geht es um die sicherheitsverwahrung. kann es jemand sehen. auf bundestag tv oder vielleicht sogar aufnehmen???
mich interessiert was sie unter schwerem sexuellen missbrauch verstehen und wiesp das gewaltlose erotika mit minderjähringen auch betreffen soll.
vielen dank
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Re: heute im bundestag
Jede Debatte über Sicherheitsverwahrung ist menschenverachtend, ein Verstoß gegen die "unantasbare" Menschenwürde. Es gibt kein Vergehen, das eine nach Verbüßung des Strafmasses nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigt. Ebenso eine während des Urteils ausgesprochene Sicherungsverwahrung beruht auf einer möglichen Warscheinlichkeit. Um die aber richtig einschätzen zu können, bedarf es prophetischer Fähigkeiten.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
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Re: heute im bundestag
Sicherheitsverwahrung = Schutzhaftlager= Konzentrationslager = VernichtungslagerTransenopa hat geschrieben:... Sicherheitsverwahrung ist menschenverachtend, ein Verstoß gegen die "unantasbare" Menschenwürde. .....
Re: heute im bundestag
So weit würde ich gedanklich nicht gehen, aber die Trendrichtung ist nachvollziehbar.Alle kommt wieder hat geschrieben: Sicherheitsverwahrung = Schutzhaftlager= Konzentrationslager = Vernichtungslager
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
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Re: heute im bundestag
Ich würde die Sicherheitsverwahrung nicht grundsätzlich verteufeln, denn wie soll man z. B. sonst unsere Kinder vor einschlägigen Wiederholungs-Sexualstraftätern schützen?
Neben allen präventiven und strafrelevanten Maßnahmen, die natürlich grundsätzlich vorweg zu nehmen sind, bleibt dieses doch nur noch als sogen. "letztes Mittel".
Das schlichte "Wegsperren für immer", wie es einmal unser Ex-Kanzler Schröder gefordert hatte, scheitert allein schon einmal an unseren gültigen Rechtsgrundlagen, und das ist auch gut so. So einfach darf man es sich natürlich auch nicht machen.
Eine Sicherheitsverwahrung im Anschluss an eine angemessene Strafe dürfte wohl notwendig sein, wenn alle andere Maßnahmen, wie z. B. eine Therapie, nicht greifen. Sie bedeutet immerhin Schutz für die möglichen Opfer und daran sollte man doch immer zuerst denken!
Eine Sicherheitsverwahrung bedeutet nicht lebenslangen Knast, sondern eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung. Eine Assoziation zu Vernichtungslagern herzustellen, finde ich ungeheuerlich und daher nicht angemessen.
Oder kennt jemand von den Kritikern bessere Maßnahmen?
Neben allen präventiven und strafrelevanten Maßnahmen, die natürlich grundsätzlich vorweg zu nehmen sind, bleibt dieses doch nur noch als sogen. "letztes Mittel".
Das schlichte "Wegsperren für immer", wie es einmal unser Ex-Kanzler Schröder gefordert hatte, scheitert allein schon einmal an unseren gültigen Rechtsgrundlagen, und das ist auch gut so. So einfach darf man es sich natürlich auch nicht machen.
Eine Sicherheitsverwahrung im Anschluss an eine angemessene Strafe dürfte wohl notwendig sein, wenn alle andere Maßnahmen, wie z. B. eine Therapie, nicht greifen. Sie bedeutet immerhin Schutz für die möglichen Opfer und daran sollte man doch immer zuerst denken!
Eine Sicherheitsverwahrung bedeutet nicht lebenslangen Knast, sondern eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung. Eine Assoziation zu Vernichtungslagern herzustellen, finde ich ungeheuerlich und daher nicht angemessen.
Oder kennt jemand von den Kritikern bessere Maßnahmen?
In der Jugend studiert man Erwachsene, um klug zu werden.
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.
(Peter Rosegger)
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.
(Peter Rosegger)
Re: heute im bundestag
Danke, Humbi, daß du deine Meinung hier äußerst.
