Mißbrauch - Ihr Urteil

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Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Gast » 09.12.2016, 11:38

Mitleser: Das ist eine wichtige Erkentnis. Gutachter erzählen oft nur das was Gerichte hören wollen und das kann am Thema vorbei sein.
Nachfragen sind natürlich gestattet.

Leider ist die Passage, die diese Frage beantwortet der Zensur zum Opfer gefallen!
Stell doch mal als Mitglied eine Anfrage was da zensiert wurde und warum.


PS: Ich schreibe nicht schwülstig, ich habe das nur etwas verfremdet, deutsche Richter schreiben immer so langweilig. Denke mir so ein Zeug wirklich nicht aus.

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Einsamer18 » 08.12.2016, 21:07

Hallo Schirachs :)

Das Szenario was du da beschreibst ist definitiv kein Missbrauch, aber ich finde jedenfalls das man nicht gleich miteinander schlafen sollte.

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Forum-Geist » 08.12.2016, 17:06

Ein "Ich hab schlimmeres getan" hätte auch genügt :roll:

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Bestraft » 08.12.2016, 16:24

SchirachsFrits hat geschrieben:Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Schöffen, wie lautet IHR URTEIL?
Kavaliersdelikt oder Kapitalverbrechen? Schandtat oder Freispruch?
Greifen sie zu ihrer Tastatur...
Das ist gar nichts. Ich wurde verurteilt weil ich Mädchen vergewaltigt und gequält habe. Die Taten habe ich einige davon auf Video aufgenommen. Das waren Verbrechen. Das Gericht sah es als Schandtat an. Hier ist nichts passiert.

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Mitleser » 08.12.2016, 01:19

Mein Urteil lautet: Thema verfehlt. :P

Mit 13 befindet sich das Mädchen bereits in der Pubertät und ist damit für Pädophile, die ein Interesse an vorpubertären Kindern haben, eher uninteressant. Hier schlägt die große Stunde der Hebephilen, die auf sowas abfahren. Im Gesetzestext steht allerdings nichts von Pädo- oder Hebephilie, sondern da ist die Rede von "Kindern" und "Jugendlichen", wobei man die Altersgrenze hier in Deutschland willkürlich bei 14 Jahren gezogen hat, basierend auf der durchschnittlichen geistigen Reife, die eine gewisse sexuelle Mündigkeit erlaubt.

Je nachdem, was die Beteiligten aussagen, kann das Gerichtsurteil jedoch völlig anders ausfallen, zum Beispiel wissen wir nicht, ob das Mädchen die Annäherung letztendlich gewollt hat oder nicht, und ob sich den Mann vielleicht sogar in Sachen Alter angelogen hat (zumindest glaube ich, dass es nicht erforderlich ist, nach dem Ausweis zu fragen). Zwar wird das Urteil nach wie vor "sexueller Missbrauch von Kindern" lauten, aber solche Details entscheiden womöglich über die Höhe des Strafmaßes.

Zumindest kann man optisch Kinder im Alter zwischen 13 und 14 Jahren kaum auseinanderhalten; ob die Pubertät schon eingesetzt hat, jedoch schon viel leichter. Es ist daher fraglich, ob ein Gutachter eine pädophile Neigung diagnostizieren kann, wenn der Angeklagte dies bestreitet, und es dürfte auch kein Geheimnis sein, dass die meisten "normalen" heterosexuellen Männer durchaus vom Erscheinungsbild einer Jugendlichen angesprochen werden, je nach körperlicher Entwicklung eben mehr oder weniger.

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Dämon im Herzen » 07.12.2016, 23:09

Du verdienst einen Preis dafür, schwülstig zu schreiben.

Re: Mißbrauch - Ihr Urteil

von Gast » 07.12.2016, 21:41

''
Sein Glied ist für sie an ihrem Körper deutlich spührbar. ""

Ähm .. also ich möchte so ein großes Ding nicht haben. Man braucht da schon eine Penisstütze dazu.
Also GANZ schlecht für einen pedo.

Mißbrauch - Ihr Urteil

von SchirachsFrits » 07.12.2016, 20:51

Ihr Urteil ist gefragt!

Anno Domini 2007: Man stelle sich ein wunderschönes 13 jähriges Mädchen vor. Eine unverblühte Nymphe wie sie im Buche steht, die gerade ein Gefühl für ihren eigenen Körper und ihre Sexualität bekommt und dies verbal auch zum Ausdruck bringen kann.
[...] Regelverstoß gelöscht.

Dann stelle man sich diesen Mann vor, der mit eben dieser Nymphe in einer Therme ist.
Der Mann ist halb nackt, hat folglich nur eine knapp geschnittene Badehose an. Das Kind im Bikini.
Jetzt kommt es zur Umarmung. Zärtlich bis wild umgreift der Große die Kleine. Er zieht sie zu sich, an sich. Die Körper treffen aufeinander. Nackte Haut auf nackter Haut. Von seinem Oberkörper bis zu den Schenkeln fühlt er sie. Sein Glied ist für sie an ihrem Körper deutlich spührbar.



Zur Unterstützung berichtet der Sachverständige folgendes:

Als Frotteurismus (ICD-10-/DSM-5-Code:F65.8) bezeichnet man einen Menschen, der sich durch das Reiben an anderen Menschen sexuell stimuliert.

Pädophilie (ICD-10-/DSM-558/15-Code:F65.4) bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. Sofern es dauerhaft ist und der Betroffene darunter leidet oder wenn die Person reale Sexualkontakte mit Kindern auslebt, wird Pädophilie als psychische Störung angesehen, und zwar als Störung der Sexualpräferenz (Paraphilie).



Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Schöffen, wie lautet IHR URTEIL?
Kavaliersdelikt oder Kapitalverbrechen? Schandtat oder Freispruch?
Greifen sie zu ihrer Tastatur...

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