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Nemo
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Frau muss ihr Baby nach Geburt abgeben

Beitrag von Nemo »

Weil sie mit einem ehemaligen Kinderschänder zusammen lebt:
Gericht ordnet an: Frau muss ihr Baby nach der Geburt abgeben


Auf Betreiben des Jugendamts hat das Familiengericht einer Mutter ihre drei Kinder entzogen. Zudem muss sie ihr Baby, das voraussichtlich in diesem Monat geboren wird, mit Verlassen des Krankenhauses in die Obhut der Behörden geben.

Das Jugendamt erlärt sein Handeln mit dem Vorleben des neuen Freundes der Braunschweigerin: Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines mit ihm verwandten Kindes rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Darüber hinaus heißt es, wie er selbst sagt, in einem Gutachten: Eine Wiederholung der Tat könne nicht ausgeschlossen werden.
Der Mann ist der Vater des noch ungeborenen Babys, nicht aber der anderen drei Kinder.

Was die Frau, Ihr neuer Freund und ihre Mutter sagen
Die Frau fühlt sich vom Jugendamt verraten und wendet sich an die BZ. Sie sagt, sie habe mit offenen Karten spielen wollen und den Behörden selbst mitgeteilt, dass sie mit einem Mann liiert ist, der wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft ist. Erst habe man ihr gesagt, sie müsse sich keine Sorgen machen. Doch dann hätten Jugendamt und Polizei ihre drei Kinder in einer "Nacht-und Nebelaktion" mitgenommen.

Auperdem habe sich ihre Freund in den zwei Jahren,die er wieder auf freiem Fuß sei, nichts zu Schulden kommen lassen. Nach Meinung der Frau sollte gelten: "Jeder hat eine zweite Chance verdient. Meine beiden größeren Kinder sagen sogar Papa zu ihm."

Die Mutter der Frau war eignener Aussage zufolge eng in die Erziehung der Enkel eingebunden.Sie fragt: "Wieso hat man die Kinder nicht in meine Obhut gegeben? Wir hätten auch nichts gegen unangekündigte Besuche des Jugendamtes gehabt und wären dort auch regelmäßig vorbeigekommen."

Was das Jugendamt sagt
Es gehe nicht um die Frage, ob und wann ein Jugendamt eingreifen dürfe, sondern vielmehr daraum, wann ein Jugendamt zum Eingreifen verpflichtet sei, betont die Stadt. Sie verweist auf Artikel 6 Grundgesetz: "Pflege und Erziehung der KInder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft". Auf dieser Grundlage sei das Jugendamt mit dem gesellschaftlichen Schutz der Kinder in Obhut ihrer Eltern betraut. Handeln Eltern gegen das Wohl ihrer Kinder, habe das Jugendamt einzugreifen.

Wenn es,wie in diesm Fall - Kenntnis erhalte, dass der neue Lebensgefährte einer Mutter mehrerer Kinder rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt ist, hierfür die volle Haftstrafe verbüßt hat und nunmehr mit Kleinkindern auf engstem Raum zusammenlebt, habe das Jugendamt genauestens zu prüfen, ob die Mutter ihre Kinder im Falle eines Falles ausreichend schützen könne. Könne sie es nicht, sei im Interesse der Kinder unverzüglich einzugreifen.

Warum wurden die Kinder den leiblichen Vätern anvertraut? Das Jugendamt: "Leben Eltern getrennt, kommt vorrangig das Aufwachsen beim leiblichen Vater als Alternative in Betracht. Es wird dann sorgfältig geprüft, ob das Wohl der Kinder beim Vater gefährdet wäre."

Da in diesem Fall beide Väter nicht in Braunschweig lebten, hätten zwei andere Jugendämter unabhängig voneinander am jeweiligen Wohnort der Männer geprüft, ob diese das Sorgerecht erhalten können. Sie hätten keine Hinweise auf eine Gefährdung gefunden.Das Familiengericht habe ihnen folglich das Sorgerecht übertragen. Es handele sich also nicht um eine Inobhutnahme durch das Jugendamt.

Im Fall des noch ungeborenen Kindes aber hat das Amt den Entzug des Sorgerechts bereits beantragt, weil die Mutter den Schutz des Kindes in der derzeitigen Situation nicht gewährleisten könne.

Was das Familiengericht sagt
Ein Sprecher bejaht, dass der Sorgerechts-Beschluß getroffen und gegen ihn kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Mehr dürfe er nicht sagen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 03.11.2010

http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/13179652


Hier hat das Jugendamt also vorsorglich und aus reiner Prävention gehandelt. Ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder bedeutet also eine Gefahr für immer.
Ich frage mich nach Lesen dieses Artikels: Was wäre passiert, wenn die Frau dem Jugendamt nichts gesagt hätte?
Was ist mit einschlägig vorbestraften Gewalttätern? Entzieht das Jugendamt denen auch vorsorglich die Kinder, wenn sie eine neue Beziehung eingehen?
Hätte man die Familie nicht doch lieber unter regelmässige Beaufsichtigung stellen können, bzw. den Freund mit Auflagen versehen, dass er sich einer regelmässigen Therapie oder Behandlung, wie z. B. durch die Charité unterzieht?
Oder ist diesen Menschen für die Zukunft jegliches Familienleben untersagt?
In der Jugend studiert man Erwachsene, um klug zu werden.
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.

(Peter Rosegger)
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Marianne
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Re: Frau muss ihr Baby nach Geburt abgeben

Beitrag von Marianne »

Also das erste was ich gedacht habe ist, ob das hier in Deutschland ist.
Und als ich gelesen habe, dass es tatsächlich so ist war ich schon schokiert.
Der Mann hat seine Strafe abgesessen und sich eine Zeit lang nichts zu schulden kommen lassen und dann sowas?
Das ist doch skandalös!
Auch finde ich es doch schon dumm, dass die Frau das den Behörden gesagt hat. Klüger wäre es gewesen nichts zu sagen, dann wären die vermutlich niemals darauf gekommen.
Engelche Engelche flieg!
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