
Edit: Oder abgelehnt wird.
Zuletzt geändert von gelöscht_13 am 15.01.2013, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Dass Sex mit 14-Jährigen immer problemlos möglich sei, war nicht die Behauptung.gelöscht_17 hat geschrieben: Es ist falsch, wenn man sagt, Sex mit einer 14-Jährigen sei immer problemlos möglich, ohne jede Einschränkung.
Die Behauptung war, dass Sex mit 14-Jährigen vollkommen legal sei.
Und das stimmt auch.
Man redet bei Erwachsenensex auch nicht ständig über die seperaten Umstände, die den Sex illegal machen könnte, wie den Sex mit widerstandsunfähigen Personen oder nahen Verwandten oder gegen den Willen oder die wissentliche Ansteckung mit HIV usw. usf.
Das ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Es ist trotzdem zulässig zu sagen, dass Sex mit Erwachsenen vollkommen legal sei. Weil der Sex selbst es eben ist.
Bei 14-Jährigen kommen eben nur ein paar verbotene Umstände dazu - mehr ist das nicht.
Das ist übrigens ein Fettnäpfchen das Coco gerne auslegt um Leute dort hineintreten zu lassen und du hast ihm diesen Gefallen getan.

Ihm sind die gesetzlichen Umstände genaustens bekannt und provoziert gerne mal solche Antworten, weil es den rigorosen Kinderschützern ein Dorn im Auge ist, wenn man sich so äußert.

Benutz mal die GLF-Suche bei Cocolinth. Es gab schon mehrere erheiternde Diskussionen dazu.
- gelöscht_13
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Beachten muss man nur, dass es keine über 21-Jährigen sind mit denen die über 14-Jährige verkehrt- das geht erst ab 16.
Ansonsten ist es genauso problemlos möglich, wie bei Erwachsenen auch. Mit allen Einschränkungen, die einen die Logik mitgibt.
Ansonsten ist es genauso problemlos möglich, wie bei Erwachsenen auch. Mit allen Einschränkungen, die einen die Logik mitgibt.
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Nö.Verurteilt hat geschrieben:Beachten muss man nur, dass es keine über 21-Jährigen sind mit denen die über 14-Jährige verkehrt- das geht erst ab 16.
Wie oft denn noch?
- gelöscht_13
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Worauf bezieht sich das nö? Nö, weil: Es mehr Punkte gibt, auf die man Rücksicht nehmen muss (schon klar), oder nö, weil faktisch falsch?
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Was macht das für einen Unterschied, wenn dir der Richter oder Staatsanwalt den Paragrafen 182 des Strafgesetzbuches um die Ohren haut und dir die maximal mögliche Strafe für diese Nichtigkeit verpasst? Was hast du dann noch davon, dass du der Meinung bist, es sei auch für dich legal?Ovid hat geschrieben:Die Behauptung war, dass Sex mit 14-Jährigen vollkommen legal sei.
Und das stimmt auch.
Ihr tut grad so, als hätte das bisher keiner gewusst.
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Gar nichts. Darum ging es auch nicht. Es ging nur um die Richtigkeit dieser Aussage.gelöscht_17 hat geschrieben: Was macht das für einen Unterschied, wenn dir der Richter oder Staatsanwalt den Paragrafen 182 des Strafgesetzbuches um die Ohren haut und dir die maximal mögliche Strafe für diese Nichtigkeit verpasst?
Sie scheint viele Menschen auf die Palme zu bringen und wird deshalb gerne genutzt.
Provokant ändert Cocolinth die Aussage noch ab in über 13 und verwendet den Kindsbegriff der UNESCO (Personen unter 18).
Das alles soll provozieren und das klappt auch.
Es bildet die Realität besser ab.gelöscht_17 hat geschrieben: Was hast du dann noch davon, dass du der Meinung bist, es sei auch für dich legal?.
(Wiki: Schutzalter)
Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[4] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182.[4] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[5] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[4] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Ist ja gut. Es ist halt ein Antragsdelikt und wird in der Realität vermutlich auch nicht oft verfolgt. Dieser Lehrer in GB hat da halt Pech, bei ihm kamen zwei ungünstige Faktoren zum Tragen.
Ich habe lediglich auf diesen § hingewiesen und die landläufige Meinung, Sex mit über 14-Jährigen sei generell ohne Einschränkungen für jeden Volljährigen erlaubt, etwas eingeschränkt. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, würde dieselbe Erlaubnis mit über 16-Jährigen ja nicht mehr wirklich viel Sinn machen, irgendwie.
Aber mir persönlich kann es auch egal sein, da ich Teenies eher ätzend finde und sowieso keinen Kontakt mit ihnen anstreben würde. Da sollen sich andere mit rumärgern, wenn sie da Gefallen dran haben.
Ich habe lediglich auf diesen § hingewiesen und die landläufige Meinung, Sex mit über 14-Jährigen sei generell ohne Einschränkungen für jeden Volljährigen erlaubt, etwas eingeschränkt. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, würde dieselbe Erlaubnis mit über 16-Jährigen ja nicht mehr wirklich viel Sinn machen, irgendwie.
Aber mir persönlich kann es auch egal sein, da ich Teenies eher ätzend finde und sowieso keinen Kontakt mit ihnen anstreben würde. Da sollen sich andere mit rumärgern, wenn sie da Gefallen dran haben.
- Cocolinth
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
*Ovid mal ganz dolle knuddeln würde, wenn Cocolinth nicht viiiieeeel zu hetero dafür wäre*
=}
=}
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Das verstehe ich nicht. Die landläufige Meinung ist doch nämlich genau umgekehrt. Die meisten denken Sex von über 21-Jährigen mit 14- und 15- Jährigen sei verboten.gelöscht_17 hat geschrieben: Ich habe lediglich auf diesen § hingewiesen und die landläufige Meinung, Sex mit über 14-Jährigen sei generell ohne Einschränkungen für jeden Volljährigen erlaubt, etwas eingeschränkt.
Cocolinth kennt diese allgemeine Wissenslücke und sticht mit seiner Aussage genau ins richtige Loch. Die Diskussionen, die daraus entstehen, sind jedes mal ein Schmaus.

