Hier können auch nicht registrierte Gäste schreiben.
Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
Benutzeravatar
Lavinia Halbritter
Beiträge: 2263
Registriert: 28.07.2010, 21:57
AoA: 4-9-14

Re: Verliebt...

Beitrag von Lavinia Halbritter »

Gast hat geschrieben:Äh also gesetzlich befindest Du Dich in einer Grauzone und bist kurz davor, straffällig zu werden.
Gesetzlich befindet er sich in der grünen Zone und hält sich von der grauen fern.

@Tagträumer
Nach der Gesetzeslage habe ich dich ehrlich gesagt gefragt, weil es leicht dahin gesagt ist man kenne die Grenzen. Ich zum Beispiel habe anfangs gehofft, dass Zungenküsse legal sind, jetzt bin ich mir nicht sicher und lass es lieber (also wenn ich die Möglichkeit hätte). Das Problem ist, dass im Gesetz nur "sexuelle Handlungen" steht, aber nicht was das ist. Und bei einem Richter, der unbedingt jeden Pädo hinter Gittern sehen will kann die Definition des Begriffs sehr bereit sein. Es gibt also keine klaren Grenzen.
Benutzeravatar
Waldbär
Beiträge: 2078
Registriert: 08.10.2008, 21:21
AoA: 7-17
Kontaktdaten:

Re: Verliebt...

Beitrag von Waldbär »

Hallo Tagträumer!

Lass Dich nicht verunsichern, sage ich mal.
Erst einmal geht es ja um Liebe, sagst Du. Die Liebe kann bestehen, wenn ihr beide es wollt und daran arbeitet.
Und wenn ihr das durchhaltet, bis sie 14 ist, dann ist es sowieso gut. Wenn sie Dich dagegen vorher zum Mond schickt, weil Du ihr gewisse Wünsche nicht erfüllen willst/kannst, ja dann... hat sie es nicht besser verdient.
Und wenn Du sie vorher zum Mond schickst, weil sie Dir zu alt wird: tja, dumm gelaufen. Dann willkommen in der Welt der Perversen.

Also, eigentlich gibt es kein Problem. Oder?

Ach ja, Ministerpräsident kannst Du natürlich nicht werden. Aber da gewöhnt man sich dran.

Waldbär
Liebst du die Sonne? ©Mima

http://waldbaer.leadhoster.com/
Gast

Re: Verliebt...

Beitrag von Gast »

Tagträumer hat geschrieben: Doch ich kenne die Grenzen, und die Grenzen schmerzen. Sie zerreissen mich.

Ich werde bald wahnsinnig vor Sehnsucht nach ihr. Ist mir noch zu helfen? Wie kann man auf Dauer so leben?
Klingt für mich wie eine Grauzone. Damit meinte ich nicht die Praktiken wie Poklapps, sondern viel mehr, dass ihn die Grenzen schmerzen.

Und ein Zungenkuss ist eindeutig eine sexuelle Handlung.

Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15. Sind aber nur die rechtlichen Randnotizen. Sei einfach verliebt, halte Deine Grenzen weiter ein und dann machste Dich nicht strafbar.
Benutzeravatar
dex
Beiträge: 1374
Registriert: 10.07.2011, 17:23
AoA: 7-45

Re: Verliebt...

Beitrag von dex »

Gast, bei Vollendung des 1.Lebensjahres bist du 1.
Bei Vollendung des 14. Lebensjahres 14.
Aktuelle Torchat:

*******************

"Melancholia is gonna pass right in front of us.
And it's gonna be the most beautiful sight ever."


Lars von Trier
Benutzeravatar
Mitleser
Beiträge: 5500
Registriert: 28.01.2011, 17:45
AoA: 2-12

Re: Verliebt...

Beitrag von Mitleser »

Gast hat geschrieben:Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15.
Falsch, das 14. Lebensjahr vollendet man, wenn man 14 wird. Ein Kind, das seinen 1. Geburtstag feiert, hat ja auch schon ein ganzes Jahr gelebt.

EDIT: Da war jemand schneller als ich. ;)
Zuletzt geändert von Mitleser am 21.08.2011, 21:24, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Waldbär
Beiträge: 2078
Registriert: 08.10.2008, 21:21
AoA: 7-17
Kontaktdaten:

Re: Verliebt...

