inzest vor dem egfmr

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Re: inzest vor dem egfmr

von Sophie » 16.08.2012, 20:50

Ich hab gedacht das Thema ist schon lange erledigt.

Also ok, wenn sie sich lieben und verhüten, oder?
So seh ich das jedenfalls.

Re: inzest vor dem egfmr

von Ovid » 16.08.2012, 00:02

Schön zu hören. Dann war unsere lange Diskussion ja doch nicht umsonst. :lol:

Re: inzest vor dem egfmr

von gelöscht_13 » 15.08.2012, 14:40

Verurteilt hat geschrieben:Inzest-Kinder sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit behindert in mehreren Bereichen. Es ist ein lebenslanges Leiden. Daher ist diese Verurteilung zurecht.
Das heißt es wäre Recht, ein sich liebendes und verhütendes Paar ins Gefängnis zu bringen und sie unglücklich zu machen, mit der Begründung sie wären eine Gefahr für das Volk?
Absurder Schwachsinn. Ich revidiere meinen zuvor geschrieben Spam.
Für den Fall der Schwangerschaft mit Behinderung gibt es Möglichkeiten der Früherkennung von Behinderungen. Das Gesetz ist veraltet.

Was ich anmerken will: Wo kein Kläger, da kein Urteil. Ich wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, dass es tatsächlich Verurteiler gibt. Solche kranken Personen gibt es und damit ist das Gesetz mal wieder das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

Das Gericht für Menschenrechte hat seinen Namen in keinster Weise verdient und ihre Argumentation ist absolut unzureichend.

Re: inzest vor dem egfmr

von Gast » 10.05.2012, 05:58

Ich habe in meiner Familie ein "behindertes" Kind.
Das hatte nichts mit Inzest zu tun. Ich weiß aber, wie die sonst sehr starken und charismatischen Eltern innerlich einen starken Kampf hatten und mit sich und der Welt für einige Zeit fertig waren.

Re: inzest vor dem egfmr

von Annika » 06.05.2012, 21:57

Bist Du im allgemeinen so unehrlich oder nur in diesem Forum?

Re: inzest vor dem egfmr

von pedro » 06.05.2012, 21:41

Mann sollte inzest legalisieren,da dies sehr verbreitet ist.

Re: inzest vor dem egfmr

von Keneth » 17.04.2012, 19:46

Doppelmoral

Re: inzest vor dem egfmr

von gelöscht_13 » 17.04.2012, 16:09

Ich kann nicht in die Zukunft sehen und stichhaltig argumentieren, wie sich ein Gesetzentwurf auswirken wird. Es sind also Gefühle, die mich leiten.
Dass ich selbst Zweifel an ihnen habe, ist richtig.
Ich kann nicht in die Köpfe der frustrierten Geschwisterpaare schauen oder in die Gedanken von Behinderten. Ich kann nicht beurteilen, ob es angemessen ist, Menschen ihre Kinder wegzunehmen, weil diese mit erhöhter Wahrscheinlichkeit behindert sind.
Ich will darüber auch nicht mehr urteilen. Aber irgendwer muss es tun und ich bezweifel, dass es irgendeinen Menschen gibt, der dies einwandfrei kann.

Daher wird in höchster Instanz nach dem Mehrheitsprinzip entschieden.
Die Umsetzbarkeit ist das um was es geht. Es wird von Richtern verlangt ein Urteil zu fällen, egal ob sie dazu befähigt sind oder nicht und speziell in ethischen Fragen fällt das schwer.

Re: inzest vor dem egfmr

von Ovid » 17.04.2012, 15:51

Verurteilt hat geschrieben:Für mich spielt es keine Rolle, wie ich etwas begründe, sondern warum ich dazu stehe.
Ich habe dir mehrere Widersprüche in deiner Argumentation aufgezeigt, die du einfach ignorierst. Die du dann einfach auf halbem Weg wieder verworfen hast und neue "Ausreden" gesucht hast, warum du dazu stehst.

