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Re: Seitensperren

von Amiga » 28.11.2011, 23:22

Heute reicht es schon aus wenn man als Mann besonders Kinderlieb ist und man mit Kindern super klar kommt.

Re: Seitensperren

von Felicitas » 28.11.2011, 22:21

Einfach dämlich. Aber wozu sollen sie bei uns, Kinderschänder die wir alle sind, auch einen großen Unterschied machen ? Der welcher als Pädophiler enttarnt wurde hat sein Leben und sein Recht ohnehin verwirkt. :? Der muss nicht mal KPs besitzen.

Re: Seitensperren

von Mitleser » 28.11.2011, 22:05

Feinere Abstufungen wären generell sinnvoll, im Moment werden ja in Sachen KiPo nur bei "banden- oder gewerbsmäßigem Handeln" besonders schwere Strafen ausgesprochen, ebenso wurde "minderschwerer sexueller Missbrauch" aus dem Gesetz entfernt und dafür ein "schwerer sexueller Missbrauch" gesondert hervorgehoben. Alles weitere wurde wie gesagt den Gerichten überlassen, die das jeweils im Einzelfall abschätzen müssen.

Re: Seitensperren

von Felicitas » 28.11.2011, 21:59

Ich meinte eben das beim gezeichneten dann eben schon unterschieden werden sollte. z.B. das die aufreizende Zur-Schau-Stellung von Geschlechtsteilen als Zeichnung vollkommen unbedenklich ist. Entgegen einer gezeichneten Szene in der ein Mädchen gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen wird.

Re: Seitensperren

von Mitleser » 28.11.2011, 21:51

Tja, das müssen wohl die Gerichte entscheiden, ansonsten sollte der Gesetzgeber die Gesetze eindeutiger formulieren. Von "Gewalt" lese ich da übrigens gar nichts, es ist nur von "sexuellen Handlungen" die Rede. Auch §176 definiert sexuellen Missbrauch ja über die Art und Weise, wie "sexuelle Handlungen" gegenüber dem Kind vorgenommen werden, wobei "aufreizendes Zur-Schau-Stellen von Geschlechtsteilen" oder aber auch das Zeigen von pornographischen Schriften ebenfalls eine sexuelle Handlung darstellt, also nicht nur Geschlechtsverkehr u. ä. gemeint ist.

Re: Seitensperren

von Felicitas » 28.11.2011, 21:45

Mitleser hat geschrieben:Lolicon würde ich unter "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen" einordnen
Sofern die Obrigkeit das auch so sieht, könnte man es so interpretieren wie du gesagt hast. Wenn dem so wäre, ist das aber sicherlich nicht so beabsichtigt gewesen, und das ganze andere Zeug bleibt für mich einfach nur Sinnlos.

Nicht das mit den echten KPs, sondern all jenes, was sich auf rein fiktive und nicht gewaltsame Handlungen bzw. Darstellungen von solchen bezieht. Nicht dass es ein Missverständnis gibt.

Re: Seitensperren

von Mitleser » 28.11.2011, 21:12

@Felicitas: §184b StGB sagt folgendes:
(1) Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Ich habe die relevanten Stellen mal kursiv gesetzt. Aus Absatz 1 folgt, dass jegliche Verbreitung und Vorführung von kinderpornographischen Schriften (gleich, ob es sich um Fotos, Filme, Zeichnungen oder Texte handelt) illegal sind. Außerdem ist die Herstellung, Lieferung, Anpreisung, der Besitz, oder die Besitzverschaffung illegal, wenn man plant, diese Schriften zu verbreiten oder vorzuführen. Aus Absatz 2 und 4 folgt weiterhin, dass der Besitz und die Besitzverschaffung illegal sind, wenn es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.

Lolicon würde ich unter "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen" einordnen, also ist die Verbreitung und Vorführung in jedem Fall strafbar. Ich darf also weder solche Bilder hochladen noch auf meiner Homepage anbieten. Allerdings dient das Betrachten oder der Download in der Regel ja nur dazu, die Bilder für den Eigenbedarf zu verwenden, nicht aber, um sie weiterzuverbreiten. Von daher ist der Besitz also nicht illegal, ansonsten müsste in Absatz 2 und 4 ja nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass dies bei tatsächlichem oder wirklichkeitsnahem Geschehen eben nicht mehr so ist, sondern auch jeglicher Besitz strafbar ist.

Re: Seitensperren

von Amiga » 28.11.2011, 21:07

So wird es leider kommen wenn nicht endlich mal einer was tut.Traurig aber wahr.

Re: Seitensperren

von Perma » 28.11.2011, 21:00

Wer als alleinstehender Mann ein Kind anlächelt wird in naher Zukunft sofort ins nächstgelegende Präventionszentrum deportiert.

Re: Seitensperren

von Miniwinni » 28.11.2011, 20:52

Felicitas hat geschrieben:Welchen Sinn das ganze haben soll ist mir ein Rätsel. Niemand kommt durch so etwas zu Schaden, und für manche ist es sicher ein gutes Ventil. Den einzigen Effekt den das alles haben könnte ist, das sich mehr Leute richtige KPs anschauen. :?
Gut erkannt!

