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asgl
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Maßregelvollzug für Kinderpornos unzulässig

Beitrag von asgl »

Mal etwas Positives:


Als ein 44-Jähriger seinen Laptop zur Reparatur gab, fand man rund 500 pornografische Dateien, darunter auch Tier- und Kinderpornografie . Der Angeklagte, der aufgrund einer schizophrenen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft wurde, war der Auffassung, dass er alles, was er im Internet finden könnte, auch herunterladen dürfte.

Die Staatsanwaltschaft sah dies anders. Da der Mann bereits 2007 auffällig geworden war, beantragte sie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung könne aber zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Angeklagte sich freiwillig in eine Wohngruppe für psychisch Kranke begeben würde.


Weiterlesen kann man das auf ===>>> http://blogazin.eu/massregelvollzug-fue ... zulaessig/



Für einige unserer Freunde kommt dieses Urteil leider zu spät, nachdem sie schon über 10 Jahre im Maßregelvollzug sitzen (oder sassen).

Liebe Grüße
asGL
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Horizonzero
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Re: Maßregelvollzug für Kinderpornos unzulässig

Beitrag von Horizonzero »

wobei- das ist eine Einzelfallentscheidung, nicht einfach da einen Präzedensfall für ähliche Fälle zu konstruieren.
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asgl
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Re: Maßregelvollzug für Kinderpornos unzulässig

Beitrag von asgl »

Nicht ganz korrekt! Natürlich muß das Gericht jeden Fall einzeln entscheiden. Trotzdem ist die Entscheidung ist nur konsequent und beruht auf aktuell ständiger Rechtsprechung des BGH.

Dieser hat nämlich (und nicht nur einmal entschieden), dass bei Anlasstaten geringer bis mittlerer Intensität (also Vergehen) die Eingangsvoraussetzungen für den § 63 besonders zu prüfen sind.

Zudem stellte der BGH fest, dass eine Pädophilie allein nicht die Anforderungen der §§ 20,21 StGB (Schuldfähigkeit) erfüllt. Eine Einweisung in den Maßregelvollzug wegen Pädophilie kommt demnach nur in Frage, wenn zu der Pädophilie noch eine Geisteskrankheit, Persönlichkeitsstörung oder evtl. eine Progredienz kommt.

Das Problem ist nur, dass diese Entscheidungen praktisch nur für die Verurteilungsgerichte gelten. Die Strafvollstreckungskammern, die über die Entlassung von Menschen entscheiden dürfen, die schon seit Jahrzehnten nur wegen ihrer Pädophilie weggesperrt sind, fühlen sich regelmäßig nicht an die genannten Kriterien gebunden.



Liebe Grüße
asGL
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