Ich habe also keine Ahnung, warum du zu deiner Meinung stehst. Jedenfalls scheinst du von deinen eigenen Argumenten nicht sonderlich überzeugt zu sein, was man zusätzlich daran sieht, dass du versuchst vieles auf die "Mehrheitsmeinung", auf "Umsetzbarkeit" abzuschieben und verraten tut dich auch zwischendurch deine geäußerte Haltung, dass es dir eigentlich egal sei und mehrere Beiträge, wie beispielsweise:
"Meine Argumente sind schwachsinnig."

Was du dazu alles schreibst ist allgemein sehr verworren. Ich kann dir also nicht zustimmen, dass du einen einfach zu verstehenden Standpunkt vertrittst. Du weißt selbst nicht warum du dazu stehst. Es ist also mehr ein Gefühl in dir und es fehlen nur noch die stichhaltigen Argumente.

Nun, ja. Dann ist das eben so. *schulterzuck*

Re: inzest vor dem egfmr

von gelöscht_13 » 17.04.2012, 14:30

Für mich spielt es keine Rolle, wie ich etwas begründe, sondern warum ich dazu stehe. Ich will keinen überzeugen meine Sicht zu teilen, in dem ich es vernünftig begründe. Das kannst Du gern tun, mir ist das zu anstrengend.

Das Problem ist wenn ich etwas vernünftig begründe, finden sich sehr schnell Leute die meine Auffassung teilen und damit ihre Sicht verändern. In der Folge geben sie mir die Schuld, falls da was verkehrt läuft.
Allein deshalb formuliere ich gern mal schwache Argumente, damit ich nicht allzu ernst genommen werde und damit etwas mehr Verantwortung für andere verliere.

Es hat durchaus Vorteile das Gesetz als solches abzulehnen und diese Sicht will ich Dir und anderen überhaupt nicht nehmen. Im Gegenteil, ich bin froh wenn sie sich verfestigt und gegenteilige Standpunkte vertreten sind.
Vor allem muss nicht jedes Arguments widerlegt werden. Es fällt mir nicht schwer Deine Argumente zu respektieren und die andere Sicht zu verstehen. Würden wir uns aber alle auf eine Seite fest legen, wäre das ziemlich unausgeglichen und der andere Teil käme zu kurz.

Übrigens finde ich die Kritik gut, wenn ich sage "das sei mir egal"- ob das wirklich so ist, lasse ich mal dahin gestellt. Aber zumindestens der Gedanke steht im Raum.

Re: inzest vor dem egfmr

von Ovid » 17.04.2012, 14:20

Verurteilt hat geschrieben:Mit dem Unterschied dass ich das was Du als ungerecht empfindest für legitim, gerecht und angemessen in der Verhältnismäßigkeit sehe.
Es aber damit begründest, dass es dir "egal" sei, dass es ungerecht ist.

Re: inzest vor dem egfmr

von gelöscht_13 » 17.04.2012, 03:37

Mit dem Unterschied dass ich das was Du als ungerecht empfindest für legitim, gerecht und angemessen in der Verhältnismäßigkeit sehe.

Re: inzest vor dem egfmr

von Ovid » 17.04.2012, 03:32

Du sagst, dir sei Ungerechtigkeit egal, wenn sie dich nicht selbst betrifft.

Im Gegenteil. Du bist für Ungerechtigkeit, wenn sie dich nicht selbst betrifft, mögen die Gründe dafür auch nur noch so dünn sein.

