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ZerberusX
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Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von ZerberusX »

Habe grade im Fernsehen ne Sendung gesehn und kann was nicht glauben. Stellt euch vor euer neues auto wird von einer 6-Jährigen verkratzt und der Schaden wird auf 2000 euro geschätzt. Was dann? Eigentlich ist ja klar wer zahlen muss. die Eltern.... NIX DA! Bis 7 Jahre haben Kinder Narrenfreiheit und können ALLES ungestraft zerstören. Ab 7 Jahren tritt das Kind in Haftung (somit also die Versicherung).


Also bei sowas packe ich mir wirklich an den Kopf. Sowas kann dochnicht sein. Für mein Rechtsempfinden ist das Unrecht. Die eltern haben gefälligst für den Schaden aufzukommen.




:shock:
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THESadist
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von THESadist »

ja, das ist ein recht das viele nicht kennen, eltern haften eben nicht für ihre kinder.
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miss
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von miss »

Ich find das auch krass!!! Also ich hab für meine Kids sofort ne Unfallversicherung abgeschlossen u mein 1 Jähriger hat erst vor kurzem ein Auto zerkratzt u ich hab das selbstverständlich sofort gesagt und wir haben den Schaden über die Unfall beheben lassen!
Die Versicherung hat das auch sofort bezahlt. Ist das in der Schweiz wahrscheinlich anderst? Hier muss sogar jede Katze ne Versicherung haben, wenn die vors auto läuft u das Auto hat einen schaden haftet der Besitzer der Katze auch!
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Smaragd aus Oz
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]ZerberusX[/color] hat geschrieben:ist ja klar wer zahlen muss. die Eltern.... NIX DA! Bis 7 Jahre haben Kinder Narrenfreiheit und können ALLES ungestraft zerstören
Was auch immer Du da geguckt haben magst - was Du hier wiedergibst ist totaler Blödsinn:

Natürlich werden die Kinder nicht "bestraft" im strafrechtlichen Sinne.

Und für die Schäden kommen selbstverständlich die Eltern auf, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge getan - sich also völlig korrekt verhalten - haben und das Kind trotzdem etwas kaputt macht, dann müssen die Eltern den Schaden auch nicht ersetzen. (Entweder war die Sendung in Hinsicht dieses Aspektes fehlerhaft oder Du hast es nicht richtig kapiert.)

Dass die Eltern nicht haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben, sollte nach gesundem Rechtsempfinden selbstverständlich sein. Ansonsten müsstest Du den Eltern die Pflicht auferlegen, ihre Kinder an der Hundeleine zu führen.

Und die Haftpflicht kommt auch nur für einen zu ersetzenden Schaden auf. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben und also keinen Schadensersatz leisten müssen, dann zahlt die Versicherung der Eltern natürlich nicht trotzdem aus purer Nächstenliebe.
Mit anderen Worten: der Geschädigte hat einfach Pech gehabt! :P
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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kEsel
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Gastbeitrag von "FreiesRadikal"

Beitrag von kEsel »

Herr Vetter hat dazu einen sehr interessanten Blogbeitrag verfasst:
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... schlossen/

SmO hat in der Tat recht, wenn mich das Verhalten der Versicherungen auch interessieren würde...
Es geht um die Aufsichtspflicht, die es so eigentlich gar nicht gibt, denn die Zumutbarkeit ist bei Kindern für StiNos, die sich nicht nur auf das Kind fixieren, sehr begrenzt.


Ansonsten kommt es darauf an, ob die Eltern in der konkreten Situation verpflichtet waren, ihre Kinder ständig im Auge zu behalten. Gerichte halten das bei Sechs- bis Achtjährigen jedenfalls nicht für durchgehend erforderlich.
Die Altersangaben sind (bis auf beim Schutzalter) von Gerichten was Kinder angeht genau so schwammig wie der Abgerglaube, dass man X-Mal im Jahr "gepflegt grillen" darf.
Normal ist uncool !
Und ich liebe dich doch! >> https://www.girlloverforum.net/userpage ... /index.php
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Nemo
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Nemo »

miss hat geschrieben:Also ich hab für meine Kids sofort ne Unfallversicherung abgeschlossen u mein 1 Jähriger hat erst vor kurzem ein Auto zerkratzt u ich hab das selbstverständlich sofort gesagt und wir haben den Schaden über die Unfall beheben lassen!
Die Versicherung hat das auch sofort bezahlt.
Absoluter Blödsinn! Ich glaube Dir kein Wort!
Seit wann zahlt denn eine Unfallversicherung für Schäden an fremden Eigentum?!
Dafür ist immer noch eine Haftpflichtversicherung da. Übrigens, wenn man Kinder hat, ist das die wichtigste Versicherung überhaupt!

