- Madicken
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Sexualität als Menschenrecht
Das Recht auf sexuelle Freiheit :
Sexuelle Freiheit als sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen.
(Erklärung der WAS,1999)
Ist ein Kind ein Individuum ? Gelten die so feierlich verkündeten Rechte auf sexuelle Information und Selbstbestimmung auch für Kinder ?
Liest man sich einzelne Passgen der WHO oder IPPF - Erklärungen dazu durch, kommt man zu dem Schluss : Ja. Und nein. Jain also. Kommt darauf an.
Ich fühle mich an die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki durch die DDR erinnert, in der diese ihren Bürgen (u.a.) volle Reisefreiheit zusicherte.
Sind Verfasser und insbesondere Unterzeichner solch (sicherlich wohlgemeinter) Erklärungen, wie der nachfolgend zitierten, bigott ???
„Sexuelle Gesundheit ist die Integration der körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Aspekte des sexuellen Daseins in einer positiven Art eine Weise, die zu einer Bereicherung und Weiterentwicklung von Persönlichkeit, Kommunikation und Liebe
beiträgt.“ (WHO (1975)
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
(WHO (2006), S.10.)
"Sexualaufklärung bedeutet, etwas über die kognitiven, emotionalen, sozialen, interaktiven und physischen Aspekte von Sexualität zu lernen.
Sexualaufklärung beginnt in der frühen Kindheit und setzt sich über die Pubertät bis ins Erwachsenenalter fort. Ihr vorrangiges Ziel bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Förderung und dem Schutz der sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Kindern und Jugendlichen schrittweise Informationen, Fähigkeiten (?) und positive Werte und befähigt sie, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen, sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen sowie verantwortlich mit ihrer eigenen sexuellen Gesundheit und der ihres Partners umzugehen.
Sie befähigt sie, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Zugang zu altersgerechter Sexualaufklärung."
(IPPF : „Declaration on Sexual Rights“)
„Umfassende Sexualaufklärung stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die es ihnen ermöglichen, ihre Sexualität physisch (!!!) und emotional, allein und innerhalb von Beziehungen selbst zu bestimmen und mit Freude zu erfahren. Sie betrachtet Sexualität als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen.
Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Information alleine nicht ausreicht. Junge Leute sollten die Möglichkeit erhalten, grundlegende Kompetenzen zu erwerben und positive Einstellungen und Werte zu entwickeln.“ IPPF (2006b), S. 6.
Und den 9-12-jährigen (immerhin!) soll zugestanden werden :
"....bewusst (zu) entscheiden, sexuelle Erfahrungen machen zu wollen oder nicht."
(WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA)
Wie verträgt sich das mit dem "Schutzalter" ?
"Schutzalter !" Erinnert mich irgendwie an "Schutzhaft".
Man "schützt" Menschen, indem man ihnen (zumindest teilweise) Freiheit und Entscheidungsbefugnis nimmt.
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Ist ein Kind ein Individuum ? Gelten die so feierlich verkündeten Rechte auf sexuelle Information und Selbstbestimmung auch für Kinder ?
Liest man sich einzelne Passgen der WHO oder IPPF - Erklärungen dazu durch, kommt man zu dem Schluss : Ja. Und nein. Jain also. Kommt darauf an.
Ich fühle mich an die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki durch die DDR erinnert, in der diese ihren Bürgen (u.a.) volle Reisefreiheit zusicherte.
Sind Verfasser und insbesondere Unterzeichner solch (sicherlich wohlgemeinter) Erklärungen, wie der nachfolgend zitierten, bigott ???
„Sexuelle Gesundheit ist die Integration der körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Aspekte des sexuellen Daseins in einer positiven Art eine Weise, die zu einer Bereicherung und Weiterentwicklung von Persönlichkeit, Kommunikation und Liebe
beiträgt.“ (WHO (1975)
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
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Sexualaufklärung beginnt in der frühen Kindheit und setzt sich über die Pubertät bis ins Erwachsenenalter fort. Ihr vorrangiges Ziel bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Förderung und dem Schutz der sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Kindern und Jugendlichen schrittweise Informationen, Fähigkeiten (?) und positive Werte und befähigt sie, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen, sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen sowie verantwortlich mit ihrer eigenen sexuellen Gesundheit und der ihres Partners umzugehen.
Sie befähigt sie, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Zugang zu altersgerechter Sexualaufklärung."
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„Umfassende Sexualaufklärung stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die es ihnen ermöglichen, ihre Sexualität physisch (!!!) und emotional, allein und innerhalb von Beziehungen selbst zu bestimmen und mit Freude zu erfahren. Sie betrachtet Sexualität als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen.
Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Information alleine nicht ausreicht. Junge Leute sollten die Möglichkeit erhalten, grundlegende Kompetenzen zu erwerben und positive Einstellungen und Werte zu entwickeln.“ IPPF (2006b), S. 6.
Und den 9-12-jährigen (immerhin!) soll zugestanden werden :
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Wie verträgt sich das mit dem "Schutzalter" ?
"Schutzalter !" Erinnert mich irgendwie an "Schutzhaft".
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"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