Sie haben gemerkt, dass auf diese Weise einfach zu wenig Kinder zu schaden kommen. Das muss sich ändern! Zeichnungen, künstliche 3D-Objekte, Schriften und bald auch das Kopfkino (erkennbar mit Pädo-Hirnscanner) müssen einfach verboten sein, um so zu ermöglichen, dass der innere Druck auch an wirklichen Kindern ein Ventil findet.

Möglicher Weise werde ja bald Versandhauskataloge mit Kindermode nur noch an Familien mit Kindern heraus gegeben, um den dem Missbrauch durch alleinstehende Männer, die pro forma erst mal alle pädophil sind, zu unterbinden.

Hurra, ich liebe dieses Land!

... und frage mich, wer hier die wirklichen Monster sind.

Re: Seitensperren

von Felicitas » 28.11.2011, 20:46

Luna hat geschrieben:Wenn Lolicon als Einstiegskipo gilt und zu 100% verboten ist, warum ist dann die Einstiegsdroge Marihuana nicht zu 100% verboten?
Naja, nach meinen Wissen darf man eine geradezu mikroskopisch kleine Menge Besitzen, die man sich aber auch offiziell nirgendwo besorgt haben darf. Demnach kann man eigentlich nicht sagen Cannabis wäre auch nur ansatzweise bzw. begrenzt legal. Der Vergleich hinkt also, zudem ich Lolicon wie gesagt auch nicht als Einstiegskipo sehe, sondern eher als legitime Ersatzhandlung.

Luna hat geschrieben:So sollten Pornos in denen Volljährige Frauen die "Schulmädchen" spielten, auch verboten werden.
Sofern diese Volljährigen Frauen nicht die Körper von kleinen Mädchen hatten, und bei dem Porno so getaen haben als würden sie missbraucht werden, einfach nur dämlich.

Mitleser hat geschrieben:sofern es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen (also z. B. eine Filmaufnahme oder eine von der Realität nicht zu unterscheidende 3D-Animation) handelt.
Das trifft auf jene Zeichnungen aber nicht zu, verboten sind sie trotzdem.

Re: Seitensperren

von Mitleser » 28.11.2011, 20:28

Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, ist nur die Vorführung und Verbreitung von "kinderpornographischen Schriften" generell verboten, zusätzlich ist die Herstellung, der Besitz oder der Versuch, sich Besitz zu verschaffen, ebenfalls verboten, sofern es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen (also z. B. eine Filmaufnahme oder eine von der Realität nicht zu unterscheidende 3D-Animation) handelt. Der Download von Lolicon und Co. dürfte also rechtlich unbedenklich sein, ebenso die Herstellung für den Eigenbedarf - nicht aber das Hochladen und Anbieten von entsprechendem Material. Den Sinn dahinter verstehe ich aber auch nicht ganz...

Re: Seitensperren

von Luna » 28.11.2011, 20:27

Felicitas hat geschrieben:Was wirklich Missbrauchsverherrlichendes Material betrifft, da schneiden sich die Geister
Hast Du schon Einmal gelesen was das Europäische Parlament alles schon gefordert hat?

So sollten Pornos in denen Volljährige Frauen die "Schulmädchen" spielten, auch verboten werden.
Felicitas hat geschrieben:Ich versteh grad nicht worauf du hinaus willst.

Gut das Du fragst:
Wenn Lolicon als Einstiegskipo gilt und zu 100% verboten ist, warum ist dann die Einstiegsdroge Marihuana nicht zu 100% verboten?

Re: Seitensperren

von Felicitas » 28.11.2011, 20:15

Luna hat geschrieben:Verherrlichung von echten Kindesmissbrauch
Es ist ja nicht so als gäbe es nur hardcore rape Lolicon Material, das ist nochmal ne ganz andere Sache. Verboten ist aber jegliche gezeichnete sexuelle Darstellung, und das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Was wirklich Missbrauchsverherrlichendes Material betrifft, da schneiden sich die Geister. Gut heißen tue ich das sicher nicht, aber es ist trotzdem fiktiv.
Luna hat geschrieben:Vielleicht, in Deutschland ist der Drogenbesitz auch verboten, aber eine bestimmte Menge für den Eigenbedarf darf man aber besitzen. (Marihuana)
Ich versteh grad nicht worauf du hinaus willst.

Re: Seitensperren

von Luna » 28.11.2011, 20:04

Felicitas hat geschrieben:seit einer Weile als KP klassifiziert und sind verboten.
Seit 2008
Felicitas hat geschrieben:Welchen Sinn das ganze haben soll ist mir ein Rätsel.
Verherrlichung von echten Kindesmissbrauch
Felicitas hat geschrieben:Den einzigen Effekt den das alles haben könnte ist, das sich mehr Leute richtige KPs anschauen. :?
Vielleicht, in Deutschland ist der Drogenbesitz auch verboten, aber eine bestimmte Menge für den Eigenbedarf darf man aber besitzen. (Marihuana)

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