Perma hat geschrieben:Bruno hat geschrieben:Und worin diese wirklichen Wünsche und Bedürfnisse des Kindes nun tatsächlich bestehen, das ist sehr wohl eine Glaubensfrage.
Aufgabe und Pflicht der Eltern eines Kindes ist es für das Wohl des Kindes Sorge zu tragen. Eltern haben den Willen des Kindes zu vertreten und nicht ihren eigenen Willen dem Kind aufzuerlegen.
Wie ich oben ja deutlich gesagt habe, besteht für die Bezugspersonen selbstverständlich die höchste Priorität darin, den kindlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Aber worin diese kindlichen Bedürfnisse in der Tiefe nun tatsächlich bestehen, das ist eben hochgradig eine Glaubenssache. Je nach persönlicher Überzeugung - oder auch unter dem Einfluss eigener Orientierungslosigkeit - wird die Bezugsperson artikulierte kindliche Willensäußerungen und signalisierte Bedürfnisse freilich sehr unterschiedlich interpretieren. Eine "objektive" Einstellung gegenüber dem Kind ist unmöglich (und wäre auch gar nicht wünschenswert).
Perma hat geschrieben:Bruno hat geschrieben:Bezugspersonen müssen Vorbilder sein, als solche ihre gelebten Überzeugungen an das Kind weitergeben und somit selbstverständlich einen Einfluss auf das Kind ausüben.
Zunächst ist ein Kind ein eigenständiges Individuum, mit eigenen Wünschen, Bedürfnissen und einem eigenen Willen. Aufgabe und Pflicht der Bezugspersonen ist es, diesem Individuum die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen.
Solange sich aber nicht mit dem Kind und seiner eigenen Individualität auseinandergesetzt wird, sondern immer nur über das Kind geredet und bestimmt wird, ist diese freie Entfaltung kaum möglich.
Da stimme ich dir freilich voll und ganz zu. Allerdings setzt eine Auseinandersetzung mit dem kindlichen Individuum eine
Reife der erwachsenen Bezugsperson voraus. Es ist gefährlich, eine "Auseinandersetzung", die nicht in die Tiefe geht, mit einer tatsächlichen Auseinandersetzung zu verwechseln. Ich verweise hier wiederum auf das, was ich im obigen Absatz geschrieben habe.
Perma hat geschrieben:Bruno hat geschrieben:Es ist für eine erwachsene Bezugsperson weder wünschenswert noch möglich, das Kind nicht zu beeinflussen.
Was für die erwachsene Bezugsperson wünschenswert ist m.E. ohne Belang. Wenn Erwachsene ein Kind zeugen haben sie diesem Wesen gegenüber die verdammt Pflicht für das Wohl des Kindes zu sorgen und nicht das Kind derart zu beeinflussen, wie sie es gerne hätten.
Nein, du hast mich missverstanden. Gemeint habe ich - was sich aus dem Kontext auch erschließt -,
dass es im Sinne des Kindeswohls nicht wünschenswert ist, dass die erwachsene Bezugsperson keinen Einfluss auf das Kind ausübt. Abgesehen davon, dass es auch gar nicht anders möglich ist.
Perma hat geschrieben:Bruno hat geschrieben:Es ist hingegen sehr gefährlich, sich einzureden oder zu glauben, dass dies wünschenswert und möglich sei.
Daß die überwiegende Mehrzahl der Erwachsenen und Eltern nicht dazu in der Lage mit einem Kind entsprechend umzugehen, heißt noch lange nicht, daß dies nicht grundsätzlich doch möglich wäre.
Auch hier hat du mich leider missverstanden. Es ist deswegen gefährlich, sich einzureden oder zu glauben, dass es wünschenswert und möglich sei, das Kind nicht zu beeinflussen, weil das Kind von der Bezugsperson in einem solchen Fall dann
unbewusst beeinflusst wird.
Perma hat geschrieben:Was ist denn bitte hochgradig sexualisiert? Sexualität gehört zum Menschsein. Außerdem machts Spaß, es sollte allerdings sinnvollerweise allen beteiligten Spaß machen. Der Umgang mit Sexualität an sich ist m.E. das größte Problem.
