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Also ich hab da mal ne frage ich hoffe ihr kennt euch damit aus
also im juli hatte ich eine gerichtsverhandlung!
Das urteil ist 3 jahre bewährung und 300 arbeitsstunden die ich inerhalb 4 monat ableiten muss mir wurde noch gesagt das ich eine bewährungshelferin bekomme!!!!!
habe bis jetzt ein brief bekommen URTEIL!! wo drin steht das ich auf bewährung bin blablabla aber steht nix von arbeitsstunden drin! und hab bis jetzt noch keine bewährungshelferin bekommen meine frage ist jetzt ob ich noch auf ein beschluss warten muss oder muss ich mir selber eine bewährunshelferin suchen und schon die arbetsstunden anfangen was bisschen komisch wäre ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen
natürlich kannst Du Dich in deiner Stadt informieren wo die Bewährungshilfe ihre Räumlichkeiten hat und Dich dort persönlich vorstelle. Dies würde ein positives Licht auf Dich werfen. Ansonsten bekommst Du in absehbarer Zeit einen Brief von denen in dem Du zu einem Gespräch gebeten wirst.
Diese Gespräche werden dann halt 3 Jahre alle paar Wochen stattfinden.
Das die Arbeitsstunden im Urteil, aber nicht in der schriftlichen Fassun des Urteils stehen ist seltsam. Geh mal davon aus das die das aber nicht vergessen -
Gruß Rainer
Das hab ich ja schon getan mich bei der bewährungshilfe angerufen und die "nette" das sie mit meinem namen nix anfangen kann -.-
Was mir sorgen macht sind die arbeitsstunden weil der richter meinte ich hätte 4 monate zeit! Aber ab WANN seid dem gerichtstermin oder wenn ich den beschluss bekomme und ne bewährunshelferin bekomme
Die Bewährungszeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 5 Jahre betragen.
Das was Du meinst, ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei darf die zu verhängende Freiheitsstrafe maximal 2 Jahre betragen.
Das hab ich doch so gemeint
War halt schlecht geschrieben von Anonym
Ich hab es so verstanden das er 3 Jahre Freiheitsstrafe bekommen hat die auf Bewährung ausgesetzt ist.
Was ja nicht ginge da ab 2 Jahren keine Bewährung mehr möglich ist.
Er hat es ja jetzt besser geschrieben das er & monate bekommen hat
die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden.
@ anonymer, der Richterspruch wird gültig mit Ablauf der Widerspruchsfrist , oder wenn das Urteil sowohl von Dir als auch der Staatsanwaltschaft angenommen wird. Hattest Du einen Rechtsbeistand ? Den würde ich sowas von löchern - bis alles klar ist. Rainer