Nein, ganz und gar nicht. Vorausgesetzt, Du hältst Dich an die einzig verbindliche, nämlich die juristische SKM-Definition. Denn diese umfaßt eine ganze Reihe Konstellationen, die objektiv weder strafwürdig sind noch nach einem Verbot der Aufzeichnung schreien.Mitleser hat geschrieben:Dass Aufnahmen von einem Missbrauch genau wie der Missbrauch selbst verwerflich sind und strikt verboten sein sollten, steht doch eigentlich außer Frage, oder?
Nenn mir EINEN HIER, der das tut.Sophie hat geschrieben:Hört endlich auf so zu tun, als ob bei den ganzen Kipo Sachen die Kinder immer ihren Spaß hatten.
Verzeih meine Direktheit, aber Du reagierst Dich hier gerade nicht unbedingt bei den Richtigen ab. So sehr ich Deine Reaktion verstehe, aber ich sehe hier nichts von dem, was Du unterstellst, sondern nur den Versuch, vernünftig über ein strittiges Thema zu diskutieren.