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Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 18:43
von Wieder derp
Ich habe vor kurzem auf einer seite für anime bilder nach etwas suchen wollen.
Allerdings war sie gesperrt mit dem stop kipo banner.
Ich bin allerdings sicher das es darauf keine cp gab es war eine stinknormale bildersammel seite die auschliesslich gezeichnete bilder im japanischem"comic" stil beinhaltet.
auch wenn nicht selten freizügig .. rozdem finde ich es unverschämt eine solche seite zu sperren mit der behauptung CP.
Wo fürt das hin wenn einfach mal so seiten gesperrt werden was kommt als nächstes?
"hoffe mal das kann man so stehen lassen"
ps
sperre vom ch bundesamt
Ich dachte ich frage mal hier weil ja "die politiker" mit dem argument um sich werfen das die sperren gegen pädophile sind
(ps ja ich weis das ihr keine kinderschänder sind aber die politiker die diese sperren unterstützen behaupten das nunma XP)
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 19:14
von Samhir
Doppelmoral! gerade diese aus dem hohen Ämter, leben diese Abartigkeit aus! bald wird es knallen, für diese *******. wenn es soweit ist..
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 19:51
von Luna
Gezeichneter Kindesmissbrauch wird in Deutschland gleich hart bestraft wie echter Kindesmissbrauch oder anders gesagt. Missbrauchte Kinder sind in Deutschland gleich viel Wert wie missbrauchte Zeichnungen...
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 19:55
von Felicitas
Pornographische Darstellungen, auch von gezeichneten Anime Figuren, auch Lolicon genannt, werden soweit mir bekannt seit einer Weile als KP klassifiziert und sind verboten.
Welchen Sinn das ganze haben soll ist mir ein Rätsel. Niemand kommt durch so etwas zu Schaden, und für manche ist es sicher ein gutes Ventil. Den einzigen Effekt den das alles haben könnte ist, das sich mehr Leute richtige KPs anschauen.

Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:01
von Amiga
Das kommt eben dabei raus wenn das dumme Volk Leute wählt oder an die Arbeit lässt die in Wirklichkeit keine Ahnung haben.Im Grunde ist es das selbe wie mit den sogenannten Killerspielen !
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:04
von Luna
Felicitas hat geschrieben:seit einer Weile als KP klassifiziert und sind verboten.
Seit 2008
Felicitas hat geschrieben:Welchen Sinn das ganze haben soll ist mir ein Rätsel.
Verherrlichung von echten Kindesmissbrauch
Felicitas hat geschrieben:Den einzigen Effekt den das alles haben könnte ist, das sich mehr Leute richtige KPs anschauen.
Vielleicht, in Deutschland ist der Drogenbesitz auch verboten, aber eine bestimmte Menge für den Eigenbedarf darf man aber besitzen. (Marihuana)
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:15
von Felicitas
Luna hat geschrieben:Verherrlichung von echten Kindesmissbrauch
Es ist ja nicht so als gäbe es nur hardcore rape Lolicon Material, das ist nochmal ne ganz andere Sache. Verboten ist aber jegliche gezeichnete sexuelle Darstellung, und das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Was wirklich Missbrauchsverherrlichendes Material betrifft, da schneiden sich die Geister. Gut heißen tue ich das sicher nicht, aber es ist trotzdem fiktiv.
Luna hat geschrieben:Vielleicht, in Deutschland ist der Drogenbesitz auch verboten, aber eine bestimmte Menge für den Eigenbedarf darf man aber besitzen. (Marihuana)
Ich versteh grad nicht worauf du hinaus willst.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:27
von Luna
Felicitas hat geschrieben:Was wirklich Missbrauchsverherrlichendes Material betrifft, da schneiden sich die Geister
Hast Du schon Einmal gelesen was das Europäische Parlament alles schon gefordert hat?
So sollten Pornos in denen Volljährige Frauen die "Schulmädchen" spielten, auch verboten werden.
Felicitas hat geschrieben:Ich versteh grad nicht worauf du hinaus willst.
Gut das Du fragst:
Wenn Lolicon als Einstiegskipo gilt und zu 100% verboten ist, warum ist dann die Einstiegsdroge Marihuana nicht zu 100% verboten?
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:28
von Mitleser
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, ist nur die Vorführung und Verbreitung von "kinderpornographischen Schriften" generell verboten, zusätzlich ist die Herstellung, der Besitz oder der Versuch, sich Besitz zu verschaffen, ebenfalls verboten, sofern es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen (also z. B. eine Filmaufnahme oder eine von der Realität nicht zu unterscheidende 3D-Animation) handelt. Der Download von Lolicon und Co. dürfte also rechtlich unbedenklich sein, ebenso die Herstellung für den Eigenbedarf - nicht aber das Hochladen und Anbieten von entsprechendem Material. Den Sinn dahinter verstehe ich aber auch nicht ganz...
