Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich
Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.
Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.
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- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text
ist nicht erlaubt.
Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.
Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.
Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.
Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
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Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.
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Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
Verliebt...
Hilfe - Ich bin verliebt! Und das fühlt sich so wunderschön an.
Alles könnte so einfach sein, wenn sie nicht 12 Jahre alt wäre.
Sie zu sehen, mit ihr zu reden, ihr nahe zu sein, sie zu umarmen, zu drücken, mit ihr rumzualbern, in ihre liebevollen leuchtenden Augen zu sehen, wenn wir zusammen an einem Eis lecken... Ich fühle, sie liebt mich auch.
Und sie sagt mir, dass Sie mehr will.
Doch ich kenne die Grenzen, und die Grenzen schmerzen. Sie zerreissen mich.
Ich werde bald wahnsinnig vor Sehnsucht nach ihr. Ist mir noch zu helfen? Wie kann man auf Dauer so leben?
Alles könnte so einfach sein, wenn sie nicht 12 Jahre alt wäre.
Sie zu sehen, mit ihr zu reden, ihr nahe zu sein, sie zu umarmen, zu drücken, mit ihr rumzualbern, in ihre liebevollen leuchtenden Augen zu sehen, wenn wir zusammen an einem Eis lecken... Ich fühle, sie liebt mich auch.
Und sie sagt mir, dass Sie mehr will.
Doch ich kenne die Grenzen, und die Grenzen schmerzen. Sie zerreissen mich.
Ich werde bald wahnsinnig vor Sehnsucht nach ihr. Ist mir noch zu helfen? Wie kann man auf Dauer so leben?
Re: Verliebt...
Hallo TAgträumer,
ich kann mich da sehr gut in dich hineinversetzen,
hab soetwas auch durchlebt.
Melde dich doch mal über meine TorChatID, vielleicht kann ich dir weiterhelfen.
ich kann mich da sehr gut in dich hineinversetzen,
hab soetwas auch durchlebt.
Melde dich doch mal über meine TorChatID, vielleicht kann ich dir weiterhelfen.
-
- Beiträge: 2507
- Registriert: 08.10.2008, 19:52
Re: Verliebt...
Hallo Tagträumer.
Trotz allem genieße das Verliebtsein!
Stewy
Trotz allem genieße das Verliebtsein!
Stewy
- Lavinia Halbritter
- Beiträge: 2263
- Registriert: 28.07.2010, 21:57
- AoA: 4-9-14
Re: Verliebt...
Verliebt sein ist was schönes. Du darfst dich auch gerne anmelden. Ich denke du würdest hier gut reinpassen, und dann könntest du auch etwas mehr von dem Mädchen schreiben.
Und wenn du schreibst du kennst die Grenzen, kannst du mir die bitte auch erklären, weil ich blicke bei den ganzen Interpretationen und Gerichtsurteilen nicht wirklich durch. Wie darf man küssen, wo darf man streicheln usw.
Und wenn du schreibst du kennst die Grenzen, kannst du mir die bitte auch erklären, weil ich blicke bei den ganzen Interpretationen und Gerichtsurteilen nicht wirklich durch. Wie darf man küssen, wo darf man streicheln usw.
Ja. Es gibt immer eine Lösung. Für jedes Problem.Ist mir noch zu helfen?
- Horizonzero
- Beiträge: 14068
- Registriert: 29.01.2009, 18:08
- AoA: ab 8 aufwärts
- Wohnort: [email protected]
Re: Verliebt...
@ tagträumer, genieße die Zeit. Wie alt bist denn du, wenn die frage erlaubt ist ...
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
Re: Verliebt...
Versuchte Anstiftung zu sexuellem Missbrauch gelöscht.
GLF-Moderation
GLF-Moderation
Re: Verliebt...
Genieße es solange es geht,so was ist schneller wieder vorbei als dir lieb ist.
Scheiß RTL !
Verliebt...
@ Leon: was ist eine TorChatID und wie funtioniert das genau?
@ Janus Halbritter: also mit den genauen Gerichtsurteilen in Einzelfällen bin ich nicht vertraut. Meine persönlichen Grenzen heißen: kein Rumfummeln am nackten Körper, kein Zungenküssen, kein mich Nacktzeigen und natürlich kein Petting, Onanieren oder Sex mit Mädels unter 16.
Küsschen auf die Wange, Händchenhalten, Umarmen, über Wangen oder das Köpfchen streicheln dagegen halte ich für erlaubt. Auch ein spielerischer Klaps auf den Po hat noch keine 12jährige umgebracht.
