Ich ignoriere gar nichts. Die Defaultannahme verwende ich, wenn ich keine zusätzlichen Informationen zum Ignorieren oder Nichtignorieren habe.Ovid hat geschrieben:Dann ignorierst du willentlich und wissentlich zusätzliche Informationen.Sascha hat geschrieben: Nein, ist sie aber nicht. Die Defaultannahme ist die Nullhypothese.
Im Prinzip ist es schon möglich, mit künstlichen Fragestellungen Verwirrung zu stiften. So wie mal jemand das Prinzip der Einfachheit aushebeln wollte, indem er vorschlug, den Begriff "grot" für "vor Weihnachten grün, dann rot" einzuführen. Welche Hypothese ist dann einfacher - "X ist grün" oder "X ist grot"? Mit ähnlichen Sprachspielereien kann man sicherlich auch versuchen, die Logik des plausiblen Schließens in Paradoxien zu verwickeln.Und je nach Richtung, die du prüfst, kann die Nullhypothese das eine oder das andere sein.![]()
Dann kommt es allein auf die Fragestellung an, die man zu Beginn macht.
Aber so etwas wird mir jetzt doch zu off-topic.
Wenn ich wüsste, um welche es dir geht ...Inwiefern?Sascha hat geschrieben: Trotzdem widerspricht deine Annahme der Logik des plausiblen Schließens.
Kannst du deine Annahme und deinen Schluss nocheinmal kurz darlegen.
X: Die Frage, die uns interessiert (z.B. Schädlichkeit für A wenn ich einvernehmlich Sex mit A habe)
A: Eine zusätzliche Information (z.B. "Alter von A < 15". Oder "In China ist ein Sack Reis umgefallen".)
P(X): Plausibilität von X wenn über A nichts bekannt ist.
P(X|A): Plausibilität von X wenn A bekannt ist.
Wenn ich keine weiteren Informationen habe, ist P(X|A)=P(X).
Nein. Plausibles Schließen ist das, was ein rationaler Mensch annehmen sollte, wenn er keine Informationen hat.Damit das anwendbar ist, brauchst du weitere Informationen. Ansonsten ist in jedem Fall weder das eine noch das andere schlüssiger. Auch nicht wahrscheinlich schlüssiger.
Es gibt nun einmal Situationen (faktisch alle, wo wir entscheiden müssen) wo wir nicht genug Informationen haben, um etwas beweisen zu können. Dann bleibt uns nur plausibles Schließen (als rationale Alternative) oder eben würfeln oder sonstiger irrationaler Nonsens.
Plausibles Schließen stellt gar nicht den Anspruch, immer das richtige Resultat zu liefern, und schon deshalb ist "nicht anwendbar" Nonsens. Ich kann es immer anwenden. Manchmal wird würfeln bessere Resultate bringen, keine Frage. Trotzdem erwarte ich, dass plausibles Schließen im Mittel bessere Resultate bringt.
Kaum. Wenn ich zum Beispiel einfach die umgedrehte Frage stelle, bekomme ichIch bin mir sehr sicher, dass dies so abstrakt ist, dass ebenso das gegenteilige Ergebnis plausibel wird. Entweder durch eine modifizierte Fragestellung oder ähnliches.
P(nicht X|A)=P(nicht X) = 1-P(X) = 1-P(X|A), keinerlei Widerspruch.
Was wenn die Aufnahmen erst verbreitet werden, wenn der Darsteller selbst erwachsen ist?Es ist deswegen immer ein Betrug oder ein Überlisten, weil es nie einen informierten Konsens diesbezüglich geben kann, meiner Meinung nach.Sascha hat geschrieben: (Wenn wir darüber einig sind, dass "überlisten" implizit voraussetzt, dass der Vater denkt, die Tochter würde dies, wenn sie korrekt und vollständig informiert wäre, ablehnen.)
Dann schafft der Vater dem Kind nur eine potentielle Verdienstmöglichkeit für die Zukunft, die anders verloren ginge. Ich würde sie gerne nutzen, kann aber mangels eines solchen Vaters dies nicht mehr. Schade.
Ist mir schon klar, dass es nerven kann, wenn man keine Argumente hat. Dein Problem. Nicht meins, wenn ich keine habe, ändere ich meine Position.Genauso wie bei der Frage ob Homöoptahie wirksam ist, und in dieser Frage ob Kinderpornographie tolerabel ist, hat deine Gesellschaftsform und Staatstheorie einfach keine Relevanz. Es nervt. Wirklich.
Auswirkungen auf Dritte sind minimal, dienen allerbestens Fundamentalisten zur Begründung ihrer Aggressionen. Direkt betroffen sind die Pornodarsteller.Solche Interaktionen können Auswirkungen haben, die über die direkt Beiteiligten hinausgehen. Bei Pornograhie ist das so.
Höchstens bei öffentlicher Verbreitung an Stellen, wo viele Leute auch aus anderen Gründen vorbeigehen, und so etwas belästigend wirken kann, kann ich Betroffenheit Dritter akzeptieren. Als solche gekennzeichnete Pornoshops oder Pornoseiten sind ein akzeptabler Kompromiss. Wer sie aufsucht, will Pornos sehen und wird daher durch sie nicht belästigt.
Wer nicht, hat, im Gegensatz zu mir, einen Schadensersatzanspruch. Und der reicht aus.Das reicht nicht aus.Sascha hat geschrieben: Später als Erwachsener kann er das, und das ist alles schon in meinem Zitat berücksichtigt.
Für dich würde es ausreichen. Aber man kann nicht annehmen, dass jeder zu einem Sascha heranwächst.
Ich befürworte sie ja nicht, ich lehne lediglich ihre moralische Verurteilung ab.Allerdings... hat man ein bisschen die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren, wenn man dann dagegen das andere extrem propagiert, also Kindersex und Kinderpornographie befürwortet.
Befürworten wäre, wenn ich dir sage, du solltest besser Sex mit Kindern haben, und von ihnen Pornos drehen, weil das gut für ihre Entwicklung wäre.
Mache ich auch gerne. z.B. Grundgesetz einhalten. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit steht zwar nicht wörtlich drin, folgt aber nach BVerfG aus Art. 1 GG, hat also sogar sehr hohen Verfassungsrang.Realitätsnahe, nachvollziehbare Vorschläge machen. (sogar für den Mainstream)
Eine verhältnismäßige Strafe für eine wissenschaftlich (statistisch) trotz jahrelanger intensiver Forschung nicht einmal ansatzweise nachgewiesene Gefährdung der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Einzelnen könnte man vielleicht angemessen mit einer Geldbusse bestrafen, die allerdings kleiner sein müsste als die für Raser, bei denen die Gefährdung von Menschenleben wohl von niemandem bezweifelt wird.
Für Verbreitung von Kipo wäre Schadensersatz an den Darsteller angemessen.
Das Grundgesetz in dieser Frage durchzusetzen ist leider auch völlig unrealistisch.
Nachvollziehbar für den Mainstream dürfte es allerdings auch sein. Zumindest habe ich noch keine detailliertere Gegenargumentation aus dem Mainstream zu sehen bekommen. Was ja ein leichtes wäre, wäre dies nicht nachvollziehbar.