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“We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Für mich ist ein Kind ein denkendes und fühlendes Individdum, das selbstverständlich sexuelle Empfindungen hat. Damit sollte eigentlich alles klar sein.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Dito
Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin verrückt.
Eine summt.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Das sind weitgehend Allgemeinplätze. Streiche einfach alle Segmente wie "sexuell" und "Sexual-" und Du erhälst:
Freiheit als Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. usw
Toll
Gäbe es keine Neurose bez. des menschlichen Eros dann bedürfte es nicht peinlicher und trivialer Deklarationen
Freiheit als Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. usw
Toll
Gäbe es keine Neurose bez. des menschlichen Eros dann bedürfte es nicht peinlicher und trivialer Deklarationen
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Womit Du natürlich mehr als recht hast !Annika hat geschrieben:Gäbe es keine Neurose bez. des menschlichen Eros dann bedürfte es nicht peinlicher und trivialer Deklarationen
Ansonsten würde mich aber nicht so sehr eine Bestätigung meiner dazu ja wohl ersichtlichen Position interessieren, sondern eure Meinungen zu diesen (vielleicht gar nicht mal so bekannten ?) "Deklarationen" und dem dazu so ersichtlichen und offensichtlichen Widerspruch zur Gesetzesrealität.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Naja, für mich ergibt sich nicht wirklich ein Widerspruch, da ich das ganze lese als:
a) 9-12 jährige masturbieren bereits, und man soll sich da nicht wertend einmischen.
b) 9-12 jährige küssen sich gelegentlich, befummeln sich gegenseitig manchmal - und das ist auch ok so. Immerhin, kann man sagen.
Aber mehr les ich da jetzt nicht raus.
Darüberhinaus: Viele leere Worte.
a) 9-12 jährige masturbieren bereits, und man soll sich da nicht wertend einmischen.
b) 9-12 jährige küssen sich gelegentlich, befummeln sich gegenseitig manchmal - und das ist auch ok so. Immerhin, kann man sagen.
Aber mehr les ich da jetzt nicht raus.
Darüberhinaus: Viele leere Worte.
Das klingt ja nach ziemlicher Überforderung. Mit "sozialen Aspekten" ist dann wohl gemeint: Du darfst nicht mit dem Bruder, nicht mit Erwachsenen, nicht ohne Einverständnis, nicht ohne Fragen, Keiner darf Dir was, Du darfst wegrennen, Du musst wegrennen, Du musst zur Bullerei, Du musst Mutti alles erzählenk, Dein Lehrer darf Dir nicht zu lange in die Augen gucken....Und jetzt: Viel Spass!Sexualaufklärung bedeutet, etwas über die kognitiven, emotionalen, sozialen, interaktiven und physischen Aspekte von Sexualität zu lernen.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Die Gesetze tragen dem schon Rechnung, denn es geht dem, was du zitiert hast auch darum, die sexuelle Entwicklung von Menschen zu schützen. Genau das macht der Gesetzgeber, in dem er davon ausgeht, daß sexuelle Kontakte unter 14 Jahren die unversehrte sexuelle Entwicklung, die ein zu schützendes Rechtsgut darstellt, stören können.
Dies ist zwar prinzipiell ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes, selbst über seinen Körper entscheiden zu können, wird aber damit begründet, daß Kinder unter 14 Jahren noch nicht das nötige Wissen und Fähigkeiten besitzen, über sexuelle Handlungen sie selbst betreffend Entscheidungen treffen zu können.
Das ist einfach so, auch wenn mir bis heute nicht klar ist, warum Kinder auf der einen Seite auf ihre Gefühle hören sollen und "Nein" sagen dürfen, aber auf ihre Gefühle hören und "Ja" sagen dürfen sie nicht.
Dies ist zwar prinzipiell ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes, selbst über seinen Körper entscheiden zu können, wird aber damit begründet, daß Kinder unter 14 Jahren noch nicht das nötige Wissen und Fähigkeiten besitzen, über sexuelle Handlungen sie selbst betreffend Entscheidungen treffen zu können.
Das ist einfach so, auch wenn mir bis heute nicht klar ist, warum Kinder auf der einen Seite auf ihre Gefühle hören sollen und "Nein" sagen dürfen, aber auf ihre Gefühle hören und "Ja" sagen dürfen sie nicht.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Du hast in dem Textabschnitt
genau das Falsche fett hervorgehoben.[color=#408080]Madicken[/color] hat geschrieben:„Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
(WHO (2006), S.10.)
Dieser vermeintliche Sex-Text der WHO kommt natürlich nicht ohne Absicherung. Denn so sähe die Passage - nach Mainstream und Wille des fotzokratischen Formulierers - "richtig" aus:
Kinder sollen sexen im Umfang, den Dex erläuterte. Alles andere - Sex mit Erwachsenen oder Außerirdischen - fällt simpel unter "Gewalt", "Unterdrückung" und "Diskriminierung" = Sex, bevor die sexuelle Selbstverwirklichung auf Grund der Entwicklung vermutet werden kann, ist Gewalt und Böse.[color=#000000]Nicht [/color][color=#408080]Madicken[/color] hat geschrieben:„Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
(WHO (2006), S.10.)
Deshalb - und da korrespondiert diese WHO-Dings genau mit dem Überbau unseres Schutzalters - müssen die sexuellen Rechte aller Menschen (also auch der Kinder) "geschützt" werden = Sex vor Schutzalter ist verboten und es gibt Bestrafung für Sex-Terror.
Dagegen kann man jetzt persönlich Sturm laufen, aber so ist der WHO-Text nun objektiv mal zu verstehen.
Mit diesem WHO-Zeug kommst Du also nicht weiter.
Kein einziger Richter hätte auch nur den Hauch des Ansatzes eines kleinsten Funken eines Zweifels, dass das WHO-Zeug etwas anderes aussagt als unsere Sex-Straftatdinger im Strafgesetzbuch. Schade.

