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Bird of Hermes
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Bird of Hermes »

Naja wirklichkleitsnahe...ich meld mich wieder wenn ich ne 9yo mit faustgrossen Augen gesehen habe XD
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Luna
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Luna »

Ein Liter Cola + Süßigkeiten so viel die neun y.o. essen mag. Dann wird aus >> :o das hier >> :shock:
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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k!m

Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von k!m »

Von der Erkennbarkeit her wird das Niveau definitiv erreicht. Von der Wiedergabequalität her teilweise auch. Und da steht ja auch nicht, dass das Niveau photographisch sein soll, sondern photographisch im Sinne von dokumentarisch. Bei Lolicon handelt es sich um eine Dukumentation eines Geschehens.

Lieber auf Sicherheit gehen ;). Genaueres konnte ich dazu aber auch nicht finden.

lg k!m
k!m

Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von k!m »

Bird of Hermes hat geschrieben:Naja wirklichkleitsnahe...ich meld mich wieder wenn ich ne 9yo mit faustgrossen Augen gesehen habe XD
Es geht nicht darum, dass ein Kind wirklichkeitsnah aussieht, sondern dass eine Handlung wirklichkeitsnah und als solche erkennbar wiedergegeben wird.

lg k!m
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Luna
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Luna »

Ich bitte Euch! Die Politiker sind doch zum pfeifen ey!

Zeichnungen sind böse & illegal.
Sendungen*, in denen Mädchen halbnackt Kokosnüsse bemalen, sind ok...:roll:

*"Reisen in ferne Welten" lief Gestern um 17:45 auf 3Sat.
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Dorian
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Dorian »

Wirklichkeitsnah ist wirklich etwas schwammig.
Sowas lässt sich wohl nur über Präzedenzfälle lösen.
Die frage ist nun, ob sich der TE in Gewfahren gibt, wenn er als Fan aktiv wird...
So wie ich es sehe, ist die Frage von uns nicht beantwortbar.
Was macht man, wenn man eine juristische Frage hat um in Erfahrung zu bringen, ob man etwas tun darf?
Muss es erst zum Prozess durch Selbstanzeige kommen?
Wie funktioniert da unser bzw. der Österreichische Rechtsstaat?

@Lunatic, bleib sachlich oder geh in den kindergarten oder gleich ins LU.
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Luna
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Luna »

D! hat geschrieben:@Lunatic, bleib sachlich oder geh in den kindergarten oder gleich ins LU.
Wo bin ich denn bitte nicht Sachlich geblieben?
Ich gebe immer stets Quellen zu meinen Behauptungen an.

Wenn Du es nicht akzeptieren kannst, dass ich Unsere Politiker als pfeifen bezeichne, dann musst Du eben damit leben. Ich kann sie ja auch Heuchler nennen, aber ich weiß nicht, ob Du das Wort Heuchelei kennst D!. Das Fett gedruckte, war jetzt mal so was von unsachlich. =þ
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Sairen
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Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von Sairen »

Ich sags mal so: Lolicon ist wohl was man wortwörtlich Grauzone nennt.
So gaaaanz treffen die Paragrafen zwar nicht zu, aber damit erwischen lassen würde ich mich dennoch nicht.
See you on a dark night
lolikon-fan

Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von lolikon-fan »

Dann sehe ich es richtig, dass man es entweder als Kunst interpretieren oder dem Paragraphen unterordnen kann? Welches davon entspricht der üblichen Handhabung? Sind konkrete Fälle bekannt?
k!m

Re: Rechtslage Lolikon

Beitrag von k!m »

lolikon-fan hat geschrieben:Dann sehe ich es richtig, dass man es entweder als Kunst interpretieren oder dem Paragraphen unterordnen kann?
Jain.

Für Österreich kann ich nicht viel zu sagen. Für Deutschland ist es klar, dass Lolicon unter den KiPo-Paragraphen fällt.
lolikon-fan hat geschrieben:Welches davon entspricht der üblichen Handhabung? Sind konkrete Fälle bekannt?
Für Österreich sind mir keine solche bekannt. Kommen aber sicher noch.

Eine entscheidende Rolle spielt bei der juristischen Praxis auch der Gesamtkontext. Wenn bekannt ist, dass der Angeklagte pädophil ist, dann fällt es den Richtern und Staatsanwälten deutlich leichter zu begründen, dass die Bilder (oder Videos) für sexuelle Zwecke genutzt worden oder genutzt werden sollten.

Dazu gibt es in Deutschland höchstrichterliche Entscheidungen. In einem wissenschaftlichen Kontext z.B. sind auch pornographische Materialien nicht als pornographisch im Sinne des Strafgesetzbuches einzustufen.

Eine Kontextfrage eben - und als Pädo, der diese Dinge besitzt, hat man eben schlechte Karten, da wieder rauszukommen.

lg kim
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