Wenn bereits ein Schaden eingetreten ist, und man dann im nachherein darauf eine Versicherung abschliesst, zahlt diese überhaupt nicht (wäre ja noch schöner..!).

Also verarsche uns nicht mit Deinem Blödsinn!
In der Jugend studiert man Erwachsene, um klug zu werden.
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.

(Peter Rosegger)
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Svenny
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Svenny »

Na ja, die kleine dürfte die Schadenssumme SELBSTVERSTÄNDLICH "ab arbeiten" :wink: ich bin ja nicht so... 8)


Svenny
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Nemo
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Nemo »

Svenny hat geschrieben:Na ja, die kleine dürfte die Schadenssumme SELBSTVERSTÄNDLICH "ab arbeiten" :wink: ich bin ja nicht so... 8)
Ach ja? An welche Art von "Arbeit" hast Du denn dabei gedacht?
Übrigens, ist Kinderarbeit in Deutschland verboten und das ist auch gut so!
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ZerberusX
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von ZerberusX »

Smaragd:
Das die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird war vorrausgestzt (wenn das ein Thema gewesen wäre ,hätte ich es doch beigeschrieben ,omg). Das wurde auch in der Sendung gesagt. Also ist alles korrekt was dort gesagt wurde. Eben drum darum geht es doch. Das scheinst du nur wieder nicht begriffen zu haben.


Aufsichtspflicht bedeutet nicht ,dass die Eltern dem Kind 24/7 am Arsch hängen. Wenn die alle 30 Minuten aus dem Fenster gucken ist das laut gesetz ausreichend. EBENDRUM IST ES EINE SCHWEINERREI.

In 10 Minuten können kleine Kinder eine ganze Menge anstellen und dann einfach zu sagen "Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt ,also zahlen wir nicht". Ist schlichtes drücken vor der Geldsumme.



Für mein Empfinden ist es völlig belanglos ,wie oft nach dem Kind geschaut wird. Schafft das Kind fremdes Eigentum zu beschädigen ,wurde die Aufsichtspflicht verletzt. GANZ EINFACH.

Und so ist es halt in der Realität nicht UND SO IST ES FALSCH.


Die wollen mir also ernsthaft sagen ,wenn eine 5 Jährige mir meinen Ferrari verkratzt und das ganze beläuft sich auf 15.000 Euro ,dass ich das selber zahlen muss? HAHAH ich bitte euch. Was sind das für schräge Ansichten.

Es ist ein Schaden durch eine fremde Person entstanden GANZ EINFACH. Und ist diese noch zu jung fürs bezahlen tritt der VORMUND in Haftung. Es hätte schlichtweg nicht dazu kommen dürfen. Ganz einfach. Es kann dochnicht sein ,dass Menschen ohne etwas getan zu haben ,auf SCHÄDEN sitzen bleiben müssen.

Über sowas könnt ich mich stundenlang aufregen *brutzel*
Zuletzt geändert von ZerberusX am 16.07.2011, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Mitleser »

Ebendrum sollte man ja eine Haftpflichtversicherung abschließen, wie gelöscht09 schon ausgeführt hat.
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ZerberusX
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von ZerberusX »

Und der nächste sagt dann "Meine Tochter ist 5 Jahre und ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das musst du mir erstmal nachweisen. Guten Tag."

Wenn Eltern wirklich für ihre Kinder haften müssten ,hätte auch jeder Depp eine Haftpflicht. In dieser Gesetzeslage wirst du sicher öfters diesen Spruch hören als eine Schadensregulierung sehen.




Deutschland schafft sich ab ... diesmal aber wirklich.
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Denker
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Denker »

Quelle: Bundesministerium der Justiz
BGB
§ 828 Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Absatz 1 regelt den Fall ganz klar! Das ist doch mal was Positives im Bezug auf Kinder!
Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Eltern Verantwortung für ihre Kinder und deren Taten tragen, Allerdings: Die Übergabe der Haftung an die Eltern muss auch Grenzen haben, weil sonst dem Missbrauch der Schadenersatzforderungen Tür und Tor geöffnet werden würde.