*Schatz anschnurr*
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Re: Sexualität als Menschenrecht
dex hat geschrieben:...für mich ergibt sich nicht wirklich ein Widerspruch
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Schade. Es war ein Ansatz.
Na toll ! Da denke ich mir in meiner Kleinmädchennaivität, dass ich den Stein des Weisen (na gut, fast

Aber noch geb`ich nicht auf ! Der nächste "Ich hab`da was gefunden!"- Denkansatz - Schlag kommt gewiss

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Re: Sexualität als Menschenrecht
Hoffentlich![color=#8040BF]Madicken[/color] hat geschrieben:Aber noch geb`ich nicht auf ! Der nächste "Ich hab`da was gefunden!"- Denkansatz - Schlag kommt gewiss!


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Re: Sexualität als Menschenrecht
Sehr schön. Irgendwann wirst du bestimmt was finden. Bis dahin: *Madicken knuddel*Madicken hat geschrieben:Aber noch geb`ich nicht auf !
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Re: Sexualität als Menschenrecht
http://de.wikipedia.org hat geschrieben: Die Entdeckung des Steins der Weisen wird als das 'Große Werk' bezeichnet. Für dessen Herstellung ist die Enthüllung der Ursubstanz, der sogenannten Prima materia notwendig.
Klingt mir sehr nach "Die Wahrheit erkennen, ohne in der Lage zu sein, sie beweisen zu können"http://de.wikipedia.org hat geschrieben: Die „materia prima“ (hyle prote) wird dabei als ein Grenzbegriff verstanden, der die reine Bestimmbarkeit ohne jede Bestimmung bezeichnet
Dennoch: Man MUSS es einfach versuchen

*Knuddel*
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Was willst Du denn finden? Ich meine: Ich hab' da auch ein paar, vielleicht machen wir das irgendwann mal zusammen und dann sind wir schon zweiMadicken hat geschrieben:Aber noch geb`ich nicht auf ! Der nächste "Ich hab`da was gefunden!"- Denkansatz - Schlag kommt gewiss!


