Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse
Verfasst: 02.04.2009, 15:08
Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim & Beschluss LG Pforzheim
In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden.
Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert.
Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen.
Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine "Wahrscheinlichkeit", wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!
Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 27. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können.
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&s=read
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Justiz-Kriminalität: Landgericht(LG) Pforzheim verwirft Beschwerde gegen rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts(AG) wegen Link auf Weblog-Schutzalter - vom 27.03.2009
Justizopfer "Paul S." & Anwälte bereiten Dienstaufsichtsbeschwerden + Strafanzeigen gem. § 339 StGB(Rechtsbeugung) + Verfassungsbeschwerde vor
Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden beim Justizministerium(Richter) sowie beim Innenministerium(StA) Baden-Württemberg eingereicht. Die Strafanzeigen gegen die RichterIn & StAin richten sich an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe-Pforzheim an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) erfolgt aufgrund vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit. Lesen Sie den Inhalt des absurden Beschlusses mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1260
(Weitere News dazu bei K13online im Archiv)
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Liebe BesucherInnen des GL-Forums !
Zum obigen Spendenaufruf, der auch bei K13online eingebaut und jetzt auch im Jungsforum gepostet wurde, noch ein paar persönliche Worte.
Wer spenden möchte und aus finanziellen Gründen auch spenden kann, der sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:
- Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird.
- Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.
- Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird.
- Direktüberweisung an den Anwalt, der die Beschwerde einreichen wird. Das geht aber erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinen Anwalt das Mandat übertragen hat, was erst in einigen Tagen geschehen wird. Über diese Spende müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren.
- Alternativen auf Anfrage möglich
Direkte Kontaktaufnahme per eMail an: [email protected] - oder wendet Euch an K13online, die Moderatoren des GL Forums oder einen anderen bekannten Aktivisten.
Fragen könnt Ihr hier stellen oder Euch direkt an die o.g. Personen/Stellen wenden.
Allen SpendernInnen sei schon jetzt herzlich gedankt !!
Maximo
ps: Bitte denkt daran, dass die K13online Redaktion zu diesem Spendenaufruf ein aktuelles News publizieren wird und einen direkten Link auf diesen Thread setzt. Eure Postings sollten also bitte entsprechend formiert werden, danke.
In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden.
Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert.
Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen.
Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine "Wahrscheinlichkeit", wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!
Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 27. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können.
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&s=read
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Justiz-Kriminalität: Landgericht(LG) Pforzheim verwirft Beschwerde gegen rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts(AG) wegen Link auf Weblog-Schutzalter - vom 27.03.2009
Justizopfer "Paul S." & Anwälte bereiten Dienstaufsichtsbeschwerden + Strafanzeigen gem. § 339 StGB(Rechtsbeugung) + Verfassungsbeschwerde vor
Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden beim Justizministerium(Richter) sowie beim Innenministerium(StA) Baden-Württemberg eingereicht. Die Strafanzeigen gegen die RichterIn & StAin richten sich an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe-Pforzheim an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) erfolgt aufgrund vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit. Lesen Sie den Inhalt des absurden Beschlusses mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1260
(Weitere News dazu bei K13online im Archiv)
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Liebe BesucherInnen des GL-Forums !
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Wer spenden möchte und aus finanziellen Gründen auch spenden kann, der sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:
- Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird.
- Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.
- Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird.
- Direktüberweisung an den Anwalt, der die Beschwerde einreichen wird. Das geht aber erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinen Anwalt das Mandat übertragen hat, was erst in einigen Tagen geschehen wird. Über diese Spende müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren.
- Alternativen auf Anfrage möglich
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Fragen könnt Ihr hier stellen oder Euch direkt an die o.g. Personen/Stellen wenden.
Allen SpendernInnen sei schon jetzt herzlich gedankt !!
Maximo
ps: Bitte denkt daran, dass die K13online Redaktion zu diesem Spendenaufruf ein aktuelles News publizieren wird und einen direkten Link auf diesen Thread setzt. Eure Postings sollten also bitte entsprechend formiert werden, danke.