Mitleser hat geschrieben:Mich kotzt es mehr an, dass egal was passiert ist, immer von "schwerem Missbrauch" geschrieben wird, selbst wenn das objektiv gesehen nur auf einen Bruchteil der Fälle zutrifft.
Das ist der offizielle Terminus dafür, wenn irgendeine Form von Missbrauch vorliegt (Posing zum Beispiel) und davon Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen gemacht werden.
Eventuell hat man die Herstellung von kinderpornographischen Schriften genau aus diesem Grund in den Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs aufgenommen und nicht in den 184b.
Offiziell nennt sich das dann "Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften nach § 176a Abs. 3 StGB". Da es nahezu nie weitergehende Informationen gibt (außer es liegt eine Gewalthandlung vor, dann wird auch seitens der Behörden von Vergewaltigung gesprochen - das selbe gilt wohl auch für Geschlechtsverkehr), überlässt man den Lesern, Zuschauern und -Hörern die Freiheit, sich in der Phantasie auszumalen, was da wohl konkret passiert ist. Und diese Bilder, die da in den Köpfen der Bürger herumspuken, bestehen wohl regelmäßig aus "richtig harten" sexuellen Handlungen im tatsächlichen Sinne.
Dass die Behörden die tatsächliche Schwere der Taten durchaus kommunizieren, zeigt der Fall Elysium. Hier sprach man von
"Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen gegen Kinder".
Man spricht also nicht mehr von "schweren", sondern von "schwersten" sexuellen Missbrauch und erwähnt, dass darunter auch Gewalthandlungen sind.
[...]
In einer anderen Öffentlichkeitsfahndung anfang des Jahres haben die Behörden nur von "schweren sexuellen Missbrauch" gesprochen:
BKA: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt teilen mit: Öffentlichkeitsfahndung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens
[...]
Etwas später heißt es dann nur noch:
Das BKA hat den mutmaßlichen Kinderschänder gefasst, dessen Fahndungsbild am Donnerstag veröffentlicht worden war. Der 27-Jährige soll ein Mädchen mindestens 26 Mal missbraucht haben und Videos der Taten ins Internet gestellt haben.
[..]
Nach Überzeugung des BKA hatte der mutmaßliche Kinderschänder seinen Missbrauch an einem 8- bis 9-jährigen Mädchen gefilmt und online gestellt.
[...] (Quelle Focus)
Von "schwer" keine Rede mehr - durchweg über etliche Quellen.
Ein Interview mit der Mutter gibt dann Aufschluss, was in etwa wirklich geschehen sein könnte:
Wenn Sandra L. (29) ihrer Tochter (7) sanft über das Haar streichelt, verspürt sie dieses furchtbare Gefühl von Hilflosigkeit und Wut. Aber auch Erleichterung, weil ihr Gefühl ihr Kind vermutlich vor einer schrecklichen Straftat bewahrte.
Denn der Donnerstag festgenommene Kinderschänder Emanuel S. (28) kam ihrer Tochter gefährlich nah.
[..]
„Wir feierten zusammen. Emanuel zeigte sich sehr interessiert an meiner damals fünfjährigen Tochter. Er spielte mit ihr auf dem Sofa, sagte, dass er Kinder liebe. Ich hatte ein komisches Gefühl.“
Das verstärkte sich, als Emanuel S. mit der Kleinen allein in ihr Zimmer ging.
Nachdem sie den Mann auf den Fahdungsbildern erkannte, wandte sie sich umgehend an ihre Tochter. "Ich fragte sofort meine Tochter, was sie damals getan haben. Sie meinte, er hätte sie nur gekitzelt."
[...] (Quelle Focus und Bild)
Halten wir fest: Die Tochter wurde "vor einer schrecklichen Straftat bewahrt" (obwohl er offensichtlich schon ein Jahr lange kein Kontakt mehr hatte ..), also fand eine solche noch nicht statt. Er kam ihr "gefährlich nah" (!) und hat sie "nur gekitzelt", während die Mutter selbst auch in der Wohnung war. Auch die Wortwahl in der weiter oben genannten Quelle "mutmaßlich" und "soll" deutet darauf hin, dass der Fall nicht annähernd so heiß ist, wie er von BKA und ZIT anfangs dargestellt wurde. Plötzlich ist vieles nur noch "vermutlich" so - und das obwohl man ja offensichtlich schon vor der Fahndung Bilder und Videos begutachtet hatte.
Kann sich jeder sein eigenes Bild bauen. Meinem Eindruck nach fand hier nie ein tatsächlich schwerer Missbrauch statt - und ebenso könnte es im aktuellen Fall auch wieder sein.
Gast hat geschrieben:Das mit dem Haus und Hofrichter der ZIT ist soweit ich weiß nicht öffentlich bekannt.
Ist ein offenes Geheimnis
Mich würde die Anzahl der Beschlüsse interessieren, die er durchwinkt. Dann könnte man hochrechnen, wie viel Zeit er pro Beschluss hatte. Bekanntlich werden die Beschlüsse dem Richter von der Staatsanwaltschaft aus den Akten zusammengestückelt (samt mitkopierter Rechtschreibfehler) und "unterschriftsreif" vorgelegt. Das wurde vom BVerfG bereits als legitim abgesegnet

(2 BvR 200/14).
