Sexualität als Menschenrecht
Verfasst: 13.04.2012, 20:47
Das Recht auf sexuelle Freiheit :
Sexuelle Freiheit als sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen.
(Erklärung der WAS,1999)
Ist ein Kind ein Individuum ? Gelten die so feierlich verkündeten Rechte auf sexuelle Information und Selbstbestimmung auch für Kinder ?
Liest man sich einzelne Passgen der WHO oder IPPF - Erklärungen dazu durch, kommt man zu dem Schluss : Ja. Und nein. Jain also. Kommt darauf an.
Ich fühle mich an die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki durch die DDR erinnert, in der diese ihren Bürgen (u.a.) volle Reisefreiheit zusicherte.
Sind Verfasser und insbesondere Unterzeichner solch (sicherlich wohlgemeinter) Erklärungen, wie der nachfolgend zitierten, bigott ???
„Sexuelle Gesundheit ist die Integration der körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Aspekte des sexuellen Daseins in einer positiven Art eine Weise, die zu einer Bereicherung und Weiterentwicklung von Persönlichkeit, Kommunikation und Liebe
beiträgt.“ (WHO (1975)
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
(WHO (2006), S.10.)
"Sexualaufklärung bedeutet, etwas über die kognitiven, emotionalen, sozialen, interaktiven und physischen Aspekte von Sexualität zu lernen.
Sexualaufklärung beginnt in der frühen Kindheit und setzt sich über die Pubertät bis ins Erwachsenenalter fort. Ihr vorrangiges Ziel bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Förderung und dem Schutz der sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Kindern und Jugendlichen schrittweise Informationen, Fähigkeiten (?) und positive Werte und befähigt sie, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen, sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen sowie verantwortlich mit ihrer eigenen sexuellen Gesundheit und der ihres Partners umzugehen.
Sie befähigt sie, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Zugang zu altersgerechter Sexualaufklärung."
(IPPF : „Declaration on Sexual Rights“)
„Umfassende Sexualaufklärung stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die es ihnen ermöglichen, ihre Sexualität physisch (!!!) und emotional, allein und innerhalb von Beziehungen selbst zu bestimmen und mit Freude zu erfahren. Sie betrachtet Sexualität als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen.
Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Information alleine nicht ausreicht. Junge Leute sollten die Möglichkeit erhalten, grundlegende Kompetenzen zu erwerben und positive Einstellungen und Werte zu entwickeln.“ IPPF (2006b), S. 6.
Und den 9-12-jährigen (immerhin!) soll zugestanden werden :
"....bewusst (zu) entscheiden, sexuelle Erfahrungen machen zu wollen oder nicht."
(WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA)
Wie verträgt sich das mit dem "Schutzalter" ?
"Schutzalter !" Erinnert mich irgendwie an "Schutzhaft".
Man "schützt" Menschen, indem man ihnen (zumindest teilweise) Freiheit und Entscheidungsbefugnis nimmt.
Sexuelle Freiheit als sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen.
(Erklärung der WAS,1999)
Ist ein Kind ein Individuum ? Gelten die so feierlich verkündeten Rechte auf sexuelle Information und Selbstbestimmung auch für Kinder ?
Liest man sich einzelne Passgen der WHO oder IPPF - Erklärungen dazu durch, kommt man zu dem Schluss : Ja. Und nein. Jain also. Kommt darauf an.
Ich fühle mich an die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki durch die DDR erinnert, in der diese ihren Bürgen (u.a.) volle Reisefreiheit zusicherte.
Sind Verfasser und insbesondere Unterzeichner solch (sicherlich wohlgemeinter) Erklärungen, wie der nachfolgend zitierten, bigott ???
„Sexuelle Gesundheit ist die Integration der körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Aspekte des sexuellen Daseins in einer positiven Art eine Weise, die zu einer Bereicherung und Weiterentwicklung von Persönlichkeit, Kommunikation und Liebe
beiträgt.“ (WHO (1975)
Sexuelle Gesundheit erfordert sowohl eine positive, respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen als auch die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt. Wenn sexuelle Gesundheit erreicht und bewahrt werden soll, müssen die sexuellen Rechte aller Menschen anerkannt, geschützt und eingehalten werden.“
(WHO (2006), S.10.)
"Sexualaufklärung bedeutet, etwas über die kognitiven, emotionalen, sozialen, interaktiven und physischen Aspekte von Sexualität zu lernen.
Sexualaufklärung beginnt in der frühen Kindheit und setzt sich über die Pubertät bis ins Erwachsenenalter fort. Ihr vorrangiges Ziel bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Förderung und dem Schutz der sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Kindern und Jugendlichen schrittweise Informationen, Fähigkeiten (?) und positive Werte und befähigt sie, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen, sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen sowie verantwortlich mit ihrer eigenen sexuellen Gesundheit und der ihres Partners umzugehen.
Sie befähigt sie, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Zugang zu altersgerechter Sexualaufklärung."
(IPPF : „Declaration on Sexual Rights“)
„Umfassende Sexualaufklärung stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die es ihnen ermöglichen, ihre Sexualität physisch (!!!) und emotional, allein und innerhalb von Beziehungen selbst zu bestimmen und mit Freude zu erfahren. Sie betrachtet Sexualität als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen.
Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Information alleine nicht ausreicht. Junge Leute sollten die Möglichkeit erhalten, grundlegende Kompetenzen zu erwerben und positive Einstellungen und Werte zu entwickeln.“ IPPF (2006b), S. 6.
Und den 9-12-jährigen (immerhin!) soll zugestanden werden :
"....bewusst (zu) entscheiden, sexuelle Erfahrungen machen zu wollen oder nicht."
(WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA)
Wie verträgt sich das mit dem "Schutzalter" ?
"Schutzalter !" Erinnert mich irgendwie an "Schutzhaft".
Man "schützt" Menschen, indem man ihnen (zumindest teilweise) Freiheit und Entscheidungsbefugnis nimmt.