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Madicken
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von Madicken »

gelöscht_17 hat geschrieben:Das ist meiner Meinung schon etwas krank.
Kann man(n) so sehen. Muß man(n) aber nicht.

Ich finde es viel kränker, jemanden dafür ins Gefängnis zu schicken.

Für eine saftige Ohrfeige oder dem Hintern versohlen an seinem Kind wäre er wohl - wenn überhaupt (!) - mit einer Geldstrafe davongekommen.

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Mitleser
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von Mitleser »

@Madicken: Es gibt da ja noch die 52.000 KiPo-Bildchen und die 1000 Videos auf seinem Rechner, nur wegen der paar (noch dazu gelöschten) Nacktfotos auf dem Handy kommt sicher niemand ins Gefängnis. Aber prinzipiell stimme ich Dir zu, sobald eine Handlung bezüglich Kindern nur den Hauch eines sexuellen Anstrichs bekommt, ist man gleich ein Kinderschänder, während Ohrfeigen von einigen Leuten durchaus als probates Erziehungsmittel betrachtet werden. Den Klaps auf den Po verurteilen gar die wenigsten, aber wehe, man greift einem Mädchen zwischen die Beine, obwohl es für das Kind von der Empfindung her relativ egal sein dürfte, wo die Hand nun genau landet.

@Nosfi: Ich bezweifele nicht, dass die besagten Aufnahmen nicht den von Dir genannten Zwecken dienen sollten, aber rein vom Gesetzestext verhält es sich meiner Meinung nach eben genau so. Das mag eine Gesetzeslücke sein, die irgendwann auch noch geschlossen wird, aber dann wird vermutlich niemand mehr auch nur ein Foto von seinen unbekleideten Kindern machen können, weil man schon durch die Benutzung des Zuschneidewerkzeugs im Bildbearbeitungsprogramm aus einem harmlosen Badewannen- oder Mittagsschlaf-Bild KiPo erstellen könnte.
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dex
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von dex »

Danke für die Ausführungen, Mitlöser ;)

Zum Strafmass: Das scheint bei denen so ne Art System zu geben, wie die Rückfällige behandeln. Als ich damals mit den Behörden und co. zu tun hatte, erklärten die mir, dass es jetzt nicht soooo schlimm sei, wenn ich das nochmal machen würde (solange ich in der Therapie dazu stehen würde). Allerdings bekam im im selben Gespräch mit, dass sie sehr allergisch auf selbst hergestelltes Material sind (und bestehe dies bloss aud im Schwimmbad aufgenommenen, harmlosen Bildern von fremden Kindern) - sollte solches bei einem Rückfalltäter gefunden werden, wurde mir damals gesagt, gibts keinen Weg am Knast vorbei.
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gelöscht_17
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von gelöscht_17 »

Ach ja nun, ich gestehe dem einen oder anderem Menschen gerne das Recht zu, seiner Tochter Genitalien milliardenfach abzulichten, wenn bei ihm ja sowieso keine Chance besteht, jemals eine Tochter zu haben. Der kann auch mit seiner imaginären Tochter baden oder von mir aus sonst was mit ihr anstellen - wie bei allen nicht solitären Sexvarianten bleibt es für ihn eh eine rein theoretische Angelegenheit. Ist so ähnlich wie bei Monty Python's 'Leben des Brain', als die Revoluzzer der Transe das Recht zugestehen, Kinder bekommen zu können, auch wenn das bei einem Mann so ziemlich unmöglich ist.
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Madicken
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von Madicken »

dex hat geschrieben: Mitlöser
Brüller ! Der war gut :D !
Mitleser hat geschrieben:Es gibt da ja noch die 52.000 KiPo-Bildchen und die 1000 Videos auf seinem Rechner, nur wegen der paar (noch dazu gelöschten) Nacktfotos auf dem Handy kommt sicher niemand ins Gefängnis.
Dex hat es ja eben gut erklärt. Allein der Kipo - Besitz auf seinem Rechner hätte ihn - selbst wenn es ein Wiederholungsfall war - wohl nicht einfahren lassen.

Also lag ich mit meiner empört-verwunderten Feststellung dazu schon richtig.


P.S.: @Nosfi : Wie ist Dein letzter Beitrag zu verstehen :shock: ?

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gelöscht_13
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von gelöscht_13 »

Nacktbilder sind legal. Es gab keinen sexuellen Missbrauch, also ist das nichtmal Kinderpornografie die strafrelevant wäre.
Dem kann ich nur empfehlen jedes der Bilder und Videos nochmal zu überprüfen und Einspruch einzulegen.
Vermuteter sexueller Missbrauch ohne jegliche Beweise ist nicht rechtsstaatlich und geht gegen das Prinzip im Zweifel für den Angeklagten.

Weiter sind 2 Jahre und 8 Monate nur bei Gewerbemäßigem Bandenhandel möglich und dafür gibt es keine Belege. Sie unterstellen ihm einfach er hätte tauschen wollen, das ist an sich bereits eine Straftat und gerechtfertigt kein Urteil.
Des Weiteren ist es eine Frechheit wie die gelöschte Daten wiederherstellen und behaupten, damit würde noch etwas angefangen wollen werden.

