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Ovid
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Ovid »

Sophie hat geschrieben: unter dem dann später ein Kind leiden muss.
Darum geht es doch.
Hast du das mal hinterfragt mit welcher Wahrscheinlichkeit das wirklich so ist?
Und vor allem: Warum dürfen die trotzdem noch Kinder kriegen, solange sie keinen Vaginalverkehr haben?
Und des Weiteren: Warum dürfen andere Paare, die mit einem VIEL HÖHREN Risiko ein erbkrankes Kind zeugen trotzdem Kinder kriegen?

Wegen all dem macht das Gesetz doch hinten und vorne keinen Sinn.
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Fanny97
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Fanny97 »

Hallo!
Aber Fritzl hört sich eben für mich so an als wenn ihm der Sex unter Geschwistern auch über das wohl der Kinder geht.
Unabhängig davon, daß Nachkommen von Geschwistern nicht zwangsläufig ein höheres Risiko einer Behinderung haben, geht es hier nicht um die Frage was wichtiger ist Sex oder Wohl der Kinder.

Es geht um die Frage, wer welche Entscheidung fällen und tragen darf und kann.

Und hier glaube ich, daß die Entscheidung, ob und welche Risiken für die eigenen Kinder bstehen, nur die Eltern fällen können. Wenn eine 45 jährige Frau ein Kind wünscht, wird sie mit ihrem Partner überlegen müssen, wie sie mit dem Risiko umgeht. Wenn ein Mensch eine vererbbare Krankheit hat wird er/sie mit ihrem/seinem Partner das Risiko abwägen müssen. Keiner kann und darf diese Entscheidung den Eltern abnehmen, keine um Kinder besorgte Sophie und kein um die Rassenhygiene besorger Staat.
unterschied zwischen Inzest und Inzucht machen.
Der Unterschied ist Unsinn. Der Inzest bezieht sich auf der Menschen, ist ein lange bestehendes Tabu, der in der Moderne zum Teil mit erblich bedingten Problemen nachträglich versucht wurde zu rechtfertigen. Inzucht verwendet man nur bei Tieren, ist nicht verboten und hat in diesem Thread nicht zu suchen.

Gruß
Fanny
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gelöscht_20
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_20 »

Ovid hat geschrieben:Wegen all dem macht das Gesetz doch hinten und vorne keinen Sinn.
Das Gesetze Sinn machen sollen ist mir was neues. Sie geben meistens nur Moralvorstellungen weiter die bei ihrer Veröffentlichung noch gegolten haben bzw. immernoch gelten.

Da auch heute noch zu enge Beziehungen zwischen Verwandten von der allgemeinheit abgelehnt werden, existiert auch noch die verkorkste Moralvorstellung an der das Gesetz hängt. Der gleiche Würg der besondere Nähe zu Kindern unter Strafe stellt.
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gelöscht_13
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_13 »

Glaubst Du allen ernstes eine am Rande der Gesellschaft stehende Gruppe, die auf Grund ihrer Sexualpräferenz abstößig behandelt wird, sei selbst so abstößig und würde Deine Gedankengänge daher unterstützen?

Inzest-Kinder sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit behindert in mehreren Bereichen. Es ist ein lebenslanges Leiden. Daher ist diese Verurteilung zurecht.
Ovid hat geschrieben:Warum dürfen andere Paare, die mit einem VIEL HÖHREN Risiko ein erbkrankes Kind zeugen trotzdem Kinder kriegen?
Es lassen sich nie alle Risiken der Erbanlagen nehmen. Wenn aber gewusst wird, dass Inzest-Kinder höchstwahrscheinlich und weit über dem Normalen behindert zur Welt kommen oder bei Aids-Kranken mit 50% Wahrscheinlichkeit die Kinder infizieren, sollte jeder für sich beurteilen, ob das dem Kind angetan werden sollte. Unabhängig von jeder moralischen Instanz.
Zuletzt geändert von gelöscht_13 am 12.04.2012, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Fanny97
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Fanny97 »

Hallo!
Inzest-Kinder sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit behindert in mehreren Bereichen. Es ist ein lebenslanges Leiden. Daher ist diese Verurteilung zurecht.
Hast Du eine Quelle dafür?

Und selbst wenn, aber das hatten wir schon.

Den Link zur Stellungsnahme der Gfh habe ich im Off topic bei Ovid eingestellt.

Gruß
Fanny
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Fanny97
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Fanny97 »

Hallo!
Das Gesetze Sinn machen sollen ist mir was neues. Sie geben meistens nur Moralvorstellungen weiter die bei ihrer Veröffentlichung noch gegolten haben bzw. immernoch gelten.
Sie haben zumindest immer den Anspruch, einen geschädigten zu schützten. gerade das macht den Inzest Paragrafen so abwegig, hier ist eindeutig kein Geschädigter.

Bei Sexuellem Misßbrauch wird zumindest unterstellt, daß das Kind geschädigt wird, da es nicht in der Lage ist die Situation einzuschätzen.

Gruß
Fanny
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Fanny97
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Fanny97 »

Hallo!
Wenn aber gewusst wird, dass Inzest-Kinder höchstwahrscheinlich und weit über dem Normalen behindert zur Welt kommen oder bei Aids-Kranken mit 50% Wahrscheinlichkeit die Kinder infizieren, sollte jeder für sich beurteilen, ob das dem Kind angetan werden sollte. Unabhängig von jeder moralischen Instanz.
Hurra, die Erkenntnis. Genau "jeder für sich" und nicht der Gesetzgeber!!!!!

