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Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 13.01.2011, 18:55
von KeinJurist
'Die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen künftig als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gewertet werden'
Wenn es in der Zukunft ein Verbeechen sein soll, was ist es denn bislang?
Ich kenne die Begriffe Straftat, Verbrechen, Ordnungswidrigkeit und Vergehen.
Was das alles bedeutet und wie es eingestuft wird, hätte ich gerne erklärt. Kann das hier jemand? :)

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 13.01.2011, 19:33
von Perma
Straftat = Jede Handlung die mit Strafe durch ein Strafgesetz bedroht ist
Verbrechen = Jede Handlung die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bedroht ist
Ordnungswidrigkeit = Wenn im Gesetz nur eine Geldbuße für die Handlung vorgesehen ist
Vergehen = Jede Straftat die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 13.01.2011, 22:20
von Gelöscht_28
Soll heißen, fingerst du ein Kind so an das es als sexueller Missbrauch gewertet wird, gehst du 100% garantiert ein Jahr in den Knast, vielleicht auch länger. Bewährung usw. gibs dann nicht mehr für diese Straftat.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 13.01.2011, 22:39
von Khenu Baal
Ist eh nur Gedöhns. Das hat schon die Zypries vor ein paar Jahren versucht und ganz schnell (Vielleicht nach einem Wahlsonntag?) wieder fallengelassen, da es in der Praxis nur mit dem Wahlvolk schwer vermittelbaren Kollateralschäden umgesetzt werden könnte. Wenn überhaupt, dann nur mit so einer lustigen Altersabstandsklausel wie es sie in den Alpen gibt.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 14.01.2011, 19:30
von knuddelbaer
Khenu Baal hat geschrieben:... so einer lustigen Altersabstandsklausel wie es sie in den Alpen gibt.
Nun, so lustig ist sie nicht. Verhindert immerhin, dass 14yo zum handkuss kommen, weil sie was mit 13yo haben.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 14.01.2011, 20:10
von Perma
Sargeras hat geschrieben:Bewährung usw. gibs dann nicht mehr für diese Straftat.
Bewährung ist möglich bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 14.01.2011, 23:41
von Khenu Baal
Okay Alpenmensch :P , falsche Wortwahl. Du wirst aber wissen, daß ich's im Sinne von albern meinte.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 15.01.2011, 14:36
von Gelöscht_28
Perma hat geschrieben:
Sargeras hat geschrieben:Bewährung usw. gibs dann nicht mehr für diese Straftat.
Bewährung ist möglich bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.

Mindeststrafmaß 1 Jahr, nix Bewährung. Ein Jahr gingst du mindestens in den Knast, weniger is nich, weder bewährung noch 6 Monate und dann entlassung durch gute Führung.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 15.01.2011, 14:52
von knuddelbaer
@KB
Die toleranzklausel verdient genauso ihre kritiken wie der gesamte §. Wieso zb soll es okay sein, dass ein 17yo mit ner 13yo rum macht, aber mit einem 18yo ein verbrechen? Und wird ein 14yo belangt, wenn ers mit ner 10yo treibt? Das liegt nämlich zwar innerhalb der 4-jahres-klausel, diese legitimiert sexuelle kontakte aber erst zu ab 12yo und ein 14yo ist bereits strafmündig.
Auf einen nenner gebracht besagt die klausel: jugendliche dürfen noch mit unmündigen ab 12, amtlich erwachsene nicht mehr.
Auch wenn ich längst nichts mehr davon habe, so ist mir jeder missbrauchs-§ mit dieser klausel deutlich sympathischer als ohne. Die albernheiten oder grotesken daran ergeben sich unweigerlich daraus, dass der ganze § an sich schon lächerlich und grotesk ist.

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 16.01.2011, 18:32
von Perma
Sargeras hat geschrieben:Mindeststrafmaß 1 Jahr, nix Bewährung.
:arrow: StGB §56
§ 56 Strafaussetzung.
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, [...]

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn [...]

Re: Unterschied Straftat / Verbrechen

Verfasst: 16.01.2011, 19:34
von Dorian
Wieso zb soll es okay sein, dass ein 17yo mit ner 13yo rum macht, aber mit einem 18yo ein verbrechen? Und wird ein 14yo belangt, wenn ers mit ner 10yo treibt? Das liegt nämlich zwar innerhalb der 4-jahres-klausel, diese legitimiert sexuelle kontakte aber erst zu ab 12yo und ein 14yo ist bereits strafmündig.
Ein Gesetz ohne Begründung und Beispiele zu schreiben, ist wie ein Schulbuch voller Aufgaben ohne Erläuterung oder wie "Mein Kampf" ohne Kommentar: Gehört sich nicht.
Gesetze zu verstehen sollte Vorraussetzung sein, ich verstehe sehr gut, wenn du sie nicht verstehst (verstehen willst) und möchte dir mal meine Interpretation geben zu deinen beiden Fragen.

a) Ich vermute, dass es um den Altersunterschied und den Unterschied der Reife geht, die bis zu 5Jahre betragen soll. Die Idealvorstellung ist, dass Kinder/Jugendliche erste sexuelle Erfahrungen mit gleichaltrigen machen und dazu noch mit dem anderen Geschlecht. Das beides oft nicht der Fall ist, entspricht meiner eigenen Erfahrung der Realität.
Um es genau zu nehmen könnte es auch ein Vergehen sein, muss nicht unbedingt ein Verbrechen sein. Vor Gericht wird man dann gefragt, ob die Zunge AN oder IN der Loli war... Das fand ich krank.

b) Der Schutz von sexuell unmündigen wiegt schwerer, als der Altersunterschied. Unter 12 sexuelle Kontakte zu haben ist absolut nicht gewollt (von den Gesetzgebern).

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