Aber meinetwegen darf der Staat gern zahlen. Ein Tag im Gefängnis kostet dem Steuerzahler über 200€. Daher können die die Strafen gern noch höher legen, dann kommt die Wirtschaftskrise endlich auch in Deutschland an.
asgl
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von asgl »

Oh, wer glaubt, dass man wegen 50.000 Bilderchen nicht in den Knast kommt, kennst Sachsen-Anhalt noch nicht. Da gibt es einige Beispiele, wo Haftstrafen von 5 JAhren PLUS Psychiatrie herausgekommen sind. Man hat nämlich den Trick gefunden, dass z.B. Download über Filesharing schon Verbreitung ist und sobald man mit 2 anderen Bilder getauscht hätte, ist das dann bereits "bandenmäßig". Einige Staatsanwaltschaften und Landgerichte sind da sehr kreativ.

Im aktuellen Fall in Stendal sind gerade mal 1500 Bilder angeklagt (und die meisten davon sollen POSING-Bilder und virtuelle Kipos sein) und wir haben gerade vom Verteidiger erfahren, dass noch mindestens 4 Verhandlungstage stattfinden sollen.

Im vorliegenden Fall kommt die hohe Strafe imho dadurch zu Stande, dass sie die Nacktfotos als "sexuellen Missbrauch" bewertet haben. Auch wenns für uns lächerlich klingt, die Gerichte sehen das in letzter Zeit immer öfter vor. Da helfen echt nur sehr sehr gute Rechtsanwälte!!!


Liebe Grüße
asGL
Fond
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von Fond »

Schön wie hier spekuliert wird und sich (angeblich) kranke darum streiten was denn am kranksten sei...

Wie Dex (ters Daughter?) sehr richtig bemerkt hat, wird sich die Wiederholung der Tat deutlichst auf das Strafmaß ausgeübt haben.

Ich bezweifele, dass man hier etwas davon hat sich von den Bildern der Tochter in die Irre führen zu lassen. Die Fakten an strafbarem Material sehen anders aus und das reichte der Kammer anscheinend. Ob und wie Fotos generell im wehrunfähigen Zustand gewertet werden, gerade wenn sie der Definition von posing oder pornographie entsprechen, weiß ich nicht. Die Intimsphäre ist da verletzt ob Schaden da ist oder nicht, sowas tut man nicht, es sei denn man hat noch ne Polaroid.

http://www.lehrer-online.de/kinderpornographie.php
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gelöscht_13
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von gelöscht_13 »

Was sind denn das für Richter die Nacktfotos als sexuellen Missbrauch werten? In meinen Augen haben die jegliche Zurechnungsfähigkeit verloren und sind befangen ohne Pause.
Bei den Bildern kommt es drauf an, wie viele strafrelevant sind. 50.000 Bilder klingt viel, wenn tatsächlich nur 3 sexuellen Missbrauch zeigen, zerfällt die Zahl.

Was entscheidender für das Strafmaß ist sind die Videos. Denn die zeigen häufiger Missbrauch und werden härter bestraft als Bilder.
Dennoch beträgt die Maximalstrafe 2 Jahre- egal was zuvor war für den Tatbestand des Besitzes.
Alles weitere erscheint mir erfunden zu sein vom Gericht. Da würde ich bis in höhere Instanzen Einspruch einlegen, da sehr sicher nicht alle so asozial hart aburteilen wie die sächsische Justiz.

Das mit dem Filesharing ist nicht bandenmäßig, solang es dafür keine Nachweise gibt, dass es dort eine Vereinigung gab. Also dieser "Trick" geht definitiv zu weit in die Richtung fauler Zauber.
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Ovid
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Re: Haft für Nacktbilder von schlafenden Tochter

Beitrag von Ovid »

@Fond:
"Sowas tu man nicht" reicht eben aus juristischer Perspektive nicht aus.
Da muss eben haarklein der Tathergang genaustens bestimmt und und die Beweisstücke genaustens begutachtet werden und nur danach darf verurteilt werden.
Da kann man nicht einfach nur so abwinken und sagen: "Achh naja. Das war alles irgendwie nicht in Ordnung, was er gemacht hat, also zählen wir das einfach mal auch dazu"

Bei der Verletzung der Intimsphäre + Nichteinwilligung in solche Fotos, da stimme ich dir zu. Das war nicht OK.

Leider gibt es da einen blöden Haken. Ein Gesetz dagegen gibt es ja nämlich gerade nicht.
Die Eltern dürfen also die Intim- und Privatsphäre ihrer Kinder verletzen wie blöd.
Erst wenn es zufällig einen anderen Straftatbestand berührt (Herstellung von Kipo), dann erst wird es bestraft, aber eben nicht die Verletzung der Intimsphäre, das kann man sich ja gerne einreden, das wird gerade nicht bestraft. Demgegenüber ist das Gesetz vollkommen "tolerant" müsste man sagen.
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