Ein 71-jähriger Sexualstraftäter ist mit einer Selbstverbrennung vor dem Koblenzer Landgericht seiner Haftstrafe entgangen.[...]Der Verurteilte stritt die Tat bis zuletzt ab und ging in Berufung. Doch der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil in diesem Sommer.
ist ja krass, naja der wollte halt nicht die letzen jahre seines lebens in gefangenschaft und als geächteter verbringen. aber sich auf so grausame weise zu töten ist schon krass, ich meine es gibt bestimmt keine schlimmeren schmerzen als brennen.
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An alle Pedohasser
Jonny hat geschrieben:ist ja krass, naja der wollte halt nicht die letzen jahre seines lebens in gefangenschaft und als geächteter verbringen. aber sich auf so grausame weise zu töten ist schon krass, ich meine es gibt bestimmt keine schlimmeren schmerzen als brennen.
Selbstverbrennung ist normalerweise ein Protest gegen extremes Unrecht. Man kann also getrost von einem Fehlurteil ausgehen.
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Das Opfer, heute 28 Jahre alt, hatte die Taten offensichtlich verdrängt und vor Gericht ausgesagt, sie habe sich "mit all dem nicht mehr auseinandersetzen wollen“, belastete den Angeklagten mit ihrer Schilderung der Tathergänge dann aber schwer. Der Rentner stritt dennoch alles ab und überzog das Opfer in der Verhandlung stattdessen mit ungeheuerlichen Äußerungen. Unter anderem hatte er gesagt, ihm sei aufgefallen, "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert war“.
Bei dem 71-Jährigen handelte es sich um einen Wiederholungstäter. Er war bereits in den 1970er-Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt worden und hatte sich wegen seiner pädophilen Neigungen in eine Therapie begeben. Dem Mann fehlte offensichtlich dennoch jedes Unrechtsbewusstsein. Vor Gericht hatte er angegeben, sich zwar zu Kindern hingezogen zu fühlen, aber nie etwas Strafbares getan zu haben.
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