Opferschutz ist das Eine, Menschenwürde das Andere. Der Richter hat also nach dem neuen Recht die Pflicht, eine Sicherungsverwahrung direkt mit dem Urteil ( Strafmass ) auszusprechen. Woher aber will dieser Richter wissen, was in zehn oder fünfzehn Jahren ist? Wer gibt ihm das Recht, zu bestimmen, dass dieser oder jener Täter trotz seiner "Gefährlichkeit" sich nicht doch irgendwann resozialisieren will. Eine erst mal verfügte Sicherungsverwahrung ist dann kaum noch zurück zu nehmen, was aus Bequemlichkeits - und Kostengründen in unserer Justiz eh nicht geschehen wird. Eingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung, wie du und die Politiker es nennen, ist doch nur ein Alibi-Wort für Wegsperren. Die Bevölkerung soll immer noch an eine humane Justiz glauben. Aber das ist alles andere als human. Das ist einfach nur eine Bestrafung für Taten, die der Verurteilte eventuell später ausführen könnte.
Mal ein Beispiel:
Klein Fritzchen spielt für sein Leben gern Fussball, dabei passiert es, dass er den Ball auch mal in Nachbars Scheibe schiesst, denn er hat verbotener Weise wieder einmal im Hinterhof gebolzt. Der Vater, der nun für den Schaden aufkommen soll, bestraft klein Fritzchen für diese Tat mit zehn Schlägen auf den Hintern ( ich weiss, dass das auch verboten ist ) Nun, beim sechsten Schlag fällt dem Vater ein, dass klein Fritzchen nach dieser Bestrafung weiter Fussball spielen wird und die Warscheinlichkeit, dass er noch weitere Scheiben zerschiesst ist so hoch, dass der Vater ihm gleich fünfzig weitere Schläge verpasst, für Taten, die klein Fritzchen noch nicht begangen hat.
Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas irgendwann mal geschieht, ist doch nicht zu verurteilen, wird aber jetzt vor Gericht Standart.
Fazit: Auch, wenn der Täter zehn mal mit äusserster Brutalität seine Taten beging, kann ich nicht behaupten, dass er es beim elften Mal wieder so machen wird.
Opferschutz sollte wirklich ganz oben in der Liste stehen, da gebe ich dir Recht, aber auch wenn dieser Täter weiterhin weggesperrt wird, wird es immer wieder neue Täter - und somit auch neue Opfer geben. Ich befürchte jedoch, dass die Vertuschungsmorde rapide ansteigen werden.
Opferschutz ist das Eine, Menschenwürde das Andere. Der Richter hat also nach dem neuen Recht die Pflicht, eine Sicherungsverwahrung direkt mit dem Urteil ( Strafmass ) auszusprechen. Woher aber will dieser Richter wissen, was in zehn oder fünfzehn Jahren ist? Wer gibt ihm das Recht, zu bestimmen, dass dieser oder jener Täter trotz seiner "Gefährlichkeit" sich nicht doch irgendwann resozialisieren will. Eine erst mal verfügte Sicherungsverwahrung ist dann kaum noch zurück zu nehmen, was aus Bequemlichkeits - und Kostengründen in unserer Justiz eh nicht geschehen wird. Eingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung, wie du und die Politiker es nennen, ist doch nur ein Alibi-Wort für Wegsperren. Die Bevölkerung soll immer noch an eine humane Justiz glauben. Aber das ist alles andere als human. Das ist einfach nur eine Bestrafung für Taten, die der Verurteilte eventuell später ausführen könnte.
Mal ein Beispiel:
Klein Fritzchen spielt für sein Leben gern Fussball, dabei passiert es, dass er den Ball auch mal in Nachbars Scheibe schiesst, denn er hat verbotener Weise wieder einmal im Hinterhof gebolzt. Der Vater, der nun für den Schaden aufkommen soll, bestraft klein Fritzchen für diese Tat mit zehn Schlägen auf den Hintern ( ich weiss, dass das auch verboten ist ) Nun, beim sechsten Schlag fällt dem Vater ein, dass klein Fritzchen nach dieser Bestrafung weiter Fussball spielen wird und die Warscheinlichkeit, dass er noch weitere Scheiben zerschiesst ist so hoch, dass der Vater ihm gleich fünfzig weitere Schläge verpasst, für Taten, die klein Fritzchen noch nicht begangen hat.
Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas irgendwann mal geschieht, ist doch nicht zu verurteilen, wird aber jetzt vor Gericht Standart.
Fazit: Auch, wenn der Täter zehn mal mit äusserster Brutalität seine Taten beging, kann ich nicht behaupten, dass er es beim elften Mal wieder so machen wird.
