"nachträgliche Therapieunterbringung"
Verfasst: 11.11.2011, 16:56
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 81,00.htmlNun nennen die Justizminister die Sicherungshaft nicht mehr "Sicherungsverwahrung", sondern, ganz fürsorglich, "nachträgliche Therapieunterbringung" - und sie soll auch beschränkt sein auf Verbrecher, die erstens "psychisch gestört" und zweitens von "hochgradiger Gefährlichkeit" sind.
Depression würde wohl reichen. Ich rate jedem nur noch dauerbetrunken durchs leben zu gehen.
Also kriegen nur Pädos MRV, Ersatztriebtäter werden auf die richtige Bahn gehieft und können weiter machen.Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Strafgericht, hat in einer seiner vielen Entscheidungen über Sicherungsverwahrung geschrieben, ein Täter sei dann als gefährlich zu betrachten, wenn eine Neigung zu künftigen schweren Straftaten einem "eingeschliffenen inneren Zustand" entspringt.
Kiel.Doch Neurologen, Psychiater, Philosophen haben den bösen Schliff im Innern bislang mit keinem Mikroskop entdecken können.