Re: inzest vor dem egfmr

von gelöscht_13 » 17.04.2012, 03:11

Ovid hat geschrieben:Dein Ziel ist es, dass weniger Kinder mit Behinderungen zur Welt kommen. Warum bist du dann nicht konsequent und trittst ein für den "Verbot der Zeugung von Kindern, wenn das Risiko einer Erbkrankheit erhöht ist".
Zum einen sollen die machen was sie wollen, das interessiert mich nicht und geht mich nichts an und zum anderen sind das die Gründe, warum ich das Gesetz gut heiße. Dass es mir wichtig wäre oder deren Inhalte ein Anliegen wären, kann ich dagegen nicht behaupten. Da lehne ich mich lieber zurück und lasse andere die Welle der Entrüstung ernten.
Ovid hat geschrieben: Warum bist du ausgerechnet für eine gesetzliche Maßnahme, die anteilig nur einen geringen und indirekten Einfluss auf solche Geburten mit Behinderungen haben, aber dafür eine viel größere Ungerechtigkeit und verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Geschwisterpaaren? Das ist unverhältnismäßig.
Es geht mir um den geringen, indirekten Einfluss auf solche Geburten den ich gut heiße, alles andere wie die Folgen für diese Minderheit wiederum sind mir egal.
Abgesehen davon hat das Gericht es als verfassungskonform und die Ethikkomission als menschenrechtlich unbedenklich gesehen.

Re: inzest vor dem egfmr

von Ovid » 17.04.2012, 02:41

Verurteilt hat geschrieben: Lügen kann jeder. Dennoch: Kinder entstehen nicht durch Analverkehr.
Das entwertet aber dein Argument gegen den Vorschlag, dass man auch Verhütung vorschreiben könnte.
Denn da meintest du, dass derjenige einfach sagt, das Kondom hätte versagt und würde mit einer Lüge entkommen.
Hier jedoch bestehst auf einmal darauf, dass jeder Lügen könne und dies nicht als Grund zulässig sei das Gesetz abzulehnen. :roll:
Verurteilt hat geschrieben: Und damit ihr Kind den Vater nehmen und auf Unterhaltsansprüche verzichten.
Wieso? Wenn es der Wunsch der beiden war Kinder zu bekommen, dann ist sie auf Unterhaltsansprüche auf Rechtswegen ja gar nicht angewiesen. Das war das Szenario.
Verurteilt hat geschrieben: Wenn dem so wäre: Warum hat der Angeklagte, über den hier inklusive seinem Gerichtsurteil geschrieben wird, vaginal verkehrt statt seine geliebte künstlich zu befruchten, wenn das völlig egal ist? Er sitzt im Gefängnis und seine Kinder wurden ihm weggenommen. Warum nahm er das in Kauf, wo es doch "völlig egal ist" ob der Akt vaginal oder künstlich geschieht?
Wie es dazu kam, ist nicht relevant. Bezeichnend ist doch, dass die Möglichkeit besteht, es anders zu machen mit dem exakt selben Ergebnis -> tendenziell 25% Kinder mit Behinderungen. Und das legal.
Verurteilt hat geschrieben: Ich habe nichts zu sagen.
Hattest du doch die ganze Zeit. oO
Du befürwortest das Gesetz, also will ich deine Rechtfertigung hören.
Verurteilt hat geschrieben:In Zukunft gibt es mehr Kinder, die an Krankheiten, Gebrechen und Behinderungen leiden müssen, nur weil Ovid nicht wollte, dass Geschwister heimlich verkehren oder auf andere als die übliche Weise.
Nein. Die Schuld des Gesetzes ist es nicht, denn das Geschwisterpaar hätte:
- verhüten können
- auf einen Kinderwunsch verzichten können
- im Notfall abtreiben können

Um ein Vielfaches mehr, als, dass behinderte Kinder potentiell zur Welt kommen, wurde der Gerechtigkeit und Gleichheit von Geschwisterpaaren gegenüber anderen Paaren Genüge getan.

Dein Ziel ist es, dass weniger Kinder mit Behinderungen zur Welt kommen. Warum bist du dann nicht konsequent und trittst ein für den "Verbot der Zeugung von Kindern, wenn das Risiko einer Erbkrankheit erhöht ist".

Warum bist du ausgerechnet für eine gesetzliche Maßnahme, die anteilig nur einen geringen und indirekten Einfluss auf solche Geburten mit Behinderungen haben, aber dafür eine viel größere Ungerechtigkeit und verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Geschwisterpaaren? Das ist unverhältnismäßig.

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