hab da mal ne frage

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: hab da mal ne frage

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 26.10.2009, 15:23

Hmm Ok

Damit es auch hierher passt:

Zieh dich nackt aus, lauf in den nächsten Kindergarten oder
die nächste Grundschule und lass dir von allen Anwesenden den Hintern
verhauen.

Keine angst wenn du danach nicht mehr laufen kannst die grünen
bringen dich schon nach "Hause"

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:



(Zur Sicherheit an alle: ALLES NUR EIN SCHERZ UND KEINE ERNSTHAFTE AUFFORDERUNG ZU IRGENDWAS. )



Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 26.10.2009, 08:17

Kuschelbaer hat geschrieben:Das mein ich doch das ich mir was "nettes" ausdenke was du machen sollst

wenn du selbst nicht weisst was du machen sollst.
Ja, dann bitte. :)

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 26.10.2009, 02:48

Perma hat geschrieben:
Kuschelbaer hat geschrieben:Soll ich mir jetzt was "nettes" ausdenken?
Woher soll ich das denn bitte wissen, wenn ich noch nicht mal weiss, was ich jetzt machen soll? :roll:

Das mein ich doch das ich mir was "nettes" ausdenke was du machen sollst

wenn du selbst nicht weisst was du machen sollst.





Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 26.10.2009, 02:42

Kuschelbaer hat geschrieben:Soll ich mir jetzt was "nettes" ausdenken?
Woher soll ich das denn bitte wissen, wenn ich noch nicht mal weiss, was ich jetzt machen soll? :roll:

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 26.10.2009, 02:40

Perma hat geschrieben:
Kuschelbaer hat geschrieben:Du machst doch immer was Perma
Oh je, und was soll ich jetzt machen?
Hmmm

Soll ich mir jetzt was "nettes" ausdenken?

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:







Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 25.10.2009, 11:10

Kuschelbaer hat geschrieben:Du machst doch immer was Perma
Oh je, und was soll ich jetzt machen?

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 25.10.2009, 01:05

Perma hat geschrieben:
Kuschelbaer hat geschrieben:Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?
Wie kommst du darauf, das ich was gemacht habe? :shock:
Du machst doch immer was Perma

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:






Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

von Horizonzero » 25.10.2009, 00:07

@ anonymer, der Richterspruch wird gültig mit Ablauf der Widerspruchsfrist , oder wenn das Urteil sowohl von Dir als auch der Staatsanwaltschaft angenommen wird. Hattest Du einen Rechtsbeistand ? Den würde ich sowas von löchern - bis alles klar ist. Rainer

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 24.10.2009, 22:50

Anonym hat geschrieben:Wegen köperverletztung -.-

Finde das urteil ziemlich ungerechttttttttttt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das mag' ja sein. Aber wie sollen wir das beurteilen können ohne Akteneinsicht? Berufung einlegen.

Re: hab da mal ne frage

von Anonym » 24.10.2009, 22:41

Wegen köperverletztung -.-

Finde das urteil ziemlich ungerechttttttttttt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 24.10.2009, 21:58

Kuschelbaer hat geschrieben:Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?
Wie kommst du darauf, das ich was gemacht habe? :shock:

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 24.10.2009, 21:01

Perma hat geschrieben:
Du irrst.

Die Bewährungszeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 5 Jahre betragen.

Das was Du meinst, ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei darf die zu verhängende Freiheitsstrafe maximal 2 Jahre betragen.

Das hab ich doch so gemeint



War halt schlecht geschrieben von Anonym
Ich hab es so verstanden das er 3 Jahre Freiheitsstrafe bekommen hat die auf Bewährung ausgesetzt ist.
Was ja nicht ginge da ab 2 Jahren keine Bewährung mehr möglich ist.

Er hat es ja jetzt besser geschrieben das er & monate bekommen hat
die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden.

Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?





Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

von Perma » 24.10.2009, 15:50

Kuschelbaer hat geschrieben:Du hast 3 Jahre auf Bewährung bekommen?

Bewährung gibt es doch nur bis maximal 2 Jahre Gefängnis, oder
irre ich mich da?
Du irrst.

Die Bewährungszeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 5 Jahre betragen.

Das was Du meinst, ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei darf die zu verhängende Freiheitsstrafe maximal 2 Jahre betragen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html und folgende.

Re: hab da mal ne frage

von Anonym » 24.10.2009, 15:37

6 monate auf 3 jahre

Re: hab da mal ne frage

von Kuschelbaer » 24.10.2009, 15:32

Du hast 3 Jahre auf Bewährung bekommen?

Bewährung gibt es doch nur bis maximal 2 Jahre Gefängnis, oder
irre ich mich da?






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