Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbrauch

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Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Gast » 08.12.2013, 15:54

Was siehst Du als Quark und warum?


Sich anschließende Trollerei plus Antworten gelöscht.
GLF-Moderation

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Gast » 08.12.2013, 02:31

TomTom hat geschrieben:da kommen wir doch in eine ganz neue dimension. nehmen wir an, den fall hier ohne dass das madchen eine cam hat und sich als volljahrig ausgibt. so unwissenheit schuetzt vor strafe nicht. da habe man einen hot chat mit ner 20 jaehrigen lady aber in wahrheit ist sie 12, recordet alles, macht ne anzeige, er geht sitzen und sie kriegt 100 euro.
Das scheitert an mehreren Ursachen:
1. Anzeige ginge nur über Eltern, welche Pubertierende mag das beichten?
2. Unwissenheit schützt in dem Fall vor Strafe, weil Richter ein Ermessensspielraum haben. Bei dem aktuellen Urteil wusste er von dem wirklichen Alter. Mir ist nur bekannt dass rechtmäßig verurteilt wurde, wenn ein minderjähriges Alter bekannt war (egal ob tatsächlich oder vorgetäuscht).

Theoretisch hätten sie ihn frei sprechen können. Das liegt im Ermessen des Richters. Eine pauschale Sanktion für alle ist eine übertriebene Mutmaßung.

Zur Frage wer das Opfer ist: Mit Sicherheit der Mann und die 13-Jährige, welche ihre Abreibung von elterlicher Seite mit Sicherheit bekommen hat. Ganz zu schweigen von dem Vertrauensverlust in eine funktionierende Partnerschaft.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von TomTom » 03.12.2013, 05:09

da kommen wir doch in eine ganz neue dimension. nehmen wir an, den fall hier ohne dass das madchen eine cam hat und sich als volljahrig ausgibt. so unwissenheit schuetzt vor strafe nicht. da habe man einen hot chat mit ner 20 jaehrigen lady aber in wahrheit ist sie 12, recordet alles, macht ne anzeige, er geht sitzen und sie kriegt 100 euro.
da muss man doch wirklich fragen, wer ist hier krank im kopf. und vor allem die groesste frage, wer ist hier das opfer wohl eher der mann!

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Lavinia Halbritter » 01.12.2013, 20:23

Digitalpenetration: 0 1

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 20:15

User69 hat geschrieben: Laut Gericht teilte sie dem Angeklagten zwar ihr wahres Alter mit, welches dieser jedoch nicht glaubte. Der Zeitpunkt der Tat war der 7. April 2012. Denise L. wurde am 2. September 1999 geboren. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass es unerheblich sei, mit welchem Mittel die vaginale oder anale Penetration erfolgt, sofern die Penetration in ihrer Intensität der sexuellen Inanspruchnahme des Opfers dem Beischlaf gleichwertig ist, was regelmäßig schon bei einer bloß einmaligen Digitalpenetration anzunehmen sei.
Mit dem Wissen über die Bedeutung von dem Begriff Digitalpenetration liest sich das für mich eindeutig und unmissverständlich.

Die Schwierigkeit bei anderen Ländern mit ähnlicher Sprache ist, dass sie andere Worte verwenden, ihnen teils einen anderen Sinn geben und andere Gesetze haben. Das muss man einfach berücksichtigen, wenn man österreichische oder schweizer Justizurteile betrachtet.
Ich sehe das Urteil mit dem jetzigen Wissen als subjektive Einschätzung an, die ein stinknormales Urteil wieder gibt und für unsere Verständnisse missverständlich ausgedrückt wurde, an sich jedoch korrekt ist.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Mitleser » 01.12.2013, 20:05

Outback hat geschrieben:
Mitleser hat geschrieben:Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Digitalpenetration ist ein Fachbegriff für anale oder vaginale Penetration mit einem oder mehreren Finger(n).
Das kommt aus dem englischen Sprachraum und hat sich in D kaum eingebürgert.
Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass mit "Digital..." das Benutzen des Zeigefingers (lat. "digitus") gemeint ist. Allerdings ist die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit digitalen Medien auf einer Seite, die sich mit Computertechnik und Kommunikation beschäftigt, durchaus nicht eindeutig...

