Wenn man 14 Jahre alt geworden ist, dann hat man 14 Jahre lang gelebt und beginnt das 15. Jahr an zu leben, welches man dann mit dem 15. Geburtstag vollendet.Gast hat geschrieben:Ich versteh den scheiß Begriff nicht. Vollendet heißt doch bis ende und nicht ab dann?
Also vollendetes 14 Lebensjahr, is demnach der Beginn des 14ten Lebnensjahres. Warum sollte ein Wort das Ende enthält der Beginn sein?
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Re: Verliebt...
Re: Verliebt...
Genau.Gast hat geschrieben:Ja ok mein Fehler, das hatte ich falsch verstanden.
Das heißt wenn gesagt wird: Kindergeld erhält man maximal bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, dass man wenn man 25 wird, kein Kindergeld mehr erhält?
Für ein volljähriges Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es bei der Arbeitsagentur oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde ausbildungssuchend gemeldet ist.
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Re: Verliebt...
Fängst du mal bitte bei 0 an zu zählen bitte. Wenn du aus dem Mutterleib entspringst, bist du exakt 0 Jahre alt.Gast hat geschrieben:14. Das bedeutet auch, dass man 15 Jahre alt sein muss,
Bei deinem 1. Geburtstag hast du 1 Jahr gelebt. Dein 1. Geburtstag ist somit dein vollendetes 1. Lebensjahr. Von da kannst du weiterrechnen und wirst feststellen, daß dein 14. Geburtstag auch dein vollendetes 14. Lebensjahr ist.

Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.
Torchat: qobnlkvyv5zk6bhk
https://childloverforum.net
http://visionsofalice.com/forum
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Re: Verliebt...
Oder wie es Cocolinth immer gerne formuliert hat. Sex ist mit jeder Person über 13 erlaubt.Perma hat geschrieben:
Mit 14 ist Sex legal.
Man kann es aber auch nur so formulieren, weil wir das Alter nur ganzzahlig zählen.

Re: Verliebt...
Dafür dass ich studiere bin ich verdammt blöd. Danke für die Erklärungen.
Re: Verliebt...
Das dumme ist, ich hatte den von Dir genannten Wikiartikel nebenbei aufgeschlagen gehabt, als Du ihn mir empfohlen hast und hatte es nicht verstanden.Ovid hat geschrieben:Gast. Schau dir mal diesen Wikiartikel an.
Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht
Mit deiner Logik wäre man dann erst mit 19 volljährig.
Naja seis drum die Definition was erlaubt und verboten ist habe ich im Zitat erstklassig aus Wiki kopiert und das was da steht hat er offenbar verstanden und das Weite gesucht.
Re: Verliebt...
Es ist vielleicht anonym, ob es sicher ist hängt von jedem selbst ab. Wenn am anderen Ende die Beate oder ihre Freunde und Helfer sitzen sollte man nicht irgendwelchen Dummheiten begehen und/oder den Pädokriminellen raushängen lassen.Tor Chat ist übrigens anonym und sicher, wird von einigen hier genutzt.
Re: Verliebt...
Der TorChat hat auf Grund seiner Sicherheit jedenfalls einen schlechten Ruf.
Re: Verliebt...
Ich habe jetzt hier eine Weile Eure Diskussionen verfolgt und nebenbei ein wenig in den Paragrafen gelesen.
Die Diskussion um 14 oder 15 ist eh hinfällig, denn meine kleine Maus ist 12. Und vor 16 passiert (zumindest mit mir) da gar nichts. Ich hänge nämlich an meiner Freiheit, meinem Job und meinen sozialen Kontakten und möchte nichts davon in Gefahr sehen.
@ Gast: Tatsache ist, dass ich mich mit Sicherheit in keiner Grauzone befinde, denn ich wie ich bereits erklärt habe, habe ich keinerlei sexuelle Handlungen an meiner geliebten kleinen Maus vorgenommen, noch werde ich solche an ihr vornehmen. Das fällt mir natürlich nicht einfach, denn die Gelegenheit hätte ich bereits mehrfach gehabt und habe ich sie weiterhin. Aber auch wenn ich nicht Ministerpräsident werden möchte, so weiß ich doch, was erlaubt ist und was nicht. Träume bleiben legal solange daraus keine (Straf-) Taten werden. Natürlich kann mir niemand sagen, ob wir uns in den nächsten Jahren nicht aus den Augen verlieren oder sie einen jüngeren Freund findet oder die Welt untergeht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich habe ihr bereits erklärt, dass ich sofort mit ihr schlafen würde, wenn sie 16 wäre. Denn natürlich redet sie sich ja ein, dass ich sie vielleicht nicht genug mögen würde, weil ich sie "ablehne". Ich habe mit ihr offen über die Gesetzeslage gesprochen und ihr erklärt, was eine entsprechende Anzeige oder gar Verurteilung für mich bedeuten könnte.