Mich interessiert zum Beispiel die biologische und soziale Erwertbarkeit kindlicher Sexualkontakte oder der evolutionsbiologische Nutzen von Pädophilie, genauso wie die Korrelation von Wirtschaftszyklen und sexueller Unfreiheit, oder was die revolutionären Umbrüche in Zeiten des Kapitalismus und die damit verbundene ungeheure Beschleunigung der Prävalenz gravierender Veränderungen seit 1800 für themenbezogene Nebenwirkungen hatten.
Wenn man lernt zu verstehen und mal nicht nur das sieht, was man sonst immer sucht, vielleicht kann man dann auch wirklich etwas bewegen.
lg kim
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Muss es den geben ? Falls Pädophilie eine "Krankheit" wäre, im Sinne von :Kim hat geschrieben: Evolutionsbiologischer Nutzen von Pädophilie
Entstanden durch bestimmte soziale/gesellschaftliche Gegebenheiten/Verwerfungen, braucht es die Suche danach nicht.
Ist es keine Krankheit, sondern normaler Ausdruck menschlicher Sexualität, hätte ich einige Vorschläge zum offensichtlichen "Nutzten" dieser "Präferenz".
Meinst Du vielleicht "Verwertbarkeit" ?Kim hat geschrieben:....biologische und soziale Erwertbarkeit kindlicher Sexualkontakte
Und wenn ja, welche Fragen genau stellen sich Dir da ?
Prävalenz musste ich erst mal googeln. Wieder was gelernt.
Ich bemüh`mich ja zu verstehen. Allein, es gelingt mir oft nicht. Hier vor allem bezogen auf die gesellschaftliche Sicht von Sexualität und ihrer Spielarten.Kim hat geschrieben:Wenn man lernt zu verstehen und mal nicht nur das sieht, was man sonst immer sucht, vielleicht kann man dann auch wirklich etwas bewegen.
Ja, ich suche nach Aussagen/Belegen/Beschreibungen, die das, was ich denke/fühle/glaube, bestätigen oder widerlegen könn(t)en.
Deshalb versteh´z.B. diesen eben zitierten Satz von Dir nicht ganz.
Kannst Du es anders formulieren oder ausdrücken ?
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Re: Sexualität als Menschenrecht
Muss es denn eins von beiden sein?Madicken hat geschrieben:Muss es den geben ? Falls Pädophilie eine "Krankheit" wäre, im Sinne von :
Entstanden durch bestimmte soziale/gesellschaftliche Gegebenheiten/Verwerfungen, braucht es die Suche danach nicht.
Ist es keine Krankheit, sondern normaler Ausdruck menschlicher Sexualität, hätte ich einige Vorschläge zum offensichtlichen "Nutzten" dieser "Präferenz".
Pädophilie beschreibt für mich ein Fühlen. Es ist die Bewunderung der Schönheit kleiner liebenswerter menschlicher Wesen, die Begeisterung diese lachen zu sehen, das erotische Knistern wenn man diese berührt und zusätzlich eine sexuelle Anziehung zu diesen, die aber wiederum bei weitem nicht so präsent ist, wie die scheinbare Idealisierung des zum Beispiel weiblich-kindlichem per se.
Pädophilie mit Sexualität zu erklären halte ich für zu einfach. Das sexuelle Hingezogenfühlen zu Kindern kann ja auch eine Folge des oben beschriebenen sein. Ein Hinweis darauf wären die herzerweichenden Schilderungen von Pädophilen, wenn sie von ihrer ersten Liebe erzählen, ohne dabei von sexueller Anziehung berichten zu können - oder diese vorher völlig infantile polymorph-perverse kindliche Sexualität gerade eben durch diese Bewunderung und Begeisterung erst im Laufe des Kontaktes auf diese erste Anziehungsperson projezieren.
Es ist auch hier mit den Kausalitäten nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.
An den Vorschlägen wäre ich übrigens interessiert

Nein, eigentlich meine ich damit auch eine Art Nutzen, also irgendeinen Vorteil, der sich dadurch ergibt - oder vielleicht sogar eine Notwendigkeit (Stichwort: Lernen).Madicken hat geschrieben:Meinst Du vielleicht "Verwertbarkeit" ?
Echt? Hast Du noch nie von "Prävalenz sexuellen Kindesmissbrauch[s]" gelesen?. Macht aber nichts - wenn ich mich erinnere, was ich Anfangs alles ergoogeln musste und heute noch muss ...Madicken hat geschrieben:Prävalenz musste ich erst mal googeln. Wieder was gelernt.

