Dann sind Sie bestimmt pädophil
Verfasst: 11.02.2011, 15:53
War das vielleicht der Auslöser für die Spammatacke von Gestern?ksta.de hat geschrieben:Köln - Zugeparkte Gehwege und Verkehrsstaus sind in den frühen Morgenstunden vor Grundschulen ein häufiges Bild: Deshalb postieren sich dort Mitarbeiter des Ordnungsamtes, um für die Sicherheit der I-Dötzchen zu sorgen. Nicht selten kommt es zum Disput mit eiligen Eltern, die ihren Nachwuchs im Auto zur Schule bringen und durch ihr Parkverhalten andere Kinder in Gefahr bringen. So auch im Fall einer 43-jährigen Mutter, die mit einem Ordnungshüter derart aneinander geriet, dass sie sich nun wegen übler Nachrede auf der Anklagebank wiederfand.
Die Frau hatte auf dem Zebrastreifen geparkt und war ausgestiegen, um ihre Tochter bis zum Schultor zu begleiten. Als sie zu ihrem Auto zurück kehrte, hing ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. Der Mann vom Ordnungsamt stand einige Meter entfernt und hatte die Schulkinder im Blick, die die Straße überqueren müssen. Sein täglicher Einsatz war nach Gesprächen von Schulleitung und Elternpflegschaft mit dem Ordnungsamt vor Monaten vereinbart worden .Die Mutter machte ihrer Empörung über den Strafzettel Luft und begann einen Streit mit dem Beamten, der in Zivilkleidung auftrat und nicht als Vertreter der Ordnungsbehörde zu erkennen war. Seinen Hinweis, er leiste täglich vor der Schule seinen Dienst, konterte die Frau: „Wenn Sie hier jeden Tag stehen und die Kinder beobachten, dann sind Sie bestimmt pädophil“. Der Mitarbeiter zeigte sie daraufhin wegen übler Nachrede an; der Leiter des Ordnungsamtes schloss sich dieser Strafanzeige an.
Das Verfahren sollte zunächst gegen eine Geldbuße eingestellt werden. Doch die Mutter weigerte sich, die dafür fest gesetzten 75 Euro zu zahlen. Dann verhängte das Gericht einen Strafbefehl über 450 Euro. Die Mutter legte dagegen Einspruch ein. Mit Erfolg: Der Richter stellte das Verfahren nach langer Verhandlung „wegen Geringfügigkeit“ ohne jede Auflage ein. Jetzt muss die Frau lediglich die Kosten ihres Anwaltes tragen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1288741515090.shtml