Oder dachtest du tatsächlich Cocolinth kenne diese Klausel nicht?
Ich schließe mich diesen Knuddelparaden ja auch nie an.Cocolinth hat geschrieben:*Ovid mal ganz dolle knuddeln würde, wenn Cocolinth nicht viiiieeeel zu hetero dafür wäre*
=}

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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Es kann - wir sind hier ja im Offenen Bereich - auch der Eindruck entstehen, der Pädophile als solcher bagatellisiert gerne Gesetze. Wenn es eine gute Begründung gibt, warum dieser Paragraf auf gar keinen Fall zum Einsatz kommen kann, sollte sie jeder Freund des jungen Gemüses stets bei sich tragen. Dass *nur* soundsowenige Leute deswegen angeklagt wurden, tröstet die Betroffenen vermutlich wenig. Also hätten auch diese gerne diese tolle Begründung, mit der wir alle Probleme beim sexuellen Kontakt zu 14-Jährigen vermeiden können, parat.
Vielleicht habe ich es aber auch überlesen. Dann bitte ich um Entschuldigung.
Vielleicht habe ich es aber auch überlesen. Dann bitte ich um Entschuldigung.
- Cocolinth
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
Am dollsten find ich ja immer, wenn dann wer voll stolzer Inbrunst und mit eiserner Überzeugung auf das Strafgesetz verweist, mit den Worten:Ovid hat geschrieben:Die landläufige Meinung ist doch nämlich genau umgekehrt. Die meisten denken Sex von über 21-Jährigen mit 14- und 15- Jährigen sei verboten.
Cocolinth kennt diese allgemeine Wissenslücke und sticht mit seiner Aussage genau ins richtige Loch. Die Diskussionen, die daraus entstehen, sind jedes mal ein Schmaus.
"Das ist nämlich VERFÜHRUNG MINDERJÄHRIGER!!!1einsMath.sin(90) Jawohl!

Da könnt ich mich jedes Mal so beömmeln! X,D
Zuletzt geändert von Cocolinth am 15.01.2013, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
- Cocolinth
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Re: Erst 10 und sieht aus wie 15-16
GB != BRDgelöscht_17 hat geschrieben:Dieser Lehrer in GB hat da halt Pech, bei ihm kamen zwei ungünstige Faktoren zum Tragen.
Das ist schon ein bisschen ein Gummiparagraph, das stimmt.gelöscht_17 hat geschrieben:Wenn es eine gute Begründung gibt, warum dieser Paragraf auf gar keinen Fall zum Einsatz kommen kann, sollte sie jeder Freund des jungen Gemüses stets bei sich tragen.
Wie immer beim Strafgesetz gilt jedoch: Beweislast hat die Anklage! Und ein Gummiparagraph, bei dem man nicht mal genau sagen kann, was überhaupt zu beweisen ist, spielt Dir genauso sehr in die Hände, wie er Dir in den Rücken fallen könnte.
Lehn Dich also cool zurück und lass die Eltern der Kleinen sich schöööön blamieren (falls es überhaupt zu einem Prozess kommt -- mir trotz Androhungen noch nie passiert).

Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“