Ich glaube, dass wir uns wirklich lieben. Solche intensiven Gefühle hatte ich bei keiner meiner zahlreichen gleichaltrigen Partnerinnen. Ich fühle, dass da wirklich was Besonderes passiert.
Die Diskussion um 14 oder 15 ist eh hinfällig, denn meine kleine Maus ist 12. Und vor 16 passiert (zumindest mit mir) da gar nichts. Ich hänge nämlich an meiner Freiheit, meinem Job und meinen sozialen Kontakten und möchte nichts davon in Gefahr sehen.
@ Gast: Tatsache ist, dass ich mich mit Sicherheit in keiner Grauzone befinde, denn ich wie ich bereits erklärt habe, habe ich keinerlei sexuelle Handlungen an meiner geliebten kleinen Maus vorgenommen, noch werde ich solche an ihr vornehmen. Das fällt mir natürlich nicht einfach, denn die Gelegenheit hätte ich bereits mehrfach gehabt und habe ich sie weiterhin. Aber auch wenn ich nicht Ministerpräsident werden möchte, so weiß ich doch, was erlaubt ist und was nicht. Träume bleiben legal solange daraus keine (Straf-) Taten werden. Natürlich kann mir niemand sagen, ob wir uns in den nächsten Jahren nicht aus den Augen verlieren oder sie einen jüngeren Freund findet oder die Welt untergeht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich habe ihr bereits erklärt, dass ich sofort mit ihr schlafen würde, wenn sie 16 wäre. Denn natürlich redet sie sich ja ein, dass ich sie vielleicht nicht genug mögen würde, weil ich sie "ablehne". Ich habe mit ihr offen über die Gesetzeslage gesprochen und ihr erklärt, was eine entsprechende Anzeige oder gar Verurteilung für mich bedeuten könnte.
Ich glaube, dass wir uns wirklich lieben. Solche intensiven Gefühle hatte ich bei keiner meiner zahlreichen gleichaltrigen Partnerinnen. Ich fühle, dass da wirklich was Besonderes passiert.
Verliebt...
Und wenn ich Gelegenheit sage dann meine ich das auch so. Sie stand schon splitternackt vor mir. Und ich habe NEIN zu ihr gesagt und sie nach langem Gespräch nach Hause geschickt. Also mehr an Selbstbeherrschung geht nicht würde ich sagen. Innerlich bin ich allerdings fast wahnsinnig geworden wie Ihr Euch vorstellen könnt. Ich war sowas von am Ende danach. Das war wie wenn man den Weihnachtsmann mitsamt allen erträumten Geschenken rauswerfen muss...
- Annika
- Beiträge: 4501
- Registriert: 08.10.2008, 21:38
- AoA: 90's bitch
- Wohnort: Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
Re: Verliebt...
was ist wenn mich die 13 jährige ableckt? Erlaubt?
Ich hasse klebrige Cola
sie musste ja wieder schütteln ..
Ich hasse klebrige Cola
sie musste ja wieder schütteln ..
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Re: Verliebt...
Mag zwar sein dass ich ein Depp bin, was das mit der Vollendung des Lebensjahres angeht. Aber was das gesetzliche angeht weißt Du nun, wo Du stehst. Aus dem grünen Bereich kann sehr schnell ein roter werden, daher ist das Wort Grauzone angebracht und es liegt an Dir, wie Du Dich weiter beherrscht.
Es geht nicht darum, dass Du Dich hier rechtfertigst, mir ist das sowieso egal.
Es geht nicht darum, dass Du Dich hier rechtfertigst, mir ist das sowieso egal.
Re: Verliebt...
Ich mache es immer so:
- Kein Gesetz übertreten
- Zustimmung der Eltern
- Keine Geheimnisse gegenüber Eltern (bzw. keine "schwerwiegende" Aufenthaltsort etc.)
- Wenn notwendig sich als Vaterfigur oder "größeren Bruder" geben (bei kleineren Kindern wird man sicher auch so gesehen)
"Was machst du denn bitte die ganze Zeit mit dem jungen Mädchen?"
"Was meinst du? Ich bin wie ein großer Bruder für sie."
- Kein Gesetz übertreten
- Zustimmung der Eltern
- Keine Geheimnisse gegenüber Eltern (bzw. keine "schwerwiegende" Aufenthaltsort etc.)
- Wenn notwendig sich als Vaterfigur oder "größeren Bruder" geben (bei kleineren Kindern wird man sicher auch so gesehen)
"Was machst du denn bitte die ganze Zeit mit dem jungen Mädchen?"
"Was meinst du? Ich bin wie ein großer Bruder für sie."
Re: Verliebt...
Erzählst Du Deinen Eltern auch, dass die Dame spöitternackt vor Dir stand und mit Dir schlafen wollte und Du Dich beherrschen musstest - Nein zu sagen? Dass Du sie oft angesehen hattest mit vielen Fantasien, die auf einmal wahr zu werden "drohen", Du es aber moralisch nicht hinnehmen willst?