Edit: Externe Links als Regelverstöße gelöscht. GLF-Moderation
[quote="Mitleser"]Mich kotzt es mehr an, dass egal was passiert ist, immer von "schwerem Missbrauch" geschrieben wird, selbst wenn das objektiv gesehen nur auf einen Bruchteil der Fälle zutrifft.[/quote]
Das ist der offizielle Terminus dafür, wenn irgendeine Form von Missbrauch vorliegt (Posing zum Beispiel) und davon Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen gemacht werden.
Eventuell hat man die Herstellung von kinderpornographischen Schriften genau aus diesem Grund in den Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs aufgenommen und nicht in den 184b.
Offiziell nennt sich das dann "Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften nach § 176a Abs. 3 StGB". Da es nahezu nie weitergehende Informationen gibt (außer es liegt eine Gewalthandlung vor, dann wird auch seitens der Behörden von Vergewaltigung gesprochen - das selbe gilt wohl auch für Geschlechtsverkehr), überlässt man den Lesern, Zuschauern und -Hörern die Freiheit, sich in der Phantasie auszumalen, was da wohl konkret passiert ist. Und diese Bilder, die da in den Köpfen der Bürger herumspuken, bestehen wohl regelmäßig aus "richtig harten" sexuellen Handlungen im tatsächlichen Sinne.
Dass die Behörden die tatsächliche Schwere der Taten durchaus kommunizieren, zeigt der Fall Elysium. Hier sprach man von [quote]"Aufnahmen [u]schwersten[/u] sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, und Darstellungen sexueller [u]Gewalthandlungen[/u] gegen Kinder".[/quote]Man spricht also nicht mehr von "schweren", sondern von "schwersten" sexuellen Missbrauch und erwähnt, dass darunter auch Gewalthandlungen sind.
[color=#FF0000][...][/color]
In einer anderen Öffentlichkeitsfahndung anfang des Jahres haben die Behörden nur von "schweren sexuellen Missbrauch" gesprochen:
[quote]BKA: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt teilen mit: Öffentlichkeitsfahndung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens[/quote]
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Etwas später heißt es dann nur noch:
[quote]Das BKA hat den mutmaßlichen Kinderschänder gefasst, dessen Fahndungsbild am Donnerstag veröffentlicht worden war. Der 27-Jährige soll ein Mädchen mindestens 26 Mal missbraucht haben und Videos der Taten ins Internet gestellt haben.
[..]
Nach Überzeugung des BKA hatte der mutmaßliche Kinderschänder seinen Missbrauch an einem 8- bis 9-jährigen Mädchen gefilmt und online gestellt.[/quote]
[color=#FF0000][...] (Quelle Focus)[/color]
Von "schwer" keine Rede mehr - durchweg über etliche Quellen.
Ein Interview mit der Mutter gibt dann Aufschluss, was in etwa wirklich geschehen sein könnte:
[quote]Wenn Sandra L. (29) ihrer Tochter (7) sanft über das Haar streichelt, verspürt sie dieses furchtbare Gefühl von Hilflosigkeit und Wut. Aber auch Erleichterung, weil ihr Gefühl ihr Kind vermutlich vor einer schrecklichen Straftat bewahrte.
Denn der Donnerstag festgenommene Kinderschänder Emanuel S. (28) kam ihrer Tochter gefährlich nah.
[..]
„Wir feierten zusammen. Emanuel zeigte sich sehr interessiert an meiner damals fünfjährigen Tochter. Er spielte mit ihr auf dem Sofa, sagte, dass er Kinder liebe. Ich hatte ein komisches Gefühl.“
Das verstärkte sich, als Emanuel S. mit der Kleinen allein in ihr Zimmer ging.
Nachdem sie den Mann auf den Fahdungsbildern erkannte, wandte sie sich umgehend an ihre Tochter. "Ich fragte sofort meine Tochter, was sie damals getan haben. Sie meinte, er hätte sie nur gekitzelt."[/quote]
[color=#FF0000][...] (Quelle Focus und Bild)[/color]
Halten wir fest: Die Tochter wurde "vor einer schrecklichen Straftat bewahrt" (obwohl er offensichtlich schon ein Jahr lange kein Kontakt mehr hatte ..), also fand eine solche noch nicht statt. Er kam ihr "gefährlich nah" (!) und hat sie "nur gekitzelt", während die Mutter selbst auch in der Wohnung war. Auch die Wortwahl in der weiter oben genannten Quelle "mutmaßlich" und "soll" deutet darauf hin, dass der Fall nicht annähernd so heiß ist, wie er von BKA und ZIT anfangs dargestellt wurde. Plötzlich ist vieles nur noch "vermutlich" so - und das obwohl man ja offensichtlich schon vor der Fahndung Bilder und Videos begutachtet hatte.
Kann sich jeder sein eigenes Bild bauen. Meinem Eindruck nach fand hier nie ein tatsächlich schwerer Missbrauch statt - und ebenso könnte es im aktuellen Fall auch wieder sein.
[quote="Gast"]Das mit dem Haus und Hofrichter der ZIT ist soweit ich weiß nicht öffentlich bekannt.[/quote]Ist ein offenes Geheimnis :P
Mich würde die Anzahl der Beschlüsse interessieren, die er durchwinkt. Dann könnte man hochrechnen, wie viel Zeit er pro Beschluss hatte. Bekanntlich werden die Beschlüsse dem Richter von der Staatsanwaltschaft aus den Akten zusammengestückelt (samt mitkopierter Rechtschreibfehler) und "unterschriftsreif" vorgelegt. Das wurde vom BVerfG bereits als legitim abgesegnet :? (2 BvR 200/14).
[color=#FF0000]Edit: Externe Links als Regelverstöße gelöscht. GLF-Moderation[/color]