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:46
von Felicitas
Luna hat geschrieben:Wenn Lolicon als Einstiegskipo gilt und zu 100% verboten ist, warum ist dann die Einstiegsdroge Marihuana nicht zu 100% verboten?
Naja, nach meinen Wissen darf man eine geradezu mikroskopisch kleine Menge Besitzen, die man sich aber auch offiziell nirgendwo besorgt haben darf. Demnach kann man eigentlich nicht sagen Cannabis wäre auch nur ansatzweise bzw. begrenzt legal. Der Vergleich hinkt also, zudem ich Lolicon wie gesagt auch nicht als Einstiegskipo sehe, sondern eher als legitime Ersatzhandlung.
Luna hat geschrieben:So sollten Pornos in denen Volljährige Frauen die "Schulmädchen" spielten, auch verboten werden.
Sofern diese Volljährigen Frauen nicht die Körper von kleinen Mädchen hatten, und bei dem Porno so getaen haben als würden sie missbraucht werden, einfach nur dämlich.
Mitleser hat geschrieben:sofern es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen (also z. B. eine Filmaufnahme oder eine von der Realität nicht zu unterscheidende 3D-Animation) handelt.
Das trifft auf jene Zeichnungen aber nicht zu, verboten sind sie trotzdem.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 20:52
von Miniwinni
Felicitas hat geschrieben:Welchen Sinn das ganze haben soll ist mir ein Rätsel. Niemand kommt durch so etwas zu Schaden, und für manche ist es sicher ein gutes Ventil. Den einzigen Effekt den das alles haben könnte ist, das sich mehr Leute richtige KPs anschauen.

Gut erkannt!
Sie haben gemerkt, dass auf diese Weise einfach zu wenig Kinder zu schaden kommen. Das muss sich ändern! Zeichnungen, künstliche 3D-Objekte, Schriften und bald auch das Kopfkino (erkennbar mit Pädo-Hirnscanner) müssen einfach verboten sein, um so zu ermöglichen, dass der innere Druck auch an wirklichen Kindern ein Ventil findet.
Möglicher Weise werde ja bald Versandhauskataloge mit Kindermode nur noch an Familien mit Kindern heraus gegeben, um den dem Missbrauch durch alleinstehende Männer, die pro forma erst mal alle pädophil sind, zu unterbinden.
Hurra, ich liebe dieses Land!
... und frage mich, wer hier die wirklichen Monster sind.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:00
von Perma
Wer als alleinstehender Mann ein Kind anlächelt wird in naher Zukunft sofort ins nächstgelegende Präventionszentrum deportiert.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:07
von Amiga
So wird es leider kommen wenn nicht endlich mal einer was tut.Traurig aber wahr.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:12
von Mitleser
@Felicitas: §184b StGB sagt folgendes:
(1) Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Ich habe die relevanten Stellen mal kursiv gesetzt. Aus Absatz 1 folgt, dass jegliche Verbreitung und Vorführung von kinderpornographischen Schriften (gleich, ob es sich um Fotos, Filme, Zeichnungen oder Texte handelt) illegal sind. Außerdem ist die Herstellung, Lieferung, Anpreisung, der Besitz, oder die Besitzverschaffung illegal, wenn man plant, diese Schriften zu verbreiten oder vorzuführen. Aus Absatz 2 und 4 folgt weiterhin, dass der Besitz und die Besitzverschaffung illegal sind, wenn es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.
Lolicon würde ich unter "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen" einordnen, also ist die Verbreitung und Vorführung in jedem Fall strafbar. Ich darf also weder solche Bilder hochladen noch auf meiner Homepage anbieten. Allerdings dient das Betrachten oder der Download in der Regel ja nur dazu, die Bilder für den Eigenbedarf zu verwenden, nicht aber, um sie weiterzuverbreiten. Von daher ist der Besitz also nicht illegal, ansonsten müsste in Absatz 2 und 4 ja nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass dies bei tatsächlichem oder wirklichkeitsnahem Geschehen eben nicht mehr so ist, sondern auch jeglicher Besitz strafbar ist.
Re: Seitensperren
Verfasst: 28.11.2011, 21:45
von Felicitas
Mitleser hat geschrieben:Lolicon würde ich unter "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen" einordnen
Sofern die Obrigkeit das auch so sieht, könnte man es so interpretieren wie du gesagt hast. Wenn dem so wäre, ist das aber sicherlich nicht so beabsichtigt gewesen, und das ganze andere Zeug bleibt für mich einfach nur Sinnlos.
Nicht das mit den echten KPs, sondern all jenes, was sich auf rein fiktive und nicht gewaltsame Handlungen bzw. Darstellungen von solchen bezieht. Nicht dass es ein Missverständnis gibt.