Es gibt gute wissenschaftliche Literatur über die Veränderung des Stellenwertes und der Bedeutung von Sexualität in der menschlichen Gesellschaft. Ich empfehle hier:
Eder, Franz X.: Kultur der Begierde. Eine Geschichte der Sexualität (Beck'sche Reihe 1453). München 2002
Vgl. dazu auch meinen GLF-Beitrag unter:
http://www.girlloverforum.net/forum/vie ... 778#p32778
Perma hat geschrieben:Bruno hat geschrieben:Diese Entwicklung - die nicht zuletzt dadurch weiter forciert wird, dass von Pädos/GLs selbst die Grenze zwischen Sexuellem und Nicht-Sexuellem verwischt wird - ist entschieden zu verurteilen.
Was ist denn bitte genau sexuell, was nicht? Wenngleich es sicherlich in bestimmten Fällen klare Unterschiede gibt, gibt es sicherlich noch etliches, was nicht direkt in die eine oder andere Kategorie fällt. Selbst gleiche Handlungsweisen fallen situationsbedingt nicht immer in die gleich Kategorie. Woran kann man diese Grenzfälle dann unterscheiden? An der Menge der ausgeschütteten Hormone vielleicht?
Es gibt wohl kaum begriffliche Kategorien auf dieser Welt, die sich nicht mit entsprechender Argumentation verwässern lassen. Entscheidend ist freilich immer auch die persönliche Absicht. Wer - etwa aus persönlichen Gründen - an einer eher unscharfen Begriffsbedeutung interessiert ist wird natürlich anders argumentieren als jemand, der dies nicht ist, usw.
kimberly hat geschrieben:verwirrende Verwässerung ist für mich, wenn man die brutale Vergewaltigung eines 3-jährigen Mädchens mit dem erotischen Spiel mit einem 13-jährigen Mädchen gleichsetzt - was nach aktuellem Strafrecht (auf dem Du Dich stützt) geschieht.
Ich habe niemals gesagt, dass ich die brutale Vergewaltigung eines 3-jährigen Mädchens mit dem erotischen Spiel mit einem 13-jährigen Mädchen gleichsetzen würde. Und in der juristischen Praxis ist das in aller Regel ja auch nicht der Fall. Ich habe lediglich gesagt, dass ich die gängige juristische Definition von "sexueller Handlung" grundsätzlich für gut und sinnvoll halte, um sexuelle Handlungen von anderen Handlungen zu unterscheiden.
kimberly hat geschrieben:[...] Wo ist die Grenze, wo sind die "qualitativen Unterschiede"?
Der qualitative Unterschied besteht darin, ob Handlungen in einer explizit sexuellen
Absicht geschehen oder nicht. Handlungen, die als sexuelle Handlungen definiert sind, geschehen in aller Regel
immer in sexueller Absicht. Und wenn Handlungen an Kindern ausgeübt werden, die vom äußeren Erscheinungsbild her keine sexuellen Handlungen sind, die aber in explizit sexueller Absicht geschehen, dann bleibt es wohl in der Regel nicht bei diesen Handlungen, sondern sie sind dann nur Vorspiel zu anderem. Wenn es aber doch dabei bleibt, dann ist es juristisch ja kein Problem.
Dass ich Handlungen an Kindern in explizit sexueller Absicht für mich persönlich auch dann ablehne, wenn sie sich nicht äußerlich als sexuelle Handlungen manifestieren, wird nach allem, was ich bisher geschrieben habe, allerdings nicht sehr überraschend sein.
kimberly hat geschrieben:Ein Vater, der mit seiner Tochter und ihren Freundinnen spielt, der muss ständig darauf achten, keine falschen Berührungen zu machen - auch völlig ohne sexuelle Motivation.
Nein, ohne sexuelle Motivation passieren auch keine "falschen Berührungen". Er muss nur dann darauf achten, wenn eben doch sexuelle Motivation vorhanden ist.
Was stimmt, ist, dass es leider in der Gesellschaft eine starke Hysterie bezüglich Kindesmissbrauch und eine starke Tendenz gibt, Sexuelles auch dort zu sehen, wo es definitiv nicht vorhanden ist. Über die Ursachen und meine persönlichen Konsequenzen habe ich ja oben geschrieben.
Vgl. dazu auch
http://www.girlloverforum.net/forum/vie ... 778#p32778