Hallo,
Ja, so etwas passiert manchmal.[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:kann ja mal vorkommen
Und wenn das Kind nur weiß, dass Papa das Genital fotografiert hat, ohne vom Wedeln zu wissen, dann macht das Kind das, was es nicht weiß, auch nicht heiß - aber den heimlichen Betrachter vielleicht.[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:solange mara einfach weiss, dass ihre eltern halt ein paar bilder ins netz gestellt haben aber nicht, dass darauf gewedelt wird, dürfte sie das wohl kaum sonderlich belasten

Das ist nicht bloß Spitzfindigkeit, weil ich es heute mal besonders genau nehmen will, sondern dieser Unterschied ist für den Bildbesitzer der wichtigste Unterschied überhaupt:[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:wenn man es genau nimmt, dann hast du natürlich recht, es ist keine straftat sondern "lediglich" eine unerlaubte Handlung
Bei "lediglich unerlaubter Handlung" muss er ev. Schadensersatz leischten und bekommt Geldprobleme - bei einer Straftat wird seine gesamte soziale Existenz vernichtet.
In Anbetracht dieser Differenz sollte man an dieser Stelle schon sehr genau arbeiten.
Dann ist die Wahl des Gesetzgebers, dass der Besitz eines Genitalbildes böse ist, aber der Besitz eines Childqueen-Laufsteg-Bildes lieb ist, ebenso subjektiv.[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:auch wenn wir beide darin übereinstimmen, ist das doch eine subjektive frage.
Ist es so einfach?[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:die eltern der kinder haben das einverständnis zum fernsehauftritt gegeben, ein persönlichkeitsverletzung fällt deshalb weg.
Hypothetisches Szenario: Papa macht eine Großaufnahme von Tochters Muschi und stellt sie ins Netz. Mama findet das auch toll. Die Eltern haben also ihr "Einverständnis" zum Muschiauftritt ihrer Tochter gegeben.
Jahre später wird dem Mädchen das bewusst.
Super. Nach Deiner Argumentation liegt hier keine "Persönlichkeitsverletzung" vor, aber man würde die Eltern trotzdem wegen KinderPo bestrafen und ggf. einsperren; ebenso einen unbeteiligten Besitzer des Bildes.
Anderes Szenario: Ohne Einwilligung der Eltern macht jemand am FKK-Strand heimlich ein Landschaftsfoto, auf dem "zufällig" ein fremdes Mädchen nackt zu sehen ist, dessen unbedecktes Genital gut zu sehen ist, aber das Geschlecht nicht betont posiert wird, und verbreitet dieses Bild im Netz.
Jahre später erfährt das Mädchen davon.
Der Fotograf geht straffrei aus; ebenso ein Besitzer dieses Bildes.
Also:
- Erster Fall - Persönlichkeitsverletzung nein (zweifelhaft; zumindest nach Jean Valjeans Ansicht) - Strafbarkeit ja.
- Zweiter Fall - Persönlichkeitsverletzung ja - Strafbarkeit nein.
Komisch.
Tut mir Leid, dass ich Dich zu Unrecht eingedeutscht habe. Ich hatte nur gedacht, dass Du es als GLF-Mitleser zumindest nebenbei mitbekommen hast.[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:aufgrund meines zarten alters sowie staatszugehörigkeit kein wunder
Hier berichtet Kimberly über das Zauberwaldurteil und die darin vorkommende Salatgurke:

Hier berichte ich auf meine Art über den Fall:

Ansonsten tauchte die Salatgurke in inzwischen schon fast sprichwörtlicher Manier hie und da auf (im Brauser einfach nach "Gurke" oder "Salatgurke" suchen), zum Beispiel in:
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 19#p230719
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 42#p211542
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 52#p222252
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 30#p230330
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 01#p231201
Jo. Dieser feine kleine Unterschied bedeutet für die betroffenen Bildbesitzer immerhin ein Alles oder Nichts.[color=#000000]Jean Valjean[/color] hat geschrieben:dass ich über zivilrecht gelabert hab und du über strafrecht??