15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

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Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Luna » 31.10.2013, 19:05

USA hört mit hat geschrieben:Warte bis sie 16 oder noch besser 18 ist und dann gibt es keine Probleme mehr !
Rein rechtlich gesehen braucht er nur warten bis sie die 14. Kerze auf dem Kuchen ausgeblasen hat.^^

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von USA hört mit » 31.10.2013, 16:06

Warte bis sie 16 oder noch besser 18 ist und dann gibt es keine Probleme mehr !

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Annika » 31.10.2013, 02:25

das mit der sexuellen Selbstbestimmung ist ein bizarres Thema. Nichtmal Menschen nach einer Geschlechtsumwandlung haben diese - biologisch gesehen. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Mythos

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Outback » 25.10.2013, 18:56

Sterntaler Du schriebst Jugendliche hätten keine sexuelle Selbstbestimmung und das wurde kritisiert und in dem Bereich hast Du kein Recht. Das Gesetz sagt nichts darüber aus, wie stark Jugendliche selbstbestimmt sind, das tun die Richter in ihrem Ermessen. In den meisten Fällen sind die Jugendlichen selbstbestimmt. Daher kann ich nicht verstehen, warum Du diesen selbige komplett absprichst (außer bei den minderheitlichen Ausnahmefällen).

Bei Gesetzen muss man genau sein, das kann ansonsten ins Auge gehen.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Horizonzero » 25.10.2013, 18:52

och - ist nicht als Besserwisserrei gedacht. Wir differnziren hier diese Dinge halt gern genau. :D

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Sterntaler » 25.10.2013, 18:30

Gut das ist wie bei Vergewaltigern die wegen sexuellem Missbrauch von Kindern angeklagt werden. Wenn aber jemand Sex mit einem geistig behinderten Jugendlichen.hat da ist ganz klar das der ausgenutzt wurde, wenn er wegen der Erkrankung z.b.. bei Autismus gar nicht mitteilen kann das er es nicht will. Aber im Gesetzestext stand jedenfalls wie so schön von Outback zitiert: " und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt" somit hatte ich recht. Aber was soll die Besserwisserei wir wissen ja jetzt alle wie es gemeint ist.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Horizonzero » 25.10.2013, 18:04

Stimmt, in dem Fall gibt es den Paragrafen auch für erwachsene. Kinder, bzw. unter volljährigkeit mit geistigen Schwächen fallen aber unter dem zitiertenn Paragrafen.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Sterntaler » 25.10.2013, 17:56

Ja das ist aber ein anderer § Sex mit Geistig behinderten Erwachsenen ist demnach auch Strafbar, weil die auch nicht selbstbestimmt handeln können.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Outback » 25.10.2013, 17:44

Ja, daher ergänzte ich den Zusatz mit den Behinderten im Nachsatz. Dennoch stimme ich Dir zu, dass der Satz im Zitat für sich genommen falsch ist.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von 0007 » 25.10.2013, 17:41

küss der maus die Füße

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Horizonzero » 25.10.2013, 17:24

... Fehlende sexuelle Selbstbestimmung bezieht sich ausschlielich ...
Das stimmt so aber auch nicht ganz, denn es gibt da ja noch die geistig Behinderten, und unter diesen gibt es auch welche die eben nicht die sexuelle Selbstbestimmung ausüben können.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Outback » 25.10.2013, 12:51

Sterntaler hat geschrieben:[...]jugendliche unter 16 jahren haben gemäß dem §182 abs. 3 gar keine sexuelle Selbstbestimmung.[...]
§182 (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt
, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die sexuelle Selbstbestimmung ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit. Wäre dieses Kriterium nicht vorhanden, wäre Sex mit 14-18 Jährigen automatisch strafbar bis 18 und das ist so nicht.

Fehlende sexuelle Selbstbestimmung bezieht sich ausschlielich auf den Altersbereich von 0-13 Jahren. Meine Vorstellungskraft versteht nie udn nimmer, außer bei Behinderungen oder anderen Einschränkungen, wie eine 14+ Jährige ohne sexuelle Selbstbestimmung existieren kann.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von selbstbestimmt » 25.10.2013, 07:31

Sterntaler hat geschrieben:jugendliche unter 16 jahren haben gemäß dem §182 abs. 3 gar keine sexuelle Selbstbestimmung
ließ das Gesetz da steht das Gegenteil drin und laber keinen Müll

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Sterntaler » 25.10.2013, 01:54

Also ich hatte was mit 14,15 jährigen Mädchen bis ich 21 war aus Folgendem Grund, jugendliche unter 16 jahren haben gemäß dem §182 abs. 3 gar keine sexuelle Selbstbestimmung und wenn das ein über 21 Jähriger ausnutzt, was wiederum ein Richter auslegen kann, kann das zu einer Verurteilung kommen, deshalb hatte ich ab 21 nur noch platonische Beziehungen und dann hat sich mein AoA sowieso nach unten verlagert und so verzichte ich jetzt einfach auf sexuelle Beziehungen.

Re: 15 jähriges Mädchen will Sex mit mir!?

von Outback » 05.10.2013, 15:30

Nochkeiner hat geschrieben:Erklär mir doch mal den Sinn eines Forums, wenn man seine Gedanken nicht frei ausbreiten, sondern alles auch "kurz" fassen kann?
"Sinn" kann nur individuell verstanden werden. Somit ist das was ich unter Sinn verstehe für Dich eventuell "sinnlos".
Ich finde es daher nichtkonstruktiv, über Deinen "Sinn" zu philosophieren denn das führt maximal zu einer Übereinstimmung, welche mich nicht interessiert.

Ich bin froh dass Du Deinen Weg gefunden hast und voller Fröhlichkeit handelst, statt in einem Forum Deine und "da ich lese" meine Zeit zu verschwenden, in dem Du aus einem "nicht"-Problem eine unbrauchbare Doktorarbeit machst.
Wenn ich eines aus der Uni mitnehmen konnte, dann das viele Worte meistens nicht mehr Sinn ergeben als wenige die den Inhalt zusammen fassen und sich nebenbei zusätzlich besser merken lassen.

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