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Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 16:07
von Sairen
Hallöchen.
Das die Mods auf sexuelle Inhalte sehr penibel achten haben wir ja bei Nemos Geschichte gemerkt.
Das ist mehr oder weniger nachvollziehbar.
Aber wie reagiert ihr den bei gewaltvollen bis gewaltverherrlichenden Inhalten. Bei der Schilderung von Schmerz, Qual oder Leid?
Sexuelle Inhalte in Bezug auf Kinder laufen ja Gefahr als kinderpornografische Schriften interpretiert zu werden. Tun das gewaltverherrlichende Inhalte auch?

Grund ist: Ich hatte in naher bis mittelferner Zukunft vor eine Geschichte zu schreiben und hier zu veröffentlichen, die dies durchaus thematisieren wird, und wollte schonmal provisorisch absichern, wie weit ich Handlungsspielraum habe :wink:

Re: Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 16:37
von Gelöscht_10
Auszug aus § 131 StGB:
[..]Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise[..]
Also müsstest Du Dich fragen, ob das bei Deiner Geschichte der Fall ist. So leicht fällt eine Schrift, die nur Gewallt >beinhaltet< nicht darunter. Es muss also schon deutlich erkennbar verherrlichend oder verharmlosend sein.

Wenn die Administration/Moderation die (an der Stelle berechtigte) Zensur wegen der 184er §§ betreibt, dann sollte man das konsequenter Weise auch bei gewaltverherrlichenden Schriften tun.

lg kim

Re: Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 16:38
von GLF-Team
Hallo Sairen,

gewaltvolle und gewaltverherrlichende Texte sind im GLF ebenso verboten wie pornografische.
Da das GLF keine Altersverifizierung hat, sind solche Texte nach Gesetzeslage gemäß § 4 I Jugendmedienstaatsvertrag verboten und somit nach Zif. 1.b) Satz 2 der Forenregeln unzulässig.


§ 4 I Jugendmedienstaatsvertrag hat geschrieben:Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
  • Nr. 5 - grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
  • Nr. 8 - gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,
  • Nr. 10 - pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder


Gewaltorgien können zudem unter die Generalklausel § 4 II Nr. 3 Jugendmedienstaatsvertrag fallen.


Im Übrigen kann Gewaltdarstellung sogar eine Straftat sein:

§ 131 StGB hat geschrieben:(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch [...] Medien- oder Teledienste verbreitet.



Ob im Einzelfall Texte die genannten Tatbestände erfüllen oder durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt sind, entscheidet das GLF-Team durch unanfechtbare Tatsachenentscheidung.

Falls Du unsicher bist, solltest Du den Text vorher an die Moderatoren-Adresse schicken. Dann können wir Dir Bescheid geben, ob und an welcher Stelle wir Grenzen überschritten sehen.

Re: Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 17:24
von Perma
Was macht der Kettensägenmann dann immer noch hier? So wie der guckt, macht der Kindern doch bestimmt Angst.

Re: Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 17:29
von Luna
Wer hat Angst vor'm Kettensägenmann?

N I E M A N D
:!:[/size]

und wenn er kommt?

dann lachen wir. HAHA *ätschibätschi*
:wegrenn:

Re: Kreativ-Frage

Verfasst: 29.03.2012, 21:19
von Bird of Hermes
Zensur ist zwar scheisse aber dem Staat einen "grund" geben das GLF zu killen auch..

Sairen falls du die geschichte noch schreiben wirst auch wenn sie hier nicht ok ist aber ich hätte sie auch gern als Mail XP