Schröder will mehr Familien-Hebammen
Verfasst: 14.12.2010, 22:10
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Kleinkinder in Problemfamilien besser schützen. Das sieht ihr Entwurf für ein neues Kinderschutzgesetz
vor, der am Dienstag vorgestellt wurde. Erreichen will die CDU-Politikerin das unter anderem durch einen verstärkten Einsatz von Familien-Hebammen. Dafür sollen künftig 30 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Nach Schröders Vorstellungen sollen besonders geschulte Hebammen Problemfamilien bis zum ersten Lebensjahr des Säuglings beratend zur Seite stehen. Das Gesetz regelt zudem die Zusammenarbeit von Ärzten, Psychologen, Hebammen, Jugendämtern und Familiengerichten im Konfliktfall.
Schröder betonte, der Gesetzentwurf basiere auf Empfehlungen von Fachleuten. Ein erster Gesetzentwurf ihrer Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen war seinerzeit bei einer Bundestagsanhörung von Experten abgelehnt worden. Schröders Gesetzentwurf soll nun mit den anderen Bundesministerien abgestimmt werden.
* Kommentar zum neuen Kinderschutzgesetz | Audio
Ein kleiner Junge sitzt verängstigt in der Ecke seines Kinderzimmers und umarmt einen Teddy, während der Vater dem Kind mit erhobener Hand droht.
Audio: Zweiter Anlauf für ein neues Kinderschutzgesetz
Zwischen Vertrauen und Kontrolle
Die Ministerin sprach im "Deutschlandradio" von einer "Gratwanderung" beim Umgang mit den Familien. Zwar müsse den Müttern und Vätern grundsätzlich Vertrauen entgegengebracht werden. Doch viele bräuchten eine Betreuung. Zudem sollte Ärzten erlaubt werden, mögliche Anzeichen für Kindesmissbrauch den Jugendämtern zu melden. In solchen Fällen müssten Mediziner von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.
Führungszeugnisse für Mitarbeiter in Jugendämtern
Der Gesetzentwurf sieht auch ein erweitertes Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe vor. Dadurch sollen Missbrauchsfälle eingedämmt werden. Zudem soll bei einem Umzug künftig das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt erhalten.
http://www.mdr.de/nachrichten/7993796.html
vor, der am Dienstag vorgestellt wurde. Erreichen will die CDU-Politikerin das unter anderem durch einen verstärkten Einsatz von Familien-Hebammen. Dafür sollen künftig 30 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Nach Schröders Vorstellungen sollen besonders geschulte Hebammen Problemfamilien bis zum ersten Lebensjahr des Säuglings beratend zur Seite stehen. Das Gesetz regelt zudem die Zusammenarbeit von Ärzten, Psychologen, Hebammen, Jugendämtern und Familiengerichten im Konfliktfall.
Schröder betonte, der Gesetzentwurf basiere auf Empfehlungen von Fachleuten. Ein erster Gesetzentwurf ihrer Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen war seinerzeit bei einer Bundestagsanhörung von Experten abgelehnt worden. Schröders Gesetzentwurf soll nun mit den anderen Bundesministerien abgestimmt werden.
* Kommentar zum neuen Kinderschutzgesetz | Audio
Ein kleiner Junge sitzt verängstigt in der Ecke seines Kinderzimmers und umarmt einen Teddy, während der Vater dem Kind mit erhobener Hand droht.
Audio: Zweiter Anlauf für ein neues Kinderschutzgesetz
Zwischen Vertrauen und Kontrolle
Die Ministerin sprach im "Deutschlandradio" von einer "Gratwanderung" beim Umgang mit den Familien. Zwar müsse den Müttern und Vätern grundsätzlich Vertrauen entgegengebracht werden. Doch viele bräuchten eine Betreuung. Zudem sollte Ärzten erlaubt werden, mögliche Anzeichen für Kindesmissbrauch den Jugendämtern zu melden. In solchen Fällen müssten Mediziner von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.
Führungszeugnisse für Mitarbeiter in Jugendämtern
Der Gesetzentwurf sieht auch ein erweitertes Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe vor. Dadurch sollen Missbrauchsfälle eingedämmt werden. Zudem soll bei einem Umzug künftig das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt erhalten.
http://www.mdr.de/nachrichten/7993796.html