Opferschutz sollte wirklich ganz oben in der Liste stehen, da gebe ich dir Recht, aber auch wenn dieser Täter weiterhin weggesperrt wird, wird es immer wieder neue Täter - und somit auch neue Opfer geben. Ich befürchte jedoch, dass die Vertuschungsmorde rapide ansteigen werden.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Mahadma Gandhi
Re: heute im bundestag
Ich wär lieber in einem Knast, als im MRV, denn da wären Leute, die mich sicher umbringen würden. Ich will nicht mehr leben, wenn ich nicht mehr frei sein könnte!humbert2 hat geschrieben:Eine Sicherheitsverwahrung bedeutet nicht lebenslangen Knast, sondern eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung. Eine Assoziation zu Vernichtungslagern herzustellen, finde ich ungeheuerlich und daher nicht angemessen.
Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit ist es nicht, es ist eine eingeschnittene Denkfreiheit. Zensur findet in den MRV-Langern wie in jeder JVA statt!
Der vergleich hinkt, aber er ist nicht unangebracht.
Vernichtet wird niemand durch Arbeit oder ZyklonB, sondern durch einfaches Wegsperren. Die Therapien sind nicht der Rede wert und keine gute Chance um aus dem Lager zu kommen, da hilft meist nur der Tod.
Es ist falsch Menschen weg zu sperren.
Richtig, wenn sich richter auch nur etwas unsicher sind, schreiben sie das mit möglicher nachträglicher Sicherheitsverwahrung in das Urteil. Das das nun bei sehr vielen drinnen steht, bedeutet, dass man es um so häufiger angreifen können wird! Das finde ich ist ein kleiner Sieg.Transenopa hat geschrieben:Der Richter hat also nach dem neuen Recht die Pflicht, eine Sicherungsverwahrung direkt mit dem Urteil ( Strafmass ) auszusprechen. Woher aber will dieser Richter wissen, was in zehn oder fünfzehn Jahren ist? Wer gibt ihm das Recht, zu bestimmen, dass dieser oder jener Täter trotz seiner "Gefährlichkeit" sich nicht doch irgendwann resozialisieren will.
Ich gehe eh davon aus, dass man es bei einer Revision durch kriegt, dass eine Sicherheitsverwahrung nach der ersten Tat nicht greift, es sei denn man stellt sich dämlich an und hat schlechte Anwälte (Auch Pflichtverteidiger können was).
Ja, ooooooder für die Fußfessel! Das ist auch ein heißes Thema. Dann werden nicht nur Hunde, sondern auch Pädos aufm Spielplatz angeleintEingeschränkte Bewegungsfreiheit unter Beobachtung, wie du und die Politiker es nennen, ist doch nur ein Alibi-Wort für Wegsperren

Aber wir sind doch alle Handzahm zu jungen Damen... also keine falsche Scheu.
Das Gefühl habe ich auch. Mehr durch die Presse und indirekt durch die Gesellschaft. Juristen sind etwas träger - zum Glück?Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas irgendwann mal geschieht, ist doch nicht zu verurteilen, wird aber jetzt vor Gericht Standart.
Also scheiß auf den Opferschutz! Es sei denn du siehst alle als potentielle Opfer.auch wenn dieser Täter weiterhin weggesperrt wird, wird es immer wieder neue Täter - und somit auch neue Opfer geben.
Präventive Arbeit mit Pädos ist für mich Der Weg, bevor es Opfer gibt.
Um so besser, Missbrauch (mit und ohne vergewaltigung) ist eh das schlimmste was man einem Kind antun kann, ist doch eh besser, wenns das Kind dann nicht mehr ertragen muss mit der Schande und den psychischen problemen zu leben. Therapeutenkosten werden gespart... also ich weiß nicht, was es da zu befürchten gibt.Ich befürchte jedoch, dass die Vertuschungsmorde rapide ansteigen werden.

Was mir zu dem Beispiel einfällt:
Der Vater gehört Verprügelt - verbal!
Er schafft es nicht mit seinem Sohn spielen zu gehen, aber hat die Zeit ihn zu schlagen. Wenn er es nicht schafft, sucht er keine passende Alternative (Sportverein, Softball,...) und das ist der Fehler an der Sache.
Der Junge muss Spielen, egal wo. Zur Not in Laos oder Kambodscha, da sind die Scheiben auch nicht so teuer.

Zuletzt geändert von Smaragd aus Oz am 04.12.2010, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fehler in Zitat-Formatierung beseitigt - betrifft erstes Zitat + Antwort.
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