Gruß
Fanny.
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gelöscht_13
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_13 »

Fanny97 hat geschrieben: Hast Du eine Quelle dafür?
"Warum sind viele Inzest-Kinder behindert?" in eine berühmte Suchmaschine eingeben. Du weißt dass das nennen von Seiten im öffentlichen Bereich nicht erlaubt ist.
Fanny97 hat geschrieben:Genau "jeder für sich"
Ok, bei solchen Einstellungen bin ich froh, dass der Gesetzgeber entscheidet und nicht gewissenlose Menschen, die sich das schön reden.

Ein anderer Bereich ist die Vorsorge, dass Kinder oder Geschwister nicht missbraucht werden. Die meisten Missbräuche finden nunmal im familiären Bereich statt.
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Sophie
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Sophie »

wie hoch die Wahscheinlichkeit ist kann man ja an den Fritzl Kindern und den Vier Kindern von den beiden hier sehen. Von den Fritzl Kindern haben fast alle Probleme und von den vier anderen sind zwei behindert. Das es Zufall ist glaub ich da irgendwie nicht.

Der unterschied zwischen Inzest und Inzucht.

Inzest = Sex unter Verwandten

Inzucht das zeugen von Kinder unter Verwandten.

So habe ich das zumindest grade nachgelesen.


Es ist bestimmt nicht richtig, wenn sich der Staat da einmisch, aber da wo der Staat sich nicht einmischen darf, sollen dann wenigstens die Leute ein bischen nachdenken. Teenagern wird immer gesagt, das sie keine Ahnung von Verhütung haben und dann als Vergleich sowas.

Auch Leute mit einer Erbkrankheit sollten sich genau überlegen, ob sie ein Kind bekommen wollen, das dann unter der Krankheit leiden muss. Aber die wissen selber wie man mit der Krankheit lebt und ob sie ihr eigenes Leben schön fanden oder nicht und kennen sich dann auch mit dem Risiko besser aus, weil die vorher mit Ärzten sprechen können.

Viele Frauen bekommen heute erst späht Kinder, weil sie oft erstmal eine Ausbildung machen und erstmal arbeiten bevor sie Kinder bekommen. Deswegen gibt es aber nicht mehr kranke Kinder als früher.

Das Gesetz kann ja Schwachsinn sein, aber das ist doch nicht alles worum es geht.
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Ovid
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Ovid »

Verurteilt hat geschrieben: Es lassen sich nie alle Risiken der Erbanlagen nehmen.
Das war auch nicht das Argument.
Das Argument war:

- Riskopaaren, bei denen man von dem erhöhten Risiko WEIß, wird es nicht verboten.

- Künstliche Befruchtung bei Geschwisterpaaren ist erlaubt.

Wusssaaa?

Entweder macht man es konsequent und logisch. Dann verbietet man nur die ZEUGUNG (nicht Vaginalverkehr mit Verhütung) und zwar auch anderen Risikogruppen.
Oder man erlaubt auch Geschwistern Kinder zu zeugen.

Alles andere macht keinen Sinn.
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gelöscht_13
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_13 »

Das sehe ich anders Ovid. Gründe Kontra wurden genannt und die sind unabhängig davon, welche Risikogruppen es noch gibt. Das wäre ein Thema für sich.
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Ovid
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Ovid »

Ja aber die Zeugung ist immer noch erlaubt. lol...
Nur kein Vaginalverkehr.

Das konkrete Gesetz macht einfach keinen Sinn.
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Sophie
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von Sophie »

Stimmt Ovid, das müsste genau andersrum sein, aber dann wäre das auch wieder wie im 3. Reich oder?

Ich glaub, wie man das auch macht, es ist nie richtig.
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gelöscht_13
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_13 »

Das Gesetz macht schon Sinn, da nicht jeder so weit denkt wie Du Ovid.
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gelöscht_20
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Re: inzest vor dem egfmr

Beitrag von gelöscht_20 »

Verurteilt hat geschrieben:Das Gesetz macht schon Sinn, da nicht jeder so weit denkt wie Du Ovid.
Was macht daran Sinn, 2 sich liebende Menschen daran zu hindern intim Miteinander zu werden. Wenn es um die Möglichkeit der genetischen defekte geht wäre es sinnvoller, nur unverhüteten Geschlechtsverkehr oder sonstige Fortpflanzung zu verbieten. Und wenn wir schon dabei sind, dann bitte auch für alle anderen, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind einen Gendefekt hat oder lassen wir nurnoch bestimmte genetische Kombinationen in künstlicher Befruchtung zu um ganz auf nummer sicher zu gehen.

Auch Behinderte können ein erfülltes Leben führen. Wenn die Eltern es sich zutrauen ein möglicherweise behindertes Kind großzuziehen, können sie sich auch dazu entscheiden gemeinsam ein Kind zu zeugen. Ich sehe darin keinen Grund die Beziehung zu beschränken. Ein Kind das nicht gezeugt wurde hatte noch nicht einmal die Möglichkeit zu leben.
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