Ich denke, dass diese Grenzen recht eindeutig sind.
@ Horizonzero: ich bin Anfang 30
@ Janus Halbritter: also mit den genauen Gerichtsurteilen in Einzelfällen bin ich nicht vertraut. Meine persönlichen Grenzen heißen: kein Rumfummeln am nackten Körper, kein Zungenküssen, kein mich Nacktzeigen und natürlich kein Petting, Onanieren oder Sex mit Mädels unter 16.
Küsschen auf die Wange, Händchenhalten, Umarmen, über Wangen oder das Köpfchen streicheln dagegen halte ich für erlaubt. Auch ein spielerischer Klaps auf den Po hat noch keine 12jährige umgebracht.
Ich denke, dass diese Grenzen recht eindeutig sind.
@ Horizonzero: ich bin Anfang 30
Re: Verliebt...
Das sagt das Gesetz:
Mit 30 biste voll strafmündig. Ah ja und wer sich nicht erwischen lässt, der braucht kein Gesetz zu fürchten. Ich sag mal miteinander schlafen wäre ein Schritt zu viel, aber... [Versuchte Anstiftung zu sexuellem Missbrauch gelöscht. GLF-Moderation]§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Verliebt...
@ Gast: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich erlaubt sein sollte mit einer 12jährigen Petting zu machen. Ich denke, dass mich das in Teufels Küche bringen könnte, wenn das irgendwer mitbekommt. Und die Erfahrung zeigt, dass alles irgendwann rauskommt ...
Re: Verliebt...
6 Monate bis 120 Monate (10 Jahre) Gefängnisstrafe stehen auf Petting.
Kannst Dir ja eine Sexualpraktik ausdenken und nach dem #176 gucken, wie lang Du dafür ins Gefängnis kämst.
Kannst Dir ja eine Sexualpraktik ausdenken und nach dem #176 gucken, wie lang Du dafür ins Gefängnis kämst.
Verliebt...
Na dann ist die Gesetzeslage doch klar definiert.
...sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren...
Petting ist ja wohl eine sexuelle Handlung. Im Endeffekt befriedigt man sich ja gegenseitig. Also eindeutige Sache und damit verboten.
...sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren...
Petting ist ja wohl eine sexuelle Handlung. Im Endeffekt befriedigt man sich ja gegenseitig. Also eindeutige Sache und damit verboten.
Re: Verliebt...
[...] Mich stört es nicht, wenn Du ins Gefängnis kommst. [...]
Nach dem zitierten Text ist sie ein Kind und jegliche sexuelle Handlung an ihr strafbar. Ab 15 wird die Strafhöhe etwas gesenkt. [...]
Editiert. GLF-Moderation
Nach dem zitierten Text ist sie ein Kind und jegliche sexuelle Handlung an ihr strafbar. Ab 15 wird die Strafhöhe etwas gesenkt. [...]
Editiert. GLF-Moderation
Re: Verliebt...
Wenn Du jetzt noch erzählst, was für sexuelle Handlungen ihr gemacht habt und damit Verbrechen zu gibst, müsste ich Dich anzeigen, um das Kind zu schützen. Die Polizei könnte anhand Deiner ID Deinen Aufentahltsort ausfindig machen. Auch wenn die IPs angeblich nicht gespeichert werden, gibts ja noch den yahoo bot der mich an der Aussage zweifeln lässt.
Äh also gesetzlich befindest Du Dich in einer Grauzone und bist kurz davor, straffällig zu werden.
Äh also gesetzlich befindest Du Dich in einer Grauzone und bist kurz davor, straffällig zu werden.
Re: Verliebt...
Jetzt ist Sascha gerade hier aktiv und wird vermutlich bald hier schreiben.
Daher zitiere ich gleich mal seinen Text:
Daher zitiere ich gleich mal seinen Text:
Passt irgendwie mehr zu diesem Thema als dem anderen.Sascha hat geschrieben: Für mich gibt es einige Unrechtsparagraphen im deutschen Strafrecht, nicht nur 176 und Kipo-Paragraphen, sondern noch einiges mehr (insbesondere was Drogen betrifft). Wenn jemand nur deswegen verurteilt wurde, ist er für mich erstmal unschuldig. Da muss schon anderes hinzukommen, bevor ich auch nur beginne, ihn moralisch zu verurteilen.
Hingegen gibt es völlig legale Handlungen, beispielsweise Anzeigen wegen Verstößen gegen solche Unrechtsparagraphen, die dazu führen, dass ich für denjenigen nur noch Verachtung übrighabe.