Beitrag von Waldbär »

Gast hat geschrieben:Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15. Sind aber nur die rechtlichen Randnotizen. Sei einfach verliebt, halte Deine Grenzen weiter ein und dann machste Dich nicht strafbar.
Nehmen wir doch mal die Fingerchen...
wenn das Kind 1 Jahr alt wird, ist genau das erste Lebensjahr vollendet.
Wenn das Kind 2 Jahre alt wird, sind zwei Lebensjahre vollendet.
Wenn das Kind 3 Jahre alt wird, sind drei Lebensjahre vollendet.
.
.
.
Und nun, wie viele Lebensjahre sind vollendet, wenn das Kind 14 Jahre alt wird?
Na?

Waldbär
Edit: ach, schon wieder zu lang dran rumgetippt. - Aber ist schon interessant, wie mancher doch seine Lebensqualität hätte steigern können, wenn er in der Grundschule aufgepasst hätte....
Zuletzt geändert von Waldbär am 21.08.2011, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
Liebst du die Sonne? ©Mima

http://waldbaer.leadhoster.com/
Gast

Re: Verliebt...

Beitrag von Gast »

Vollendung des 14 Lebensjahres. Das heißt, dass das 14 Lebensjahr abgeschlossen sein muss, bis die Einstufung Kind entfällt.

Was heißt denn bei Vollendung ist man? Angenommen man sagt, Hans Peter hat gestern das erste Lebensjahr vollendet. Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.
Benutzeravatar
dex
Beiträge: 1374
Registriert: 10.07.2011, 17:23
AoA: 7-45

Re: Verliebt...

Beitrag von dex »

Und das erste Lebensjahr zählt nicht, oder was? :mrgreen:
Aktuelle Torchat:

*******************

"Melancholia is gonna pass right in front of us.
And it's gonna be the most beautiful sight ever."


Lars von Trier
Benutzeravatar
Ovid
Beiträge: 9521
Registriert: 09.10.2008, 20:26

Re: Verliebt...

Beitrag von Ovid »

Gast hat geschrieben: Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.
Wenn Hans Peter gestern zwei Jahre alt wurde, dann hat er zwei Jahre gelebt, und zwei Jahre auf dieser Erde lebend vollendet.
Gast

Re: Verliebt...

Beitrag von Gast »

Waldbär hat geschrieben: Und nun, wie viele Lebensjahre sind vollendet, wenn das Kind 14 Jahre alt wird?
Na?

Waldbär
14. Das bedeutet auch, dass man 15 Jahre alt sein muss, bis das 14 Lebensjahr als abgeschlossen gilt und somit ist man bis ende 14 Kind und ab 15 keins mehr.

eine 14-Jährige ist rechtlich gesehen noch ein Kind, bis sie dieses Lebensjahr vollendet (abgeschlossen), sprich Geburtstag (den 15), hat.

Also wenn er sie mit 14 durchnimmt bekommt er mehr Probleme, als wenn sie 15 ist.
Benutzeravatar
Waldbär
Beiträge: 2078
Registriert: 08.10.2008, 21:21
AoA: 7-17
Kontaktdaten:

Re: Verliebt...

Beitrag von Waldbär »

Gast hat geschrieben: Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.
Und wenn Hans Peter gestern sein ganzes Leben vollendet hat, dann ist er heute tot.

Waldbär fazialpalmier
Liebst du die Sonne? ©Mima

http://waldbaer.leadhoster.com/
Benutzeravatar
dex
Beiträge: 1374
Registriert: 10.07.2011, 17:23
AoA: 7-45

Re: Verliebt...

Beitrag von dex »

Waldbär hat geschrieben: Und wenn Hans Peter gestern sein ganzes Leben vollendet hat, dann ist er heute tot.
Nö, laut Gast hat er dann noch n Jährchen, der Glückliche.
Aktuelle Torchat:

*******************

"Melancholia is gonna pass right in front of us.
And it's gonna be the most beautiful sight ever."


Lars von Trier
Benutzeravatar
Ovid
Beiträge: 9521
Registriert: 09.10.2008, 20:26

Re: Verliebt...

Beitrag von Ovid »

Gast. Schau dir mal diesen Wikiartikel an.

Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht

Mit deiner Logik wäre man dann erst mit 19 volljährig. :roll:
Gast

Re: Verliebt...

Beitrag von Gast »

Ich versteh den scheiß Begriff nicht. Vollendet heißt doch bis ende und nicht ab dann?
Also vollendetes 14 Lebensjahr, is demnach der Beginn des 14ten Lebnensjahres. Warum sollte ein Wort das Ende enthält der Beginn sein?
Gast

Re: Verliebt...

Beitrag von Gast »

Ja ok mein Fehler, das hatte ich falsch verstanden.

Das heißt wenn gesagt wird: Kindergeld erhält man maximal bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, dass man wenn man 25 wird, kein Kindergeld mehr erhält?
Antworten