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 19:51

Outback hat geschrieben:
User69 hat geschrieben: §206 des österreichischen Strafgesetzbuches sagt dazu folgendes:

Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Im deutschen Recht ließe sich schreiben: Schuldig nach §176 Abs. 4 Nr. 1.
Im österreichischen Recht geht das nicht so einfach. Abs. 2 greift nicht. Also bleibt nur Abs. 1 so zu definieren, als ob die Selbstbefriedigung einem Geschlechtsakt gleichsetzbar wäre. Das ist die österreichische Interpretation des von mir angeführten deutschen Paragraphen. Die ticken da ein bisschen anders.
Da muss ich mich selbst korrigieren: Abs. 2 greift und Abs. 1 nicht. Er hat geduldet, dass sie sich fingert und dies durch seine Selbstbefriedigung bewirkt. Er kann zwar nicht verhindern, dass sie sich stimuliert, das ist aber nur durch seine Selbstbefriedigung hin geschehen so dass man dies als Duldung ihrer Selbstbefriedigung interpretieren kann.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 19:32

Mitleser hat geschrieben:Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Digitalpenetration ist ein Fachbegriff für anale oder vaginale Penetration mit einem oder mehreren Finger(n).
Das kommt aus dem englischen Sprachraum und hat sich in D kaum eingebürgert.

Vergleich: Digital Penetration - Are There Risks And Does It Mean You're Not A Virgin?
Quelle: Teen HealthFX

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 19:17

Da das vermutlich kaum einer hier kennt, noch eine Begriffserklärung:

Was ist unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen sind zu verstehen?
Rechtssatz

Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.
Quelle: Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 19:11

User69 hat geschrieben:§206 des österreichischen Strafgesetzbuches sagt dazu folgendes:

Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Was ist eine dem Beischlag gleichsetzbare Handlung? Da ist der Fantasie keine Grenze gesetzt. Hier meinen die Richter, eine Digitalpenetration gehöre dazu: Was auch immer das sein mag.
Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Hier ist sie im Internet: Einer befriedigt sich, eine andere auch und das nennt man Digitalpenetration. Morgen eventuell mit anderer Bezeichnung.
Du musst versuchen Dein abstraktes Denken so weit fähig zu bekommen, dass Du ihre Selbstbefriedigung und was im Internet an Kommunikation statt fand, als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung ansehen kannst.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 19:02

User69 hat geschrieben: §206 des österreichischen Strafgesetzbuches sagt dazu folgendes:

Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Im deutschen Recht ließe sich schreiben: Schuldig nach §176 Abs. 4 Nr. 1.
Im österreichischen Recht geht das nicht so einfach. Abs. 2 greift nicht. Also bleibt nur Abs. 1 so zu definieren, als ob die Selbstbefriedigung einem Geschlechtsakt gleichsetzbar wäre. Das ist die österreichische Interpretation des von mir angeführten deutschen Paragraphen. Die ticken da ein bisschen anders.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Outback » 01.12.2013, 18:50

Mitleser hat geschrieben: Was ich allerdings nach wie vor nicht verstehe: Warum spricht der Artikel zunächst darüber, dass sich das Gericht mit einem Missbrauchsfall über das Internet beschäftigt, das für den Fall aber letztendlich völlig unerheblich ist, weil es hauptsächlich um das Alter des Mädchens geht, das die Sache zum Missbrauch macht, nicht aber die physische Anwesenheit. Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Hier ist österreichs Recht greifend, dennoch vergleiche ichs mit dem Deutschen:
§176
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Er hat sich selbst vor den Augen eines Kindes befriedigt und ist damit nach §176 Abs. 4.1 strafbar.

Fraglich ist, ob er nach §176 Abs. 4.3 zu bestrafen ist, da er nicht auf sie eingewirkt hat, sondern sie auf ihn. Daher ist er aus meiner Sicht in dem Punkt freizusprechen und das Wort Digitalpenetration wird aus dem Zusammenhang gerissen.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Ovid » 30.11.2013, 18:19

Janus Halbritter hat geschrieben: Es scheint, in letzter Zeit hast du Spaß an der offensiven Auseinandersetzung.
Ach... alle paar Jubelmonate. Mal sachlich, mal provokant. :lol:
Janus Halbritter hat geschrieben: P.s. "Leider ist auch er eine männliche Hexe," Eine männliche Hexe heißt Hexer.
Mhh stimmt. Klingt aber nicht so wirksam.

Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra

von Lavinia Halbritter » 30.11.2013, 14:17

@ Ovid
Netter Kommentar. Es scheint, in letzter Zeit hast du Spaß an der offensiven Auseinandersetzung.
Den andern Kommentaren kann ich großteils zustimmen: Legalisieren - so einfach ist das*.

* [...] Externen Link gelöscht. GLF-Moderation

P.s. "Leider ist auch er eine männliche Hexe," Eine männliche Hexe heißt Hexer.

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