"Das Gericht verurteilte den Angeklagten (zu 8 Jr plus lebenslänglich SV="Schutzhaft" a la 3. Reich = KZ) nicht nur wegen des Besitzes, sondern auch, weil er die Dateien während des Ladens öffentlich zugänglich gemacht hatte. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg war bei Zufallsrecherchen im Internet auf den Mann gestoßen."
Das zeigt also 1.) dass der Mann wohl Torrents runterlud ("leeching") und nach der 100%-Anzeige nicht abschaltete, wonach jedes Torrent-Programm in den Upload-Modus ("seed") geht, und er so den Tatbestand der Verbreitung erfüllte. -- Usenet-Newsgroups sind da sicherer. -- Und..
2.) ...dass LKA-Agenten und HiWis mit "Lizenz zum KiPo-Gucken" offensichtlich auch ohne Anfangsverdacht und Gerichtsbeschluss im Internet mitsurfen. ("Zufallsrecherchen") -- Was die da außer KiPo wohl alles abfangen und lesen?

Besonders auffällig ist, dass der Mann in der Bewegung für Emanzipation von GL und BL aktiv und Contergan-geschädigt war. (Übrigens: Der Erfinder dieser Höllendroge, die schwere Missbildungen bei Babies verursachte, entwickelte vor 1945 das Gift als KZ-Arzt mit Menschenversuchen. Der gute Herr Doktor wurde weder dafür, noch für seine grob-fahrlässige weltweite Verbreitung des Pharmazeutikums je zur Verantwortung gezogen.

Zitat: "Gerechtigkeit gibt es nicht! Es gibt nur Gerichtsurteile!" (Mein Jura-Professor).