Drei Jahre lang hat ein Mann aus Essen seinen anfangs neunjährigen Nachbarsjungen sexuell missbraucht. 2002 endete der Missbrauch - die Mutter rief jedoch erst 2011 bei der Polizei an. Nun wurde der 49-Jährige zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Ins Vertrauen der Nachbarsfamilie schlich er sich ein, zeigte sich als eine Art „guter Onkel“. Doch tatsächlich missbrauchte er drei Jahre lang den anfangs neun Jahre alten Sohn der Familie sexuell. Dafür verurteilte die V. Essener Strafkammer den 49-Jährigen aus Essen-Stadtwald zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Neun Jahre später haben die Sünden aus der Vergangenheit den Angeklagten eingeholt. 1999 begann er damit, sich intensiv um den Nachbarjungen, dessen Familie er gut kannte, zu kümmern. Er nahm den Neunjährigen mit zu sich nach Hause, fuhr mit ihm nach Österreich in den Urlaub oder lud ihn auf einen Campingplatz im Rheinland ein. Und immer wieder kam es zu sexuellen Übergriffen, ohne dass er Gewalt bei dem kleinen Jungen anwenden musste. Im Sommer 2002 endete der Missbrauch. Zwölf Jahre alt war das Kind.
Anruf der Mutter löste Verfahren aus
Es dauerte bis 2011, dass ein Strafverfahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde. Denn die Mutter des Jungen hatte erst da bei der Polizei angerufen. Sie mache sich Vorwürfe, so berichtete sie aufgeregt den Beamten, dass der Nachbar ihre Söhne missbraucht habe. Schnell stellte sich heraus, dass sie schon 2001 bei einem Zivilgericht darum gebeten hatte, dass der Angeklagte sich ihren Kindern nicht mehr nähern solle. Ein Strafverfahren gab es damals aber nicht.
Ermittlungen nach dem Anruf von 2011 bestätigten die Angaben der Mutter in einem Punkt. Denn nur ein Sohn sagte der Polizei, es sei tatsächlich zu vielen sexuellen Kontakten mit dem Nachbarn gekommen. Ein weiterer Sohn wurde befragt. Er verneinte die Frage, ob der Nachbar sich ihm sexuell genähert habe. Andere Jungen aus der Nachbarschaft erzählten, dass sich der Angeklagte gerne in der Nähe von Jungen aufhalte. Er bezeichne sich auch selbst als homosexuell und pädophil. Sie selbst hätten zu ihm aber keinen sexuellen Kontakt gehabt.
Vor Gericht Geständnis abgelegt
Vor dem Landgericht Essen bestätigte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage ohne Einschränkungen. Pädophile Neigungen verneinte er aber auf Nachfrage von Richterin Luise Nünning. Kurz hörte das Gericht das Opfer zu den Folgen der Taten. Doch der 22-Jährige meinte, er habe keinen Schaden davongetragen, sei dem Angeklagten auch nicht böse.
Mit dreieinhalb Jahren Haft folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwältin Sonja Hüppe. Für die Bewährungsstrafe, die Verteidiger Thomas Marcus gefordert hatte, sah das Gericht allerdings keine Möglichkeit. Das Opfer sei schließlich noch „ein sehr kleiner Junge gewesen“ und es habe sich um eine „ganze Serie“ gehandelt. Richterin Nünning: „Dass der junge Mann gesagt hat, dass er Ihnen nicht böse ist, liegt wohl daran, dass er die Folgen selbst noch nicht abschätzen kann.“
Achso?!
Noch einmal zum mitschreiben.
Doch der 22-Jährige meinte, er habe keinen Schaden davongetragen [...] Dass der junge Mann gesagt hat, dass er Ihnen nicht böse ist, liegt wohl daran, dass er die Folgen selbst noch nicht abschätzen kann.
So wie ich das verstanden habe war die Reihenfolge so:
1999 - der Junge war 9 - begann der Missbrauch
3 Jahre später, also 2002, als der Junge 12 war, endete der Missbrauch
2011 - weitere 9 Jahre später - rief die Mutter des Jungenj bei der Polente an
2012 - der Junge ist jetzt 22 - Einvernahme, Gerichtsverhandlung, bla, bla. Der Junge hat immer noch keine seelischen Schäden von dem Missbrauch - also (so die Meinung der Richterin) kann er die Folgen noch immer nicht abschätzen, denn so ein Missbrauch MUSS ja unbedingt seelische Schäden zur Folge haben. Einen Missbrauch, der sich nicht schädlich auf den missbrauchten auswirkt - so was kann es ja gar nicht geben.
Finde das ja schon eine sehr eigentümliche Logik der Richterin - aber sie spiegelt die allgemeine gesellschaftliche Meinung zum Thema Missbrauch wider: "Jeder Missbrauch muss zwingend seelische Schäden verursachen!"
Beste Grüße
Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden. (C) Lolimat
Man muss ja nur warten bis "das Opfer" irgendwann mal im Leben eine schlechte Phase hat (wie jeder mal). Dann kann man es auf den Missbrauch zurückführen und die Schädlichkeit ist bewiesen!
Und wieder mal: Wenn es nichts Neues gibt dann gräbt man halt ein paar alte Fälle aus und stellt sie schön reißerisch da damit auch ja die Auflage/Quote/Klicks stimmen.
Da wird man einfach mal so eben mit dem Schutzalter überboten.
Wir lassen das Schutzalter einfach nach oben hin offen und verbieten Sex gleich ganz, denn wer kann schon die Folgen der Überbevölkerung allumfassend abschätzen.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert. Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.
Horizonzero hat geschrieben:Gibts da keine verjährung ?
Doch, 10 Jahre nach dem 18. Geburtstages des Geschädigten. Da der Junge 1999 9 Jahre alt war, ist er heute 22. Hätte also noch 6 Jahre gehabt, um es sich zu überlegen.