P.S. Inzwischen haben einige Haftpflichtversicherer in ihren Bedingungen auch die Übernahme von Schäden deliktunfähiger Kinder (so heisst das im Amtsdeutsch) aufgenommen, so dass sie auch dann (in festgelegten Maximalsummen) zahlen, wenn lt. deutschem BGB keine Haftung der Eltern besteht. Somit kommt man Dir, ZerberusX, mit Deinem Ferrari doch schon entgegen! :wink:
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ZerberusX
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von ZerberusX »

Hahaha,
Ist noch lange nicht bei allen so. Die Familie in der Fernsehsendung hatte einen nagelneuen Citroen oder was es war. 2000 Euro Schaden und KEINER musste&wollte zahlen.


GROßES KINO


Was heisst der Schadensforderung Tür und Tore öffnen? Was kaputt gemacht wird ,muss auch bezahlt werden. GANZ EINFACH.

Und wenn das Kind auf die Strasse rennt und dadurch 5 Autos ausweichen und alle einen TOTALSCHADEN HABEN. Dann müssen 5 Autos bezahlt werden. Auch wenn es zufällig 5 nagelneue FERRARI ENZO's waren für 300.000 Euro.
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Smaragd aus Oz
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]ZerberusX[/color] hat geschrieben:Das die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird war vorrausgestzt. Das scheinst du nur wieder nicht begriffen zu haben.
Nein, Du hast es nicht begriffen. Andernfalls hättest Du Dir Gedanken gemacht, welcher Sinn hinter Reichweite und Grenze der Aufsichtspflicht steht. Die Aufsichtspflicht hast Du nicht einmal erwähnt. Stattdessen hieß es bei Dir lapidar auf Stammtischniveau:

"Eigentlich ist ja klar wer zahlen muss. die Eltern.... NIX DA!"

Warum sie nicht zahlen müssen, das ist der Kern des Problems, wurde von Dir aber totgeschwiegen.
[color=#000000]ZerberusX[/color] hat geschrieben:Wenn die alle 30 Minuten aus dem Fenster gucken ist das laut gesetz ausreichend.
Auch hier verbreitest Du wieder Informationen, die in dieser Form hinten und vorne falsch sind.

Dein Rumgeschreie über Deine persönliche Missbilligung der Rechtslage geht bei mir jedenfalls links rein und hinten wieder raus, solange Du nicht zur sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema in der Lage bist.
:P :lol:
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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ZerberusX
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Re: Eltern haften für ihre Kinder (nicht)

Beitrag von ZerberusX »

Sicher ,
Deine Meinung :mrgreen:
Für dich haben andere Leute schnell mal unsinn gepostet ,nicht wahr?


Du postet ,dass meine Aussage totaler Blödsinn wäre und das Eltern ja bestraft werden würden ,wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Wenn sie das nicht tun würde natürlich nichts passieren.


"Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge getan - sich also völlig korrekt verhalten - haben und das Kind trotzdem etwas kaputt macht, dann müssen die Eltern den Schaden auch nicht ersetzen. (Entweder war die Sendung in Hinsicht dieses Aspektes fehlerhaft oder Du hast es nicht richtig kapiert.)"

Du wiederholst genau das was ich geschrieben habe und behauptest ich hätte es nicht kapiert. :lol:
Das mit der Aufsichtsverletzung wurde in der Sendung auch erwähnt ,nur es war überhauptnicht RELEVANT für mein Szenario. Das scheinst du wohl nicht kapieren zu wollen.

Das ich die Aufsichtspflicht nicht erwähnt habe nagut ,aber das Szenario passt immernoch. Also wo bitte hängt es bei dir?


Über dich könnte ich mich schonwieder aufregen :mrgreen:

Um nochmal auf den Punkt zu kommen für die ,die etwas brauchen:
*HUST* Smarargd *HUST*


Nehmen wir an ein 5 jähriges Kind wird durch das Küchenfenster beaufsichtigt und die Mutter schaut sogar alle 15 Minuten nach dem Kind. Die Aufsichtspflicht ist also laut Gesetz erfüllt. Jetzt geht das Kind aber zu dem Wagen der am Strassenrand geparkt ist und haut mit den großen Stein aus dem Sandkasten dicke Kratzer in die Tür. Das ganze bekommt der Nachbar mit als es schon zu spät ist. Jetzt haben wir den Salat und wer muss zahlen? Naja die Eltern des Kindes ja nicht ,weil sie ja ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Und die Versicherungen werden nur mit den Schultern zucken. Jetzt steht der liebe Nachbar mit einem zerkratzten Wagen da und das völlig ohne Schuld zu haben.


DAS regt mich auf.


Hast du es jetzt verstanden mein lieber Smaragd?
Zuletzt geändert von ZerberusX am 16.07.2011, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
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