Wenn Du das verstehen willst, dann solltest Du eher nach den Ursachen und der Entwicklung zum aktuellen suchen.Madicken hat geschrieben:Ich bemüh`mich ja zu verstehen. Allein, es gelingt mir oft nicht. Hier vor allem bezogen auf die gesellschaftliche Sicht von Sexualität und ihrer Spielarten.
Beispiel: Mit "sexueller Freiheit" kommst Du nicht weit. Was heißt denn Freiheit im sexuellen Sinne? Es heißt doch, dass Jeder seine Sexualität leben und sich sexuell befriedigen kann wann und wie immer er will. Wirkliche sexuelle Freiheit wird es also nie geben, weil dem immer gleich mehrere geschützte Rechtsgüter gegenüberstehen - und sei es auch nur die sexuelle Freiheit der anderen selbst.
Diese wird also immer irgendwie eingeschränkt sein. Die Einschränkung bei sexuellen Kontakten mit Kindern erfolgt aufgrund einer abstrakten Gefährdung für diese, insbsondere deren ungestörte sexuelle Entwicklung. Das Rechtsgut ist also klar und sogar nichtmal ganz unbegründet. Man bezieht sich hier auf das nicht Vorhandensein des informed consent bei Kindern - den simple consent dagegen streitet man unter Fachkreisen gar nicht mehr ab. Wann also sind Kinder zur wissentlichen Einwilligung fähig und somit auch dazu fähig, willentlich und wissentlich frei über ihr Sexualleben zu entscheiden? Und wie kam es überhaupt dazu, dass man darauf kam, mangelndes Wissen als Begründung für das Vorhandensein einer abstrakten Gefahr zu sehen? Schließlich gab es ja auch andere offizielle Erklärungen, die sind aber weniger schön, was sich an nur 3 Beispielhaft dafür stehende Worte zeigt: Schande, Unzucht, Abartigkeit. Die letzteren sind nicht mehr die offiziellen Begründungen, aber dennoch ist dieses Gedankengut zutiefst in den frühindustiralisierten Ländern verankert. Das schlimmste, wozu also ein Ausnutzen der angeblich fehlenden wissentlichen Einverständlichkeit führt ist die Schande, die dem Kind durch die gesamte Außenwelt aufgestempelt wird (Krafft-Ebing sprach von "zu Schändern von Kindern gewordenen", heute spricht man von "Kinderschändern", sprachlogisch also über 120 Jahre das selbe: Man meint die Schande des Kindes, nicht die des Täters). Und solange das so ist, kann es sogar notwendig sein, diese abstrakte Gefahr zu konstruieren. Schwierig also, weil man feststellen wird, dass sich die Katze selbst in den Schwanz beißt.
Die Frage ist doch, wie kann man je dieses Stigma der Schande oder der Abartigkeit solcher Handlungen je wieder wegbekommen? Wenn ich als Pädophiler zu irgendeiner WHO oder was weiß ich was ankomme und denen was von sexueller Freiheit erzähle, dann lachen die mich doch nur aus und sagen: "Du willst doch selbs nur Kinder ficken dürfen." Funktioniert also nicht. Ich finde es besser, zu verstehen, wie es überhaupt dazu kommen konnte und zu verstehen, welche Folgen all das hat und hatte - um das Gelernte dann vielleicht einmal nach Außen zu argumentieren und diskutieren können.
Such doch mal nach etwas neuem, oder suche nach nichts und lese etwas, was Du mit Suchen vielleicht nie gelesen hättest und erweitere dadurch Dein Pepertoire an Denkstrategien und lerne, alle möglichen Kausalitäten in alle Richtungen in Frage zu stellen. Humboldt zum Beispiel, oder ein Buch über den Islam, über Wirtschaftskrisen um die vorletzte Jahrhundertwende. Was auch immer, vielleicht liege ich auch voll falsch. Vielleicht sollte man es auch einfach lassen, weil man am Ende nur verzweifeln, irre werden und durchdrehen kannMadicken hat geschrieben:Ja, ich suche nach Aussagen/Belegen/Beschreibungen, die das, was ich denke/fühle/glaube, bestätigen oder widerlegen könn(t)en.

Das ist ein grundsätzliches Problem von sexuellen Randgruppen. Wir verstehen uns selbst nichtmal richtig und nach Außen können wir uns erst recht kaum kommunizieren.Madicken hat geschrieben:Deshalb versteh´z.B. diesen eben zitierten Satz von Dir nicht ganz.
Kannst Du es